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Thema: "Dürfen sie das?!"
also , ich hab da n kleines problem ...meine eltern schmeißen mich so zu sagen von zu hause raus..da mein einkommen aber nich sehr hoch ist und ich mir keine wohnung leisten kann , sitz ich dann quasi auf der straße...dürfen sie mich da einfach so rauswerfen?
das dürfen sie schon nur müßten sie dir
dann unterhalt zahlen damit du nicht auf
der straße sitzt.
erst wenn du deine ausbildung beendet und
ins berufsleben eingestiegen bist dann
sind sie nicht mehr verpflichtet für dich
zu sorgen.
dann unterhalt zahlen damit du nicht auf
der straße sitzt.
erst wenn du deine ausbildung beendet und
ins berufsleben eingestiegen bist dann
sind sie nicht mehr verpflichtet für dich
zu sorgen.
aber du bist schon 18, ich denk mal schon
sie dürfen das.. du kannst doch wohngeld
und BAB beantragen während deiner
Ausbildung..
sie dürfen das.. du kannst doch wohngeld
und BAB beantragen während deiner
Ausbildung..
wenn der satz kommt denn sind deine eltern
verpflichtet dir unterhla tzu zahlen.. im
notfall musst sie dann verklagen wegen dem
geld..
is beim bafög das gleiche..
verpflichtet dir unterhla tzu zahlen.. im
notfall musst sie dann verklagen wegen dem
geld..
is beim bafög das gleiche..
Also ich glaube was dir da nur noch
bleibt, um es genau zu wissen, ein Besuch
bei der Familienberatung oder
Rechtsberatung. ich denke nicht das deine
Eltern dich klanglos vor die Tür setzen
können. Geht ja auch noch um Kindergeld
und Unterhalt.
bleibt, um es genau zu wissen, ein Besuch
bei der Familienberatung oder
Rechtsberatung. ich denke nicht das deine
Eltern dich klanglos vor die Tür setzen
können. Geht ja auch noch um Kindergeld
und Unterhalt.
ich hab schon mehrmals angefragt beim
arbeitsamt wie es aussieht wegene wohung
bezahlen...da kam nur son dummer spruch ->
sie wohnen bei ihren eltern da haben sie
es gut...
arbeitsamt wie es aussieht wegene wohung
bezahlen...da kam nur son dummer spruch ->
sie wohnen bei ihren eltern da haben sie
es gut...
wieso schmeissen eltern ne 18jährige raus?
mit 25 würd ichs ja verstehen aber mit
18??? die sollten sich was schämen
mit 25 würd ichs ja verstehen aber mit
18??? die sollten sich was schämen
Dann sag dem Arbeitsamt, dass dem nicht so
ist - von mir aus mit Bestätigung der
Eltern.. aber wie es schon gesagt wurde..
bis zu einem gewissen Alter kriegen deine
Eltern Kindergeld für dich und müssen dir
damit auch "Unterhalt" zahlen (irgendwie
das falsche Wort aber egal) wenn sie dich
rauswerfen..
ist - von mir aus mit Bestätigung der
Eltern.. aber wie es schon gesagt wurde..
bis zu einem gewissen Alter kriegen deine
Eltern Kindergeld für dich und müssen dir
damit auch "Unterhalt" zahlen (irgendwie
das falsche Wort aber egal) wenn sie dich
rauswerfen..
kindergeld kriegt man aber nur wenn man
unterricht in einer bildungseinrichtung
hat, außerdem sind die eltern nur dann
unterhaltspflichtig wenn ihr einkommen ein
gewisses limit nicht übersteigt
unterricht in einer bildungseinrichtung
hat, außerdem sind die eltern nur dann
unterhaltspflichtig wenn ihr einkommen ein
gewisses limit nicht übersteigt
also.....jetzt nochmal zum mitmeisseln!!!
eltern sind VERPFLICHTET die erste
ausbildung ihrer kinder zu bezahlen!!! das
heißt, wenn nicht freiwillig dann halt per
gericht!
wenn sie nicht zahlen können, dann gibt es
ämter die dafür aufkommen.
glaubt einer jura-studentin....
eltern sind VERPFLICHTET die erste
ausbildung ihrer kinder zu bezahlen!!! das
heißt, wenn nicht freiwillig dann halt per
gericht!
wenn sie nicht zahlen können, dann gibt es
ämter die dafür aufkommen.
glaubt einer jura-studentin....
Soweit ich weiss, sind Eltern verpflichtet
ihre Kinder bis zum21 oder 27Lebensjahr
Unterstützung zu zahlen. HAbe das erst
vorKurzem bei einem Anwalt
gehört(bekannter von mir)
ihre Kinder bis zum21 oder 27Lebensjahr
Unterstützung zu zahlen. HAbe das erst
vorKurzem bei einem Anwalt
gehört(bekannter von mir)
da ist die Juristin ganz aufgeregt, dass
sie mal was wichtiges sagen kann
Soo
viele ausrufezeichen *g*
sie mal was wichtiges sagen kann
Sooviele ausrufezeichen *g*
ja also kindergelt bekommt so net.. wurde
richtig gesgat..wenn man ne normale
ausbildung hat gibet da snet mehr.. es sei
denn sie studiert oda macht ne schulische
ausbildung..dann hat se noc anaspruch
drauf..so aba nit..
so und der rest is wie gehabt..
am besten nimmst unsere junge jura
studentin mal mit zu nem amt.. denn können
die dir kein scheiss erzählen..
richtig gesgat..wenn man ne normale
ausbildung hat gibet da snet mehr.. es sei
denn sie studiert oda macht ne schulische
ausbildung..dann hat se noc anaspruch
drauf..so aba nit..
so und der rest is wie gehabt..
am besten nimmst unsere junge jura
studentin mal mit zu nem amt.. denn können
die dir kein scheiss erzählen..





