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53, Greifswald
Mindestlohn
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Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe festgelegtes kleinstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt. Die Festsetzung erfolgt durch eine gesetzliche Regelung, durch eine Festschreibung in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder implizit durch das Verbot von Lohnwucher. Eine Mindestlohnregelung kann sich auf den Stundensatz oder den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung beziehen. Neben nationalen Mindestlöhnen gibt es auch regionale Varianten, die sich z. B. auf Bundesstaaten oder Städte beziehen. Eine weitere Erscheinungsform sind branchenspezifische Mindestlöhne.

1896 gab es in Neuseeland erste Gesetze zur Lohnschlichtung, aber noch keine festgelegten Mindestlöhne. 1938 wurden in den Vereinigten Staaten von Amerika nationale Mindestlöhne eingeführt, mit der Begründung, die weißen Arbeitnehmer vor den damals als minderwertig angesehenen Schwarzen zu schützen. Das Jahr vor der Einführung des Mindestlohns war dann auch das letzte Jahr, in dem die Arbeitslosigkeit der Schwarzen niedriger war als die der Weißen.[1] Eine 1970 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beschlossene Absichtserklärung zur Einführung von Verfahren zur vertraglichen Festlegung von Mindestlöhnen[2][3] haben bis Anfang des 21. Jahrhunderts 51 der 181 ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert.[4] Nach einer Statistik der ILO gibt es in über 90 % ihrer Mitgliedstaaten Mindestlöhne.[5]

Branchenspezifische Mindestlöhne und ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn werden unter sozial- und arbeitsmarktpolitischen Aspekten in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert. Ein Hauptargument für Mindestlöhne ist die Verbesserung der Einkommenssituation von Beschäftigten im Niedriglohnsektor, ein Hauptargument dagegen ist der mögliche Verlust von Arbeitsplätzen. Die Wirkung von Mindestlöhnen auf das Beschäftigungsniveau ist umstritten. Maßgeblich für die möglichen Auswirkungen ist dabei die Höhe des Mindestlohns in Relation zum allgemeinen Lohnniveau.
27.10.2013 - 22:28 Uhr