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Thema: "Rechtslage Internettauschbörsen."


Ayatollah O.
26.04.2007 22:39
reg. Mitglied
also, es ist ja gesetzlich geregelt, dass das bereitstellen von Dateien gegen die Urheberrechte verstößt. Das saugen generell ist nicht verboten, das Problem bei den meisten Tauschbörsen ist nur, dass ich bereits heruntergeladene Files gleichzeitig anderen Usern bereit stelle.

Wie schaut es bei Musik aus, die ich gar nicht zu kaufen bekomme, weil sie bereits vom markt genommen wurde? Gibts da ne Gesetzeslücke oder zählen diese Datein auch dazu?

Nbler
26.04.2007 22:56
reg. Mitglied
Ob Du Sachen egal ob Musik, Literatur usw nicht mehr zu kaufen bekommst, hat nichts mit dem erlöschen von Urheberrechten zu tun.
Wann was erlischt ist weiß ich nicht genau, einiges ist erst 50Jahre nach dem Tod des Künstlers. (Wikipedia mal schauen)
Da bei sehr vielen Musiktiteln die Rechte, sowohl Produzentenrechte als Auch Musik und Text (weil Auftragsarbeiten und/oder abkekauft) nicht mehr bei Personen, sondern bei Firmen liegen, werden diese Rechte wohl nie verlöschen.

Ayatollah O.
26.04.2007 22:58
reg. Mitglied
thx


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