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Thema: "Gesetzliche Lage bei GV mit Minderjährigen..."



06.09.2005 9:59
Gast
Mac deine erste Antwort ist leicht in

Frage zu stellen. In der Tat dürfen

Schutzbefohlene, Lehrer und Co, dazu

zählen auch Stiefeltern, keine sexuelle

Handlung an dem "Kind" vornehmen.

Weiterhin dürfen auch keine Leuts über 21

sexuellen Kontakt haben, das geht unter

Misbrauch weil das Gesetz davon ausgeht

dass man seine Handlungen erst mit dem 18.

Lebensjahr voll überblicken kann. Bis

dahin sind die Erziehungsberechtigten noch

für die Person verantwortlich. Was im

Klartext heißt:



Wenn jemand ü21 mit einer Person u18 Sex

haben will und das rechtens sein soll muss

er eine "Erlaubnis" (schriftlich) von

den Eltern unterschrieben bekommen dass

sie das absegnen


06.09.2005 15:30
Gast


Wenn jemand ü21 mit einer Person u18 Sex

haben will und das rechtens sein soll

muss

er eine "Erlaubnis" (schriftlich) von

den Eltern unterschrieben bekommen dass

sie das absegnen



was ja nun aber doch sehr unwahrscheinlich

ist


07.09.2005 15:37
Gast
ich stell mir gerade bildlich vor wie ein

kleines 15jähriges mädel ihren vater um

eine schriftliche f*ckerlaubniss

anbettelt.....köstlich

Schpittweehuul
07.09.2005 16:41
Gast
@ Becky: Das mach ich heut noch so. Aber

Mama erlaubt immer...


08.09.2005 8:44
Gast
mutti sollte mal anfangen zu

unterscheiden.

mal sehen ob sie es noch immer erlaubt

wenn du die erlaubnis für kleine jungs

haben willst
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