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Thema: "Gesetzliche Lage bei GV mit Minderjährigen..."
Mac deine erste Antwort ist leicht in
Frage zu stellen. In der Tat dürfen
Schutzbefohlene, Lehrer und Co, dazu
zählen auch Stiefeltern, keine sexuelle
Handlung an dem "Kind" vornehmen.
Weiterhin dürfen auch keine Leuts über 21
sexuellen Kontakt haben, das geht unter
Misbrauch weil das Gesetz davon ausgeht
dass man seine Handlungen erst mit dem 18.
Lebensjahr voll überblicken kann. Bis
dahin sind die Erziehungsberechtigten noch
für die Person verantwortlich. Was im
Klartext heißt:
Wenn jemand ü21 mit einer Person u18 Sex
haben will und das rechtens sein soll muss
er eine "Erlaubnis" (schriftlich) von
den Eltern unterschrieben bekommen dass
sie das absegnen
Frage zu stellen. In der Tat dürfen
Schutzbefohlene, Lehrer und Co, dazu
zählen auch Stiefeltern, keine sexuelle
Handlung an dem "Kind" vornehmen.
Weiterhin dürfen auch keine Leuts über 21
sexuellen Kontakt haben, das geht unter
Misbrauch weil das Gesetz davon ausgeht
dass man seine Handlungen erst mit dem 18.
Lebensjahr voll überblicken kann. Bis
dahin sind die Erziehungsberechtigten noch
für die Person verantwortlich. Was im
Klartext heißt:
Wenn jemand ü21 mit einer Person u18 Sex
haben will und das rechtens sein soll muss
er eine "Erlaubnis" (schriftlich) von
den Eltern unterschrieben bekommen dass
sie das absegnen
Wenn jemand ü21 mit einer Person u18 Sex
haben will und das rechtens sein soll
muss
er eine "Erlaubnis" (schriftlich) von
den Eltern unterschrieben bekommen dass
sie das absegnen
was ja nun aber doch sehr unwahrscheinlich
ist
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