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Thema: "Frage/Internetanbieter/Kündigung/nicht fristgerecht...^^"
Îch muss ein wenig ausholen.^^
Alsooooooo *röcheL*:
Ein gewisser Herr (Namen werden nicht genannt *lol*), hat sich im Dezember, aufgrund eines Umzuges um einen Internet/Telefon-Flatrate-Anbieter kümmern wollen und hat sich dann irgendwann für einen (Namen werden nicht genannt) Anbieter entschieden, der einem weiß machen wollte, dass man spätestens im Februar sowohl Internet als auch Telefonflatrate bekommen würde vom besagten Anbieter. *hüsteL*
Alles gut und schön und schwupps, ward der Vertrag unterschrieben (im Dezember).
Es konnte kein wirklicher Schalttermin festgelegt werden, obwohl dem Herrn am Telefon versichert wurde, dass der besagte Schalttermin spätestens Mitte Februar sein wird, da wir es aber mittlerweile März haben, kann jedermann schlussfolgern, dass dieser "vorgetäuschte" Termin nicht eingehalten wurde.^^
Aufgrund dessen wurde ein Kündigungsschreiben formuliert, der direkt abgewiesen wurde, da die AGB's nicht eingehalten wurden (2 Wochen Zeit um fristgerecht zu kündigen).
Sodeli, ein weiteres Schreiben flog dem Herren ins Gesicht, wodrauf gestanden hat "vorraussichtlich in 5-7 Wochen verfügbar"...kann man nun aufgrund von nicht erfüllter Bedingungen aus dem Vertrag aussteigen oder so?^^ Es kotzt dem gewissen Herren nämlich an, da er an das Internet und Telefon gebunden ist und davon ausgeht, zum 3.(!) Mal den selben Schundbrief zu bekommen in dem steht: "vorraussichtlich in 5-7Wochen verfügbar". =o
Alsooooooo *röcheL*:
Ein gewisser Herr (Namen werden nicht genannt *lol*), hat sich im Dezember, aufgrund eines Umzuges um einen Internet/Telefon-Flatrate-Anbieter kümmern wollen und hat sich dann irgendwann für einen (Namen werden nicht genannt) Anbieter entschieden, der einem weiß machen wollte, dass man spätestens im Februar sowohl Internet als auch Telefonflatrate bekommen würde vom besagten Anbieter. *hüsteL*
Alles gut und schön und schwupps, ward der Vertrag unterschrieben (im Dezember).
Es konnte kein wirklicher Schalttermin festgelegt werden, obwohl dem Herrn am Telefon versichert wurde, dass der besagte Schalttermin spätestens Mitte Februar sein wird, da wir es aber mittlerweile März haben, kann jedermann schlussfolgern, dass dieser "vorgetäuschte" Termin nicht eingehalten wurde.^^
Aufgrund dessen wurde ein Kündigungsschreiben formuliert, der direkt abgewiesen wurde, da die AGB's nicht eingehalten wurden (2 Wochen Zeit um fristgerecht zu kündigen).
Sodeli, ein weiteres Schreiben flog dem Herren ins Gesicht, wodrauf gestanden hat "vorraussichtlich in 5-7 Wochen verfügbar"...kann man nun aufgrund von nicht erfüllter Bedingungen aus dem Vertrag aussteigen oder so?^^ Es kotzt dem gewissen Herren nämlich an, da er an das Internet und Telefon gebunden ist und davon ausgeht, zum 3.(!) Mal den selben Schundbrief zu bekommen in dem steht: "vorraussichtlich in 5-7Wochen verfügbar". =o
ich würd ma sagen, dass der anbieter seinen "verpflichtungen" nicht nachgekommen ist... andererseits... es wurde ja kein datum festgelegt... ich würd nen anwalt fragen...
Kommt auf's Gleiche aus. xD
Ist quasi so, als würde man sich von Boxershorts entfernen und auf Kochschlüpfer umsteigen...^^
Aber nun will ich mal Meinungen hören, da "dem Herren" das echt gewaltig gegen den Strich geht. =P
Ist quasi so, als würde man sich von Boxershorts entfernen und auf Kochschlüpfer umsteigen...^^
Aber nun will ich mal Meinungen hören, da "dem Herren" das echt gewaltig gegen den Strich geht. =P
ich habe das problem auch... habe seit einem jahr ne wohnung gemietet und ich darf nicht einziehen darf ich auch aus den vertrag aussteigen
Mhhh, "der Herr" wollte die Umwege zum Anwalt eigentlich vermeiden, weil man ja eigentlich ohne Probleme aus solchen Verträgen herauskommen sollte (schriftlich oder per Telefon)..., hat der Herr sich gedacht...wenn die Bedingungen nicht eingehalten wurden.
Wenn's danach geht, kann der Herr denen aber auch sonstwas erzählen, von wegen Schalttermin dann und wann...und sie können wiederum auf Punkt 2. im Vertrag aufmerksam machen, von wegen nicht fristgerecht gekündigt etc., da ja kein Schalttermin wirklich vereinbart wurde.
Ach ficken...wird halt mal wieder der Anwalt gefragt.^^ -.-
Wenn's danach geht, kann der Herr denen aber auch sonstwas erzählen, von wegen Schalttermin dann und wann...und sie können wiederum auf Punkt 2. im Vertrag aufmerksam machen, von wegen nicht fristgerecht gekündigt etc., da ja kein Schalttermin wirklich vereinbart wurde.
Ach ficken...wird halt mal wieder der Anwalt gefragt.^^ -.-
hab mal in der berufsschule gelernt...waaart... *raussuch* wenn die ware nicht der werbung entspricht, ist das ein mangel. so. denn kannste nachbesserung oder ersatzleistung verlangen und bei zwei erfolglosen nachbesserungsversuchen (??? passt wohl net ganz...) kannste vom vertrag zurücktreten.... mangel ist auch, wenn die sache net die vereinbarte beschaffenheit hat. trifft ja irgendwie beides zu... du bist den vertrag ja eingegangen wegen ganz falscher infos.... ich würd sagen ne chance haste schon... die haben den vertrag ja net erfüllt.... so nu is gut mit dem zeug.
Reicht auch völlig, hab' meine (dem Herren seine) gewollten Informationen bekommen, Fred kann somit closed. 
Thx an alle Helfer. ^.^
*closed*
Thx an alle Helfer. ^.^
*closed*
Na das würd mich ja jetzt mal interessieren, welche "Infos" du jetzt nutzen willst! Hier stand zumindest nix verwertbares^^
Internetvertrag fristlos kündigen?
BGB §323 (Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung)
http://www.wer-weiss-was.de/t...article3763288.html
einen zeitraum zur nacherfüllung hat du doch sicherlich eingeräumt, oder
BGB §323 (Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung)
http://www.wer-weiss-was.de/t...article3763288.html
einen zeitraum zur nacherfüllung hat du doch sicherlich eingeräumt, oder
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