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Thema: "Frage zum unterhalt"


Paul Krohn
18.03.2009 14:02
reg. Mitglied
hallo, ich hoffe das mir jemand hier meine frage beantworten kann.
die frage bezieht sich nicht auf mich, sondern auf eine freundin. sie ist im janua 18 geworden und besucht zur zeit die abendschule. hat also kein eigenes einkommen. jetzt möchte ihr vater keinen unterhalt mehr für sie bezahlen. ihr fehlen jetzt also 350 euro ca im monat. ist das richtig dass er jetzt nichts mehr bezahlen muss? ich habe mal gehört, dass der vater bis zur vollendung der ausbildung bezahlen muss oder bis 25 jahre. und wem steht der unterhalt bei volljährigkeit zu? der mutter oder dem kind?
mfg und danke im vorraus für die antworten.

Hagakure
18.03.2009 14:03
Gast
dafür gibt es anwälte!!!!!!!!

Hagakure
18.03.2009 14:07
Gast
Beschluss des OLG Brandenburg vom 04.07.2007
Az.: 9 WF 159/07
zitiert in:

OLGR Brandenburg 2008, 110

NJW-RR 2008, 161


so: rechtsberatungskiosk ist geschlossen. dafür gibt es wirklich anwälte ... tztz

Nicklass
18.03.2009 14:12
Gast
Auch wenn ein Kind auf Umwegen zum (Erst-)Abschluss der allgemeinen Schulausbildung kommt, bleibt dies selbst bei schuldhaftem Verhalten des Kindes regelmäßig ohne unterhaltsrechtliche Konsequenzen. Ein Anspruch auf Fortzahlung des Ausbildungsunterhalts kann jedoch ausgeschlossen sein, wenn nach erfolgreichem Abschluss noch eine höherwertige Qualifizierung angestrebt wird.

Der Besuch einer Abendschule für Erwachsene zwecks Erlangung des Realschulabschlusses, obgleich bereits ein Hauptschulabschluss vorliegt, zählt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Brandenburg noch zur allgemeinen Schulausbildung. Die Teilnahme an der allgemeinen Schulausbildung erfordert unter Berücksichtigung ihrer hohen Bedeutung die volle Arbeitskraft des Schülers; deshalb sind ihm insoweit auch beim Besuch einer Abendschule in der Regel keine Nebentätigkeiten zuzumuten.

Griffin Sclow
18.03.2009 14:13
Spion Team
Haste fein kopiert. )

Hagakure
18.03.2009 14:21
Gast


ich stelle mir schon das anschreiben vor:

lieber papi,

wie ich einem namentlich nicht genannten forum von dritter seite erfuhr, auch wenn einige widersprachen, einige sich überhauot nicht äußerten und andere wiederum sich über die frage lustig machten, erfuhr, bist du als unterpflichtiger elternteil wohl/vermutlich/eventuell verpflichtet, mir auch weiterhin unterhalt zu zahlen. bist du bitte so lieb und zahlst weiter, auch wenn ich nicht wirklich weiß, da ich keinen rechtsanwalt, der sich wirklich damit auskennt, gefragt habe, ob du wirklich unterhaltsverpflichtet bist.

mit freundlichen grüßen

Hagakure
18.03.2009 14:21
Gast
+in

Gartensaisoneröffner ^^
18.03.2009 14:22
Spion Team
+halts

Hagakure
18.03.2009 14:22
Gast
-o +p

s****ß rechtschreibfehler ...

Per Spektive
18.03.2009 14:23
reg. Mitglied
-o +p

Der Kaui
18.03.2009 15:00
Spion Team
@ ersteller.. und da ein anwalt geld kostet und du dich bestimmt gleich aufregst wie deine freundin das bezahlen soll, es gibt auch dafür lösungen wie beratungshilfe und/oder prozesskostenhilfe..

natürlich sollte man das im ersten gesrpäch erwähnen und nicht wenn der beste staranwalt seien arbeit schon gemacht hat^^

Hagakure
18.03.2009 15:03
Gast
exakt

Der Kaui
18.03.2009 15:16
Spion Team
und bei solchen komplexen sachen, sollte man tatsächlich einen anwalt hinzuziehen, sonst steht man nachher blöde da und hat mehr kosten als nutzen.. falsch kann man schneller was machen als richtig

so und für anschlussfragen bleibt noch ne halbe stunde.. sonst ist das ding zu..

danke

Hagakure
18.03.2009 15:22
Gast
für anschlussfragen????? ich warte eher auf ein danke

Der Kaui
18.03.2009 15:28
Spion Team
wahlweise auch dieses..die versandadressen für presentkörbe werden gern per pn bekannt gegeben^^

Fräulein Wunder
18.03.2009 15:41
reg. Mitglied
-e +ä

Nicklass
18.03.2009 15:46
Gast

Der Kaui
18.03.2009 16:06
Spion Team
closed
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