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Thema: "Datenschutz-Wer kann mir helfen?"



08.11.2004 17:55
Gast
Hallo Leute,
ich hoffe irgendjemand von
euch hat eine gute
brauchbare idee.kurz : ein
bekannter (weitläufig ) hat
sich von mir geld "ergaunert"
und das nicht wenig.ich habe
bereits einen
vollstreckungsbescheid und
würde / könnte das konto
pfänden.problem : wie
komme ich an die
bankverbindung ?
er ist letztes jahr nach hessen
gezogen,also nicht
greifbar.ich habe keine
adresse,nur seine
handynummer.eigentlich
stammt er aus hro,aber das
nutzt mir nicht wirklich.
hat jemand eine idee ,wie ich
an mein geld komme?legal
oder illegal ???thanks....

Sportfreund
08.11.2004 18:00
reg. Mitglied
sportclub grün/weiß ^^


08.11.2004 18:04
Gast
sportfreund was hat das jetzt
mitm thema zutun???
also vielleicht solltest du dir
überlegen einfach den typen
in ruh zulassen und fertig ,,,,
meinst das das was bringt
wenn du dich vielleicht noch
strafbar machst oder so ??
also ich find das risiko zu
hoch ... lass es lieber sein ,
vergiss den typen und gut is...

Lightning
08.11.2004 18:05
reg. Mitglied
Kümmert sich da nicht der
Gerichtsvollzieher drum????????
Irgendwie muss er ihm ja Post
geschickt haben.... Weil es gibt
eigentlich keinen
Vollstreckungsbescheid ohne das der
Betroffene davon in Kenntniss
gesetz7t wurde und die Möglichkeit
zum Widerspruch hat, oder?

Sjtoeregoere
08.11.2004 18:06
reg. Mitglied
Kannst Du, wenn Du den
Bescheid hast, nicht auch
einfach mal einen
Gerichtsvollzieher in die spur
schicken?


08.11.2004 18:24
Gast
www.russisch-inkasso.de

Marcel G.
08.11.2004 18:29
reg. Mitglied
es gibt 2 Möglichkeiten dein
geld wieder zubekommen.
Aber davon funktioniert nur 1
leider. 1.Undzwar, hast du
was schriftliches von ihm
wegen dem geld, kannst du
es bei deinem anwalt
einklagen. Hat er das geld
nicht, wird was gepfändet, für
den Wert des geldes. 2.hast
du nix schriftliches von der
Person, kannst du leider nur
eins machen zu ihm
hiunfahren und das Geld
verlangen. Wobei ich denke,
das es nix bringt zu 99,9%.
Ich fürchte du wirst die Qual
der Wahl haben und dein
geld leider nicht wieder
sehen. Und auf dem illegalen
weg, naja da überlasse ich dir
mal deine Vorstellung wie
man es anstellen kann.

mfg Marcel


08.11.2004 18:29
Gast
Sportfreund
08.11.2004 18:00

reg. Mitglied
sportclub grün/weiß ^^

@ rockgöre damit war die
polizei gemeint *koppschüttel


08.11.2004 18:39
Gast
folgende probleme :
er hat keine eigene
wohnung,hat bis vor kurzem
in einer pension gelebt.das
heisst nix mit pfänden.
darauf verzichten kann ich
nicht.wer würde von euch 900
EUR verschebken ??? er zieht
auch ständig um.erst von
pinneberg nach ffm ,dann in
pensiom....glückszufall ihn
anzutreffen!es war reines
glück das der mahnbescheid
zugestellt werden konnte.
nächste idee bitte

Motoenchen
08.11.2004 18:45
reg. Mitglied
1. Nehme Dir einen Anwalt,
wenn Du noch keinen hast,
2. Es gibt gewisse Leute, die
für eine gewisse Summe alles
machen und diesen muß noch
nicht mal hoch sein.

Motoenchen
08.11.2004 18:46
reg. Mitglied
diese natürlich


08.11.2004 18:47
Gast
Anzeige wegen Betruges
gegen besagte Person,
Wohnsitz unbekannt. Der
Staatsanwalt kümmert sich
dann schon drum... die lassen
ja nicht einfach die
Ermittlungen fallen weil sie
nicht wissen wo derjenige
wohnt.

Möglich wäre es auch einen
Privatermittler einzuschalten.
Bei 900€ könnte sich das
lohnen. Ansonsten einfach
intensive Nachforschungen
anstellen, viele Telefonate
führen usw.... man kann auch
selbst sehr viel rausfinden
wenn man n bissel trickreich
arbeitet.


08.11.2004 19:03
Gast
Also 1tens es gibt keinen
Vollstreckungsbescheid, ohne
Adresse des beschuldigten,
zumindest der name hat sich
ja nicht geändert, da kannst
du dir die neue Anschrift vom
Einwohnermeldeamt deiner
Wahl holen.
3tens der Gerichtsvollzieher
kümmert sich nicht um
auffindbarkeit, sollte er dort
niemanden antreffen, erstatte
Anzeige wegen Betruges,
dann können die
Sportfreunde Grün/Weiss
nämlich dann tätig werden.

Empfehlung nimm dir einen
Anwalt oder beauftrage ein
Inkasso büro...


08.11.2004 19:35
Gast
die einwohnermeldeämter
geben an normalbürger keine
daten von fremden weiter,
genau wie banken,
arbeitgeber und
krankenhäusern, und die
auskunft darf keine adressen
zu telefonnummern
rausgeben! und das is gut so!

das geht nur mit gerichtlicher
anordnung!

denn das alles fält unter das
datenschutzgesetz, und wenn
es so einfach wäre, würde die
frage hier wohl nich im raum
stehn !


08.11.2004 19:55
Gast
Die Einwohnermeldeämter
geben auch Daten an
Privatpersonen raus,
vorausgesetzt der
Dateninhaber hat nicht
veranlasst das die Daten
geschützt sind.

Adresse zu Telefonnummer
gibts unter 11815. Einfach
eine sms mit der Rufnummer
(natürlich mit Vorwahl) an
11815 senden (0,99€/SMS)
und die Adresse kommt
zurück. Vorausgesetzt es sind
Daten zu der Person
vorhanden und nicht gesperrt.
Probierts mal aus, funktioniert
wirklich.

Aber wenn sie eine
Telefonnummer von ihm hätte
wäre das Problem wohl kleiner.


09.11.2004 7:44
Gast
ich bin auch in den fall
involviert.. sie hat eine
telefonnummer von ihm. und
er wohnt immer noch in der
pension, somit brauch man da
erst gar kein vollstrecker
hinschicken, da er nichts
pfänden darf, da ihm ja nichts
gehört. die adresse von der
pension haben wir übrigens.
ein anwalt is auch seit einem
jahr schon eingeschaltet, nur
mit ihm sind wir jetzt so weit
gekommen bis zum
Vollstreckungstitel. Anzeige
erstatten brauch man jetzt
auch nich mehr, da die Sache
ansich schon seit August 2003
läuft..und die Rechtsklage is
auch nich ganz eindeutig.. Es
wird ja nur die aktuelle
Bankverbindung benötigt, da
muss es doch eine Möglichkeit
geben. Einfach zu ihm
hinfahren und ihm das
Portemonaie klauen is auch
nich so einfach, da Rostock -
Frankfurt, zu weit um kurz mal
hinzufahren....

Motoenchen
09.11.2004 9:59
reg. Mitglied
wenn der mensch sich in
frankfurt aufhält ist das doch
kein problem. wie schon mal
erklärt, es gibt dafür gewisse
leute die sich dabei am rand
der legalität bewegen.


09.11.2004 10:07
Gast
aber die wollen auch was
kosten.. und ich weiss nicht,
das kann auch schief gehen,
nachher stehen wir vor
gericht...

Motoenchen
09.11.2004 10:09
reg. Mitglied
das geld was sie kosten,
zumindestens bei den leuten
die ich kenne, treiben sie mit
beim schuldner ein. und
angst vor dem gericht braucht
ihr auch nicht haben, das
alleinige auftreten reicht
schon.


09.11.2004 10:43
Gast
das ist bedrohlich für den
betreffenden. bedrohendes ist
hier nicht gestattet.

auszug aus den
nutzungsbedingungen:
"Insbesondere ist das
Hinterlegen von
diffamierendem, inhaltlich
falschem, beleidigendem,
obszönem,
gotteslästerlichem,
religiösem, politischem,
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oder rassistischem Material
nicht gestattet."