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Thema: "Endlich 18- aber was machen? "
nicht ganz richtig @schlumpfine. auch als
heranwachsender unterliegt man dem
jugendstrafrecht. nur ausnahmsweise greift
das erwachsenenstrafrecht.
heranwachsender unterliegt man dem
jugendstrafrecht. nur ausnahmsweise greift
das erwachsenenstrafrecht.
@wandschmuck das hat ja gedauert bei dir.
) ich meine bis du nicht mehr magst. da
musst du wohl dann auch durch. ist doch eh
alles nur flax hier
musst du wohl dann auch durch. ist doch eh
alles nur flax hier
sag dass das nicht wahr ist, todde? alles
nur flax? sch...wir können den Laden hier
dicht machen..hat eh alles keinn sinn
*deprimiertsei*
nur flax? sch...wir können den Laden hier
dicht machen..hat eh alles keinn sinn
*deprimiertsei*
sagt mal leute.....ich habe in meinem
ersten comment nicht einen funken ernst
gefunden und ihr reitet auf dem
jugendstarfgesetz rum!
ihr erzählt mir da nix neues......volle
straffähigkeit ab 21.....aber beschränkt
schon ab 18.
und jetzt ist gut....darum gings hier
eigentlich doch gar net.
ersten comment nicht einen funken ernst
gefunden und ihr reitet auf dem
jugendstarfgesetz rum!
ihr erzählt mir da nix neues......volle
straffähigkeit ab 21.....aber beschränkt
schon ab 18.
und jetzt ist gut....darum gings hier
eigentlich doch gar net.
@hagakure: Ja das meinte ich ja auch
damit. Ist ja auch besser für die Kiddis,
da das Jugendstrafrecht viel milder
ausfällt! Aber das entscheidet ja meist
dann die Jugendgerichtshilfe. Also lieber
alles Dumme machen, bevor man 21 ist
damit. Ist ja auch besser für die Kiddis,
da das Jugendstrafrecht viel milder
ausfällt! Aber das entscheidet ja meist
dann die Jugendgerichtshilfe. Also lieber
alles Dumme machen, bevor man 21 ist
@nicklass: Du kannst doch hier nicht
irgendwelche Kiddis zu Straftaten
verführen. Du weißt doch wie das
heutzutage ist. Dann machen sie es und am
Ende heißt es: Nicklass hat gesagt!
irgendwelche Kiddis zu Straftaten
verführen. Du weißt doch wie das
heutzutage ist. Dann machen sie es und am
Ende heißt es: Nicklass hat gesagt!
@schlumpfine
mistverdammt.....daran habsch gar nicht
gedacht! und am ende machen die noch mein
auto platt und ich bin dran schuld
also.....holt euch ne pulle
spumante....setzt euch an strand.....macht
kein feuer....und genießt den tag!
mistverdammt.....daran habsch gar nicht
gedacht! und am ende machen die noch mein
auto platt und ich bin dran schuld

also.....holt euch ne pulle
spumante....setzt euch an strand.....macht
kein feuer....und genießt den tag!
nein @schlumpfine. die anwendbarkeit des
jugendstrafrechts entscheidet nicht die
gerichtshilfe, sondern letztlich das
gericht und zuvor die staatsanwaltschaft,
die unter bestimmten voraussetzungen
bereits die anklage erhebt und dabei das
jugendstrafrecht oder das
erwachsenenstrafrecht zur anwendung
bringt.
letztlich ist dies aber wirklich nicht der
ort, an dem dies diskutiert werden sollte.
jugendstrafrechts entscheidet nicht die
gerichtshilfe, sondern letztlich das
gericht und zuvor die staatsanwaltschaft,
die unter bestimmten voraussetzungen
bereits die anklage erhebt und dabei das
jugendstrafrecht oder das
erwachsenenstrafrecht zur anwendung
bringt.
letztlich ist dies aber wirklich nicht der
ort, an dem dies diskutiert werden sollte.



