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Thema: "Frage/Internetanbieter/Kündigung/nicht fristgerecht...^^"


DarkSaphir
29.02.2008 21:28
Gast
Îch muss ein wenig ausholen.^^
Alsooooooo *röcheL*:

Ein gewisser Herr (Namen werden nicht genannt *lol*), hat sich im Dezember, aufgrund eines Umzuges um einen Internet/Telefon-Flatrate-Anbieter kümmern wollen und hat sich dann irgendwann für einen (Namen werden nicht genannt) Anbieter entschieden, der einem weiß machen wollte, dass man spätestens im Februar sowohl Internet als auch Telefonflatrate bekommen würde vom besagten Anbieter. *hüsteL*
Alles gut und schön und schwupps, ward der Vertrag unterschrieben (im Dezember).

Es konnte kein wirklicher Schalttermin festgelegt werden, obwohl dem Herrn am Telefon versichert wurde, dass der besagte Schalttermin spätestens Mitte Februar sein wird, da wir es aber mittlerweile März haben, kann jedermann schlussfolgern, dass dieser "vorgetäuschte" Termin nicht eingehalten wurde.^^
Aufgrund dessen wurde ein Kündigungsschreiben formuliert, der direkt abgewiesen wurde, da die AGB's nicht eingehalten wurden (2 Wochen Zeit um fristgerecht zu kündigen).
Sodeli, ein weiteres Schreiben flog dem Herren ins Gesicht, wodrauf gestanden hat "vorraussichtlich in 5-7 Wochen verfügbar"...kann man nun aufgrund von nicht erfüllter Bedingungen aus dem Vertrag aussteigen oder so?^^ Es kotzt dem gewissen Herren nämlich an, da er an das Internet und Telefon gebunden ist und davon ausgeht, zum 3.(!) Mal den selben Schundbrief zu bekommen in dem steht: "vorraussichtlich in 5-7Wochen verfügbar". =o

State_of_Ruin
29.02.2008 21:29
Gast
dich gibts ja auch noch^^

DarkSaphir
29.02.2008 21:30
Gast
JupSl und du hast deinen Nick gewechselt?^^

State_of_Ruin
29.02.2008 21:31
Gast
eher das profil als solches^^

Sannie V.
29.02.2008 21:32
reg. Mitglied
ich würd ma sagen, dass der anbieter seinen "verpflichtungen" nicht nachgekommen ist... andererseits... es wurde ja kein datum festgelegt... ich würd nen anwalt fragen...

State_of_Ruin
29.02.2008 21:32
Gast
ich missbrauche mal deinen fred^^

http://www.mv-spion.de/ReneeKtv


muahahahahaha!

DarkSaphir
29.02.2008 21:33
Gast
Kommt auf's Gleiche aus. xD
Ist quasi so, als würde man sich von Boxershorts entfernen und auf Kochschlüpfer umsteigen...^^
Aber nun will ich mal Meinungen hören, da "dem Herren" das echt gewaltig gegen den Strich geht. =P

Kriz
29.02.2008 21:33
Gast
ich habe das problem auch... habe seit einem jahr ne wohnung gemietet und ich darf nicht einziehen darf ich auch aus den vertrag aussteigen

DarkSaphir
29.02.2008 21:47
Gast
Mhhh, "der Herr" wollte die Umwege zum Anwalt eigentlich vermeiden, weil man ja eigentlich ohne Probleme aus solchen Verträgen herauskommen sollte (schriftlich oder per Telefon)..., hat der Herr sich gedacht...wenn die Bedingungen nicht eingehalten wurden.
Wenn's danach geht, kann der Herr denen aber auch sonstwas erzählen, von wegen Schalttermin dann und wann...und sie können wiederum auf Punkt 2. im Vertrag aufmerksam machen, von wegen nicht fristgerecht gekündigt etc., da ja kein Schalttermin wirklich vereinbart wurde.
Ach ficken...wird halt mal wieder der Anwalt gefragt.^^ -.-

DasPietz
29.02.2008 22:09
reg. Mitglied
hab mal in der berufsschule gelernt...waaart... *raussuch* wenn die ware nicht der werbung entspricht, ist das ein mangel. so. denn kannste nachbesserung oder ersatzleistung verlangen und bei zwei erfolglosen nachbesserungsversuchen (??? passt wohl net ganz...) kannste vom vertrag zurücktreten.... mangel ist auch, wenn die sache net die vereinbarte beschaffenheit hat. trifft ja irgendwie beides zu... du bist den vertrag ja eingegangen wegen ganz falscher infos.... ich würd sagen ne chance haste schon... die haben den vertrag ja net erfüllt.... so nu is gut mit dem zeug.

DarkSaphir
29.02.2008 22:12
Gast
Reicht auch völlig, hab' meine (dem Herren seine) gewollten Informationen bekommen, Fred kann somit closed.
Thx an alle Helfer. ^.^

*closed*

Griffin Sclow
01.03.2008 1:49
Spion Team
Na das würd mich ja jetzt mal interessieren, welche "Infos" du jetzt nutzen willst! Hier stand zumindest nix verwertbares^^

DasPietz
01.03.2008 5:30
reg. Mitglied
hab nur versucht zu helfen. ok. aber lesen ist von vorteil... ^^

Jens F.
01.03.2008 8:04
Gast
Internetvertrag fristlos kündigen?
BGB §323 (Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung)
http://www.wer-weiss-was.de/t...article3763288.html

einen zeitraum zur nacherfüllung hat du doch sicherlich eingeräumt, oder
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