Freunde und Singles in Mecklenburg-Vorpommern

Lea-Marie wurde mit
37, Schwerin
Von Dirk Böttcher, Rostock

Verbrüht, geschlagen und mit Kalkreiniger gefüttert: Ein Ehepaar steht vor Gericht, weil es seine Tochter jahrelang gequält hat. Nach den Misshandlungen brachten sie das Kind in die Klinik, um Geld von der Versicherung zu bekommen. Ärzte und Jugendamt schöpften keinen Verdacht.
Mit 1000 Euro habe sie gerechnet, sagte die Anklagte Mandy N. Deshalb setzte sie die Tochter in die Badewanne und übergoss die Oberschenkel mit kochendem Wasser. Da war Lea-Marie 15 Monate alt. Dann rief sie die Nachbarin und den Notarzt. Die Tochter wurde in die Rostocker Uni-Klinik gefahren. Dort erzählte die Mutter, das Kind hätte versucht, den auf dem "kippligen" Herd stehenden Kochtopf mit Kartoffeln "runterzureißen". Ein 15 Monate altes Mädchen. In den großen Saal des Rostocker Landgerichts fällt ein Schweigen. Richter Strauß beugt sich vor und fragt: "Und das hat man Ihnen abgenommen?" Ja, man hat. Die Mediziner glaubten das, Ehemann Tilo auch. Die gerade abgeschlossene Unfallversicherung bezahlte 864 Euro. "Wir kauften davon was für uns zum Leben, aber auch Kleidung und Spielzeug für die Kleine", versichert die Angeklagte.

Über vier Jahre lang quälte das Elternpaar N. aus Teterow in Mecklenburg-Vorpommern die eigene Tochter. Erst war es kochendes Wasser, dann der Teppichklopfer – am Ende Kalkreiniger mit einem Schluck Tee.

Gegen das Jugendamt und Ärzte wird ebenfalls ermittelt.

Landgericht Rostock, 2. Etage, Großer Saal – viele leere Stühle, etwa 20 Besucher und die Presse. Blasse Gesichter, rote Augen, auch Tränen. Prozessauftakt im Fall der fünfjährigen Lea-Marie, Anklage auf Misshandlung Schutzbefohlener, schwere Körperverletzung und Betrug. Den Antrag der Nebenkläger, auch "die versuchte Tötung aufzunehmen, weist der Richter zurück: "Bislang gibt es dafür keine Veranlassung."

Zu Hause "immer sauber und aufgeräumt"

Schließlich habe die Angeklagte die Tochter nach jeder Tat ins Krankenhaus gebracht. Die Angeklagte: weißer Strickpullover, kurze Haare, 27 Jahre alt. Ihre Gesicht zeigt keine Regung, als ihr Verteidiger zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis seiner Mandantin verliest: "Alle Taten haben sich wie in der Anklageschrift dargestellt zugetragen." Sie werde "alle Fragen beantworten", sagt sie noch.
10.05.2011 - 19:55 Uhr
37, Schwerin
Der Mitangeklagte und Ehemann Tilo sitzt drei Stühle weiter, im schwarzen Kapuzen-Shirt. Ihre Blicke werden sich während der Verhandlung kein einziges Mal treffen, das Scheidungsverfahren läuft. 1994 lernten sie sich kennen. Im August 2004 wurde geheiratet. Lea-Marie war ein Wunschkind, betonen beide. Sie geben an, guten Elternhäusern zu entstammen. "Sehr gut sogar", sagt die Angeklagte und spricht dann vom alkoholabhängigen Vater und "viel Gewalt".

Einmal sei sie bei einem Streit zwischen Vater und Mutter mit einem Messer eingeschritten. In der Schule wurde sie "bespuckt und getreten". Die Lehre schloss sie ohne Prüfung ab, heute ist sie Hausfrau. Drei Zimmer bewohnen sie, "die waren immer sauber und aufgeräumt", sagt Tilo. Der hatte früher auch Probleme in der Schule, "zwecks Mathe und Schreiben", brachte aber das Geld nach Hause. Verschiedene Bau- und Zeitarbeitsfirmen, am Ende der Schlachthof Teterow. 12 bis 17 Stunden am Tag, für 1100 bis 1400 Euro. Viel übrig blieb da nicht. Die Miete, das Auto, die Kleine. Sie, die Ehefrau, habe immer zuviel ausgegeben.

Ärzte stellten Verätzungen in der Speiseröhre fest

Immer wieder reden beide von "der Kleinen", für die sie einen Teppichklopfer im Schlafzimmer hatten, "um sie zur Räson zu bringen", wie die Angeklagte in der Anklageschrift zitiert wird. Doch trotz der Schläge wollte das Kind oft einfach nicht schlafen, dann ging Tilo N. noch vier bis fünf Mal rüber in der Nacht. Dass seine Frau mit der Kleinen überfordert war, will Tilo nie bemerkt haben. Mandy sagt, sie hatte niemanden, um darüber zu sprechen. Sie sei mit dem Wunschkind oft nicht fertig geworden, weil es "so viel Aufmerksamkeit brauchte".

Auch Herrn Weiß, der mittags immer zum Biertrinken vorbei kam, während ihr Mann arbeitete, erzählte sie nichts davon. Intim war da nichts, nur geredet hätten sie, aber nicht über die Familie. Lea-Marie war in der Kita. Sie war oft nicht zu Hause. Sie war oft im Krankenhaus. Das Ehepaar besuchte sie dort, einmal in der Woche und einmal am Wochenende. Mehr ging nicht, das Geld reichte nicht. Für die 30 Kilometer nach Demmin.
10.05.2011 - 19:55 Uhr
37, Schwerin
Das Kind spuckte häufig, Ärzte stellten irgendwann Verätzungen in der Speiseröhre fest. Die Angeklagte gab an, ihr Mann hätte vergessen, den Kalkreiniger aus dem Wasserkocher ordentlich wegzuspülen. Sie hätte dann einen Tee gekocht. "Ich habe den Kalkreiniger in ein Glas gegossen, einen Schluck Tee dazu und dann das Kind in den Arm genommen, den Mund gewaltsam geöffnet und ihr das verabreicht." Verabreicht. 21 Mal. "Wie viel?", fragt eine Richterin und presst die Lippen aufeinander. "Erst so viel, am Ende so viel", zeigt die Angeklagte mit den Fingern. "Ein halbes Glas also", fragt die Staatsanwältin. "Ein halbes Glas", bestätigt Mandy N. Und einen Schluck Tee.

"Ich frage mich jeden Tag, warum?"

Geschrien, gespuckt und geweint habe Lea-Marie. Die Angeklagte rief ihren Mann an, und dann fuhren sie wieder zum Arzt. "Wieso?", fragt der Richter. Er wird das während der Verhandlung noch oft fragen. Die Antwort: ein Schulterzucken. "Ich weiß, es ist Wahnsinn, was ich meiner Tochter angetan habe. Ich frage mich jeden Tag, warum?", sagt Mandy N. Tilo weint manchmal, sie nicht.

Dieses "Wieso?" wird laut Staatsanwältin Petra Below die entscheidende Frage in diesem Prozess sein. War es schlichte Überforderung oder einfach Brutalität? Die Unfallversicherung zahlt im Fall einer dauerhaften Invalidität der Tochter 150.000 Euro. Daran will die Angeklagte aber nicht gedacht haben. Mit einem Urteil wird noch in diesem Jahr gerechnet.

Lea-Marie lebt nun bei einer Pflegemutter. Sie hat einen Schlauch in der Nase, ist schwerkrank und klammert sich mit Händen und Füßen an die Pflegeperson, wenn Besuch kommt. Sie hat Angst, zurück zu den Eltern zu müssen. "Als Mama mir den bösen Tee gegeben hat, hat Papa mich immer festgehalten", sagte sie der Staatsanwältin.
10.05.2011 - 19:56 Uhr
37, Schwerin
Stand: 17.03.2011

Lea-Marie: Fehler beim Jugendamt
Vor dem Landgericht Rostock hat der Zivilprozess um Schmerzensgeld für die jahrelang misshandelte Lea-Marie aus Teterow begonnen. Zum Auftakt hat das Gericht Fehler im Jugendamt des Landkreises Güstrow festgestellt. "Es gab die Pflicht des Jugendamts, tätig zu werden. Aus unserer Sicht sind diese Pflichten verletzt worden", sagte der Richter. Eine Entscheidung wurde für Ende April angekündigt.
Vormund: Martyrium hätte verkürzt werden können

Der Vormund des heute 9-Jährigen Mädchens hat den Landkreis Güstrow auf Zahlung von 30.000 Euro verklagt. Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes habe einen ärztlichen Hinweis auf die Körperverletzung nicht an die zuständigen Sozialarbeiter weitergegeben, argumentieren die Vertreter des Mädchens. Durch einen einfachen Hausbesuch wären Lea-Marie jahrelange Misshandlungen erspart geblieben. Der Landkreis beantragte, die sogenannte Amtshaftungsklage abzuweisen. Das Fehlverhalten der Mitarbeiterin sei nicht die Ursache für später begangene Misshandlungen gewesen.
Jahrelange Misshandlungen

Die Mutter war 2007 zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sie hatte Lea-Marie immer wieder ätzende Flüssigkeiten eingeflößt und mit heißem Wasser verbrüht. Das Mädchen musste sich danach schmerzhaften Eingriffen und einer Hauttransplantation unterziehen. Lea-Marie trug bleibende Schäden davon und muss sich noch über Jahre unter Vollnarkose regelmäßig die
Speiseröhre dehnen lassen.
10.05.2011 - 20:14 Uhr
37, Schwerin
Noch kein Schmerzensgeld für Lea-Marie

Veröffentlicht: 29 April 2011 13:12

Rostock (dpa/mv) - Im Zivilprozess um 25 000 Euro Schmerzensgeld für die jahrelang schwer misshandelte Lea-Marie aus Teterow hat das Landgericht Rostock am Freitag noch keine Entscheidung getroffen. Das Gericht will ein weiteres Sachverständigengutachten einholen. Geklärt werden soll, wie die Mutter des Kindes auf den Besuch einer Mitarbeiterin des Jugendamtes reagiert hätte und ob weitere Misshandlungen des Kindes damit hätten verhindert werden können. Die zu neun Jahren Haft verurteilte Mutter hatte der im November 2001 geborenen Lea-Marie von 2002 bis 2006 mehr als 20 Mal ätzende Flüssigkeiten eingeflößt. Der Prozess soll am 30. Juni fortgesetzt werden.
10.05.2011 - 20:15 Uhr
37, Schwerin
Prozess um die misshandelte Lea-Marie aus Teterow

Gericht verwarnt Ex-Jugendamtsmitarbeiterin

04.03.2009

Im Fall der misshandelten Lea-Marie aus Teterow (Mecklenburg-Vorpommern) hat das Güstrower Amtsgericht eine frühere Jugendamtsmitarbeiterin verwarnt und zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht sprach die 56-Jährige der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen schuldig. Sie hatte zugegeben, nach dem Anruf einer besorgten Ärztin nicht konsequent reagiert zu haben.

Trotz der Hinweise der Ärztin hatte sie das Martyrium der hilflosen Lea-Marie nicht gestoppt. Der Frau wird unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.

Die inzwischen 56 Jahre alte Sozialpädagogin räumte vor Gericht Versäumnisse ein und bereute das Geschehen.

Sie habe im Mai 2003 den Anruf einer besorgten Ärztin entgegen genommen, den Hinweis aber lediglich auf einem Zettel notiert, den sie kommentarlos der zuständigen Kollegin auf den Schreibtisch gelegt habe, ohne den Vorgang weiter zu verfolgen.

Die Mutter hatte dem im November 2001 geborenen Mädchen von April 2003 bis Juni 2006 immer wieder Essigessenz und Kalkreiniger eingeflößt. Das Martyrium Lea-Maries wurde erst nach knapp 30 Krankenhausaufenthalten entdeckt und beendet.
Das Landgericht Rostock verurteilte die Frau, die ihr Kind zudem mit kochendem Wasser übergossen hatte, im Januar 2007 zu neun Jahren Haft. Das Mädchen hat bleibende Schäden davongetragen,

es lebt heute in einer Pflegefamilie.

Nach Überzeugung eines psychiatrischen Sachverständigen wäre die inzwischen verurteilte Mutter auf rechtzeitige Hilfsangebote des Jugendamts mit „großer Wahrscheinlichkeit“ eingegangen.

Nachlässigkeiten der behandelnden Ärzte haben nach Einschätzung eines Rechtsmediziners das Leiden der kleinen Lea-Marie aus Teterow um Jahre verlängert.
10.05.2011 - 20:17 Uhr