Erziehungsbeauftragung
(nach §1 Abs. 1 Nr.4 Jugendschutzgesetz)
Hiermit erklären wir _________________________________________________________
(Name, Vorname der Erziehungsberechtigten, z.B. Eltern)
dass für unser minderjähriges
Kind __________________________ geboren am _____.____._______
(Name, Vorname) (Geburtsdatum)
am heutigen Abend (bitte ankreuzen)
o 18.08.2011
o 19.08.2011
o 20.08.2011
o 21.08.2011
Herr / Frau ____________________ geboren am _____.____._______
(Name, Vorname) (Geburtsdatum, min 18 Jahre)
Erziehungsaufgaben und Aufsichtspflicht wahrnimmt.
_______________________________________
(Unterschrift der Erziehungsbeauftragten Person)
Wir kennen die Begleitperson und vertrauen ihr; zwischen ihr und unserem Kind besteht ein gewisses
Autoritätsverhältnis. Sie hat genügend erzieherische Kompetenz, um unserem Kind Grenzen setzen zu
können (vor allem hinsichtlich Alkoholkonsum bei entsprechendem Alter). Wir haben mit ihr auch
vereinbart, wann und wie unser Kind wieder nach Hause kommt.
Wir sind auch ausdrücklich damit einverstanden, dass die Open Air Veranstaltung „Barther Metal Open
Air“ zu oben genannten Terminen besucht wird. Wir wissen, dass sowohl unser minderjähriges Kind, als
auch die von uns mit Erziehungsaufgaben beauftragte Person im Falle einer Kontrolle in der Lage sein
müssen, sich auszuweisen. Für evtl. Rückfragen sind wir heute
___.___._____ telefonisch unter _____/_____________ zu sprechen.
(Datum) (Telefonnummer)
Mein(e) Sohn/Tochter darf bis ___.___._______ auf der Veranstaltung
bleiben.
Ausgestellt: ___.___.______, in _______________________________
(Datum) (Straße Hausnummer, PLZ Ort)
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(Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten)
Wichtige Hinweise:
1. Der Beauftragung ist zur Vermeidung von Betrug eine Kopie des Personalausweises der/des
Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie des Kinderausweises des Kindes beizulegen
2. Diese Beauftragung gilt ausschließlich für das Barther Metal Open Air 2011.
3. Eine Übertragung auf Gastwirte bzw. Veranstalter ist unzulässig.
4. Die erziehungsbeauftragte Person muss in der Lage sein, die Aufsicht für den Jugendlichen zu
gewährleisten und muss während des gesamten Aufenthalts des Jugendlichen ebenfalls am
Veranstaltungsort anwesend sein.
5. Gilt für Jugendliche unter 18 Jahren, bzw. für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nach 24 Uhr.