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Thema: "ALG 1 und Zuverdienst"


Skip !.
09.07.2009 20:40
Gast
Mich hat gerade ein Nachbar vollgesabbelt, daß man, wenn man ALG 1 bezieht, gleichzeitig aber einen Job auf Zuverdienst hat, nicht an diesen lukrativen und vor allem weiterbildenden Maßnahmen des staatlichen Beschäftigungsvereins teilnehmen muß.

Kann dazu mal einer ne Aussage treffen, damit ich ne Diskussionsgrundlage habe ?

MichBeck
09.07.2009 20:59
Spion Team
sowat soll et geben? mhhh

Skip !.
09.07.2009 21:22
Gast
Spam ?

MichBeck
09.07.2009 22:29
Spion Team
nein ernstgemeinte frage eher...

Skip !.
09.07.2009 22:34
Gast
Von mir ja auch, aber entweder gehen hier alle arbeiten (wahlweise studieren) oder hartzen ... so ne Art Mittelschicht scheint hier völlig außen vor zu sein

Gartensaisoneröffner ^^
09.07.2009 22:36
Spion Team
^^

Stephan C.
09.07.2009 22:45
Gast
Die haben nur besseres zu tun, als hier diesen polemischen Vorurteilsbatzen im Forum zu kommentieren )

Skip !.
09.07.2009 22:57
Gast
mal abgesehen von polemischen Verfolgungswahn, ich würde ernsthaft gern wissen, ab dem so ist, wenn man als ALG 1 Empfänger auf Zuverdienst jobben geht, daß man dann von diesen schwachsinnigen Maßnahmen befreit ist.

Blurboy
10.07.2009 9:02
Gast
Also skipi, wie du weißt komm ich aus ne Kleinstadt wo sich viele Geschäfte nicht rentieren, wie z.B Angelladen/Schuhladen/Modeladen/Schmuck etc. da sind mir einige bekannt die hartz4 beziehen und ihr eigenes Geschäft auf Zuerdienst weiter führen.
Der Clou ist wenn ich das mal richtig gehört habe, dasss solche leute dann auch gleich aus der Arbeitslosenstistik fallen, da sie ja arbeiten.

Der Kaui
10.07.2009 10:23
Spion Team
@ skip

ich weiß es nicht mit 100% gewissheit, sage aber das es eine fallentscheidung des amtes ist. mich haben sie damals beim bezug von alg erst in ne 3 monatige maßnahme gesteckt.. dann haben sie ihre eigenen grundsätze übern haufen geworfen und wollten mich einen monat nach ende dieser in eine weitere stopfen.. eigentlich soll bloß alle 12 monate eine neue maßnahme drin sein

begründung vom amt: das ist ja ne ganz andere art maßnahme^^ auf die frage ob man mir dort beibringen will die bewerbungen wieder völlig anders zu schreiben, wurde nicht geantwortet.

oberste premisse ist und bleibt aber ein sozialversicherungspflichtiges beschäftigungsverhältnis. und lt den eigenen bestimmungen ist nur ein solches zulässig um nicht an maßnahmen teilnehmen zu müssen oder sie vorzeitig abzubrechen.


mitunter kann ja aber solch eine "zuverdienst" zu einer beschäftigung werden.

da bleibt nur zu hoffen das der bearbeiter ein einsehen hat, grundsätzlich bist du verpflichtet die maßnahmen anzunehmen.

Petrie
10.07.2009 11:03
Gast
@skip
Der Alg1 Emfänger braucht das auch nicht weil der dafür keine Berechtigung hat.

Dieses Bildungsangebot läuft unter dem Begriff
" Zusatzjob & Bildung " und ist nur für Alg II ( Hartz IV )
Empfänger die in einer MAE ( Mehraufwandentschädigung ) auch 1.50 € Job genannt.

Wobei diese Zusatzbildungsangebote schon wieder sehr Fragwürdig sind. Denn es herrscht ein richtiger Markt. dafür.
http://www.servicegesellschaf...lin.de/bildung.html
oder http://www.servicegesellschaf...lin.de/bildung.html
Diese Seiten gibt es für jede Stadt von der Arge - Jobcenter.

Hoffe ich konnte dir einwenig weiterhelfen

BöHsEs_ A.
11.07.2009 8:51
Gast
Und wer in einem 1 EUR Job ist gilt laut Statistk nicht mehr als Arbeitslos...

Petrie
11.07.2009 11:28
Gast
Ist jetzt aber nicht neu die Info aber hat auch Anspruch
( nicht Recht ) auf ein Bildungsangebot
Mir selber ist es wurscht ob die Statistiken geschönt sind oder nicht solange die Berufsmanager/berater ihren Job machen und die Alg II Leute deutlich mehr Kohle bekommen würden.
Das Argument das sich dann keiner mehr bemühen würde ist eh Quatsch. Es gibt in jedem Bereich immer solche und andere die sich durchschlängeln und werden.

- H.
11.07.2009 13:53
reg. Mitglied
"... aber entweder gehen hier alle arbeiten (wahlweise studieren) oder hartzen ... so ne Art Mittelschicht scheint hier völlig außen vor zu sein ..."

Welche Alternative dazu hätte den deine "Mittelschicht" noch? @ Skip

Petrie
11.07.2009 18:59
Gast
Eine Mittelschicht könnten die zuverdiener sein.
Der sog. Kombilohn weo der Verdienst nicht ausreicht umd dann vom Jobcenter eine Art Differenz zu bekommen.
Vielleicht meint er das.

Skip !.
12.07.2009 19:13
Gast
als "Mittelschicht" meinte ich reguläre ALG 1 Empfänger, die mir ne Antwort auf meinen ersten Post geben könnten

Petrie
14.07.2009 20:00
Gast
Den habe ich dir beantwortet skip ... lesen
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