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Thema: "ALG 1 und Zuverdienst"
Mich hat gerade ein Nachbar vollgesabbelt, daß man, wenn man ALG 1 bezieht, gleichzeitig aber einen Job auf Zuverdienst hat, nicht an diesen lukrativen und vor allem weiterbildenden Maßnahmen des staatlichen Beschäftigungsvereins teilnehmen muß.
Kann dazu mal einer ne Aussage treffen, damit ich ne Diskussionsgrundlage habe ?
Kann dazu mal einer ne Aussage treffen, damit ich ne Diskussionsgrundlage habe ?
Von mir ja auch, aber entweder gehen hier alle arbeiten (wahlweise studieren) oder hartzen ... so ne Art Mittelschicht scheint hier völlig außen vor zu sein
Die haben nur besseres zu tun, als hier diesen polemischen Vorurteilsbatzen im Forum zu kommentieren
)
mal abgesehen von polemischen Verfolgungswahn, ich würde ernsthaft gern wissen, ab dem so ist, wenn man als ALG 1 Empfänger auf Zuverdienst jobben geht, daß man dann von diesen schwachsinnigen Maßnahmen befreit ist.
Also skipi, wie du weißt komm ich aus ne Kleinstadt wo sich viele Geschäfte nicht rentieren, wie z.B Angelladen/Schuhladen/Modeladen/Schmuck etc. da sind mir einige bekannt die hartz4 beziehen und ihr eigenes Geschäft auf Zuerdienst weiter führen.
Der Clou ist wenn ich das mal richtig gehört habe, dasss solche leute dann auch gleich aus der Arbeitslosenstistik fallen, da sie ja arbeiten.
Der Clou ist wenn ich das mal richtig gehört habe, dasss solche leute dann auch gleich aus der Arbeitslosenstistik fallen, da sie ja arbeiten.
@ skip
ich weiß es nicht mit 100% gewissheit, sage aber das es eine fallentscheidung des amtes ist. mich haben sie damals beim bezug von alg erst in ne 3 monatige maßnahme gesteckt.. dann haben sie ihre eigenen grundsätze übern haufen geworfen und wollten mich einen monat nach ende dieser in eine weitere stopfen.. eigentlich soll bloß alle 12 monate eine neue maßnahme drin sein
begründung vom amt: das ist ja ne ganz andere art maßnahme^^ auf die frage ob man mir dort beibringen will die bewerbungen wieder völlig anders zu schreiben, wurde nicht geantwortet.
oberste premisse ist und bleibt aber ein sozialversicherungspflichtiges beschäftigungsverhältnis. und lt den eigenen bestimmungen ist nur ein solches zulässig um nicht an maßnahmen teilnehmen zu müssen oder sie vorzeitig abzubrechen.
mitunter kann ja aber solch eine "zuverdienst" zu einer beschäftigung werden.
da bleibt nur zu hoffen das der bearbeiter ein einsehen hat, grundsätzlich bist du verpflichtet die maßnahmen anzunehmen.
ich weiß es nicht mit 100% gewissheit, sage aber das es eine fallentscheidung des amtes ist. mich haben sie damals beim bezug von alg erst in ne 3 monatige maßnahme gesteckt.. dann haben sie ihre eigenen grundsätze übern haufen geworfen und wollten mich einen monat nach ende dieser in eine weitere stopfen.. eigentlich soll bloß alle 12 monate eine neue maßnahme drin sein
begründung vom amt: das ist ja ne ganz andere art maßnahme^^ auf die frage ob man mir dort beibringen will die bewerbungen wieder völlig anders zu schreiben, wurde nicht geantwortet.
oberste premisse ist und bleibt aber ein sozialversicherungspflichtiges beschäftigungsverhältnis. und lt den eigenen bestimmungen ist nur ein solches zulässig um nicht an maßnahmen teilnehmen zu müssen oder sie vorzeitig abzubrechen.
mitunter kann ja aber solch eine "zuverdienst" zu einer beschäftigung werden.
da bleibt nur zu hoffen das der bearbeiter ein einsehen hat, grundsätzlich bist du verpflichtet die maßnahmen anzunehmen.
@skip
Der Alg1 Emfänger braucht das auch nicht weil der dafür keine Berechtigung hat.
Dieses Bildungsangebot läuft unter dem Begriff
" Zusatzjob & Bildung " und ist nur für Alg II ( Hartz IV )
Empfänger die in einer MAE ( Mehraufwandentschädigung ) auch 1.50 € Job genannt.
Wobei diese Zusatzbildungsangebote schon wieder sehr Fragwürdig sind. Denn es herrscht ein richtiger Markt. dafür.
http://www.servicegesellschaf...lin.de/bildung.html
oder http://www.servicegesellschaf...lin.de/bildung.html
Diese Seiten gibt es für jede Stadt von der Arge - Jobcenter.
Hoffe ich konnte dir einwenig weiterhelfen
Der Alg1 Emfänger braucht das auch nicht weil der dafür keine Berechtigung hat.
Dieses Bildungsangebot läuft unter dem Begriff
" Zusatzjob & Bildung " und ist nur für Alg II ( Hartz IV )
Empfänger die in einer MAE ( Mehraufwandentschädigung ) auch 1.50 € Job genannt.
Wobei diese Zusatzbildungsangebote schon wieder sehr Fragwürdig sind. Denn es herrscht ein richtiger Markt. dafür.
http://www.servicegesellschaf...lin.de/bildung.html
oder http://www.servicegesellschaf...lin.de/bildung.html
Diese Seiten gibt es für jede Stadt von der Arge - Jobcenter.
Hoffe ich konnte dir einwenig weiterhelfen
Ist jetzt aber nicht neu die Info aber hat auch Anspruch
( nicht Recht ) auf ein Bildungsangebot
Mir selber ist es wurscht ob die Statistiken geschönt sind oder nicht solange die Berufsmanager/berater ihren Job machen und die Alg II Leute deutlich mehr Kohle bekommen würden.
Das Argument das sich dann keiner mehr bemühen würde ist eh Quatsch. Es gibt in jedem Bereich immer solche und andere die sich durchschlängeln und werden.
( nicht Recht ) auf ein Bildungsangebot
Mir selber ist es wurscht ob die Statistiken geschönt sind oder nicht solange die Berufsmanager/berater ihren Job machen und die Alg II Leute deutlich mehr Kohle bekommen würden.
Das Argument das sich dann keiner mehr bemühen würde ist eh Quatsch. Es gibt in jedem Bereich immer solche und andere die sich durchschlängeln und werden.
"... aber entweder gehen hier alle arbeiten (wahlweise studieren) oder hartzen ... so ne Art Mittelschicht scheint hier völlig außen vor zu sein ..."
Welche Alternative dazu hätte den deine "Mittelschicht" noch? @ Skip
Welche Alternative dazu hätte den deine "Mittelschicht" noch? @ Skip
Eine Mittelschicht könnten die zuverdiener sein.
Der sog. Kombilohn weo der Verdienst nicht ausreicht umd dann vom Jobcenter eine Art Differenz zu bekommen.
Vielleicht meint er das.
Der sog. Kombilohn weo der Verdienst nicht ausreicht umd dann vom Jobcenter eine Art Differenz zu bekommen.
Vielleicht meint er das.
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