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Thema: "Endlich 18- aber was machen? "



19.07.2006 11:30
Gast
nicht ganz richtig @schlumpfine. auch als

heranwachsender unterliegt man dem

jugendstrafrecht. nur ausnahmsweise greift

das erwachsenenstrafrecht.


19.07.2006 11:31
Gast
tschüß, tapete



sind wir eigentlich eingeladen zu Feier?

gibt es da auch kakao?

HROtodde
19.07.2006 11:31
Gast
@wandschmuck das hat ja gedauert bei dir.

) ich meine bis du nicht mehr magst. da

musst du wohl dann auch durch. ist doch eh

alles nur flax hier


19.07.2006 11:35
Gast
sag dass das nicht wahr ist, todde? alles

nur flax? sch...wir können den Laden hier

dicht machen..hat eh alles keinn sinn

*deprimiertsei*


19.07.2006 11:36
Gast
sagt mal leute.....ich habe in meinem

ersten comment nicht einen funken ernst

gefunden und ihr reitet auf dem

jugendstarfgesetz rum!

ihr erzählt mir da nix neues......volle

straffähigkeit ab 21.....aber beschränkt

schon ab 18.

und jetzt ist gut....darum gings hier

eigentlich doch gar net.





19.07.2006 11:38
Gast
@schlaubi

*rasierklingereich* *aufdiepulsadernzeig*


19.07.2006 11:38
Gast
@hagakure: Ja das meinte ich ja auch

damit. Ist ja auch besser für die Kiddis,

da das Jugendstrafrecht viel milder

ausfällt! Aber das entscheidet ja meist

dann die Jugendgerichtshilfe. Also lieber

alles Dumme machen, bevor man 21 ist


19.07.2006 11:38
Gast
ha schlaubi du alte kaffeekocherin, keine

kopien zu machen?

HROtodde
19.07.2006 11:39
Gast
@schlump und erzähle du mir bitte jetzt

nicht das du auf schokosuppe stehst


19.07.2006 11:40
Gast
@nicklass: Du kannst doch hier nicht

irgendwelche Kiddis zu Straftaten

verführen. Du weißt doch wie das

heutzutage ist. Dann machen sie es und am

Ende heißt es: Nicklass hat gesagt!


19.07.2006 11:41
Gast
lach...alte zettelpuppe


19.07.2006 11:42
Gast
@schlumpfine

mistverdammt.....daran habsch gar nicht

gedacht! und am ende machen die noch mein

auto platt und ich bin dran schuld



also.....holt euch ne pulle

spumante....setzt euch an strand.....macht

kein feuer....und genießt den tag!

Lilli74
19.07.2006 11:44
Gast
och nicklass wenigstens ein Rotkäppchen

kann es sein


19.07.2006 11:45
Gast
hast du nicht gelesen.....RICHTENBERG!


Lilli74
19.07.2006 11:45
Gast
und?


19.07.2006 11:46
Gast
Kröver nacktarsch passt auch zu jedem

geldbeutelchen


19.07.2006 11:46
Gast
nein @schlumpfine. die anwendbarkeit des

jugendstrafrechts entscheidet nicht die

gerichtshilfe, sondern letztlich das

gericht und zuvor die staatsanwaltschaft,

die unter bestimmten voraussetzungen

bereits die anklage erhebt und dabei das

jugendstrafrecht oder das

erwachsenenstrafrecht zur anwendung

bringt.



letztlich ist dies aber wirklich nicht der

ort, an dem dies diskutiert werden sollte.


19.07.2006 11:48
Gast
@lilli

ich dachte dort säuft man nur sowas

außerdem stehen junge mädels eher was

süßes....





19.07.2006 11:48
Gast
@Tapete: ich hasse kaffee und warum soll

ich kopien machen?



@Todde: Schokosuppe? was willst du mir

damit sagen?

HROtodde
19.07.2006 11:49
Gast
@schlumpf weil du nach kakao gefragt

hast auf der party.