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Thema: "Im Namen des Volkes II"
Am Landgericht Osnabrück hat am Donnerstag der Prozess gegen einen 23-Jährigen begonnen, der einen Säugling schwer misshandelt haben soll. Er soll den zehn Monate alten Sohn seiner Lebensgefährtin so heftig geschlagen haben, dass das Kind lebensgefährlich verletzt wurde. Die Anklage wirft ihm schwere Körperverletzung eines Schutzbefohlenen vor. Der Staatsanwalt forderte vier Jahre Haft für den Mann. Die 28 Jahre alte Mutter des Kindes solle zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt werden. Laut Anklage hat sie ihr erkennbar schwer verletztes Baby erst 16 Stunden später in ein Krankenhaus gebracht.
Mann mit drei Kindern allein
Die Tat soll sich im Oktober 2004 in Edewecht im Kreis Ammerland ereignet haben. Die Mutter war zur Tatzeit nicht in der gemeinsamen Wohnung. Der Angeklagte soll mit drei Kleinkindern allein gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der als aggressiv geltende Mann völlig überfordert war. Ein Rechtsmediziner sagte in dem Prozess aus, der Säugling sei "im allerletzten Augenblick" im Krankenhaus behandelt worden. Wenig später sei das Kind wahrscheinlich gestorben. Das Baby habe mehrere Rippenbrüche, einen Oberschenkelbruch und eine Lungenprellung gehabt. Dies sei nur durch Einwirkung äußerster Gewalt möglich gewesen. Die Eltern hatten bei der Polizei ausgesagt, das Kind habe sich bei einem Sturz vom Sofa verletzt.
Die Forderung der Staatsanwaltschaft ist ja wohl ein Witz!!!
Mann mit drei Kindern allein
Die Tat soll sich im Oktober 2004 in Edewecht im Kreis Ammerland ereignet haben. Die Mutter war zur Tatzeit nicht in der gemeinsamen Wohnung. Der Angeklagte soll mit drei Kleinkindern allein gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der als aggressiv geltende Mann völlig überfordert war. Ein Rechtsmediziner sagte in dem Prozess aus, der Säugling sei "im allerletzten Augenblick" im Krankenhaus behandelt worden. Wenig später sei das Kind wahrscheinlich gestorben. Das Baby habe mehrere Rippenbrüche, einen Oberschenkelbruch und eine Lungenprellung gehabt. Dies sei nur durch Einwirkung äußerster Gewalt möglich gewesen. Die Eltern hatten bei der Polizei ausgesagt, das Kind habe sich bei einem Sturz vom Sofa verletzt.
Die Forderung der Staatsanwaltschaft ist ja wohl ein Witz!!!
ich mag und kann sowas schon gar nich mehr hören
(...ich mein zu ddr zeiten gabs sicher auch so fälle aber gewiß nich so viele wie heute,mich würd ma interessieren auf was das zurück zuführen ist...ich bin ja der ansicht das es an der hohen arbeitslosenquote,der hektischen gesellschaft und dem ganzen bürokraten gedöns liegt....aber jeder hat da ja ne andere ansicht
ich denk ma zu ddr-zeiten gabs wahrscheinlich verhältnismäßig genauso viele solcher vorfälle, nur wurde sowas meistens garnicht veröffentlicht, man wollte ja eine heile "sozialistische" welt vortäuschen^^
mh nee ich denke nich das es da sooo viele fälle gab....selbst wenn, spätestens nach der wende hätte sich die presse drum gerissen das alles breitzutreten...und man hätte davon erfahren
ach wiggsa man wenigstens haben sie sie dort gegen die mauer gestellt. meinetwegen will ich davon auch nix wissen, hauptsache die bekommen ihre strafe. hätten sie mit den steinewerfern auch machen sollen, die hätte niemand vermisst^^
Täschi...die Staatsanwaltschaft ist leider an dit deutsche Recht und Gesetz gebunden...gloub, wenn die frei entscheiden könnten, würd die Sache anders ausschau'n...weeßte doch. Wat sich ändern muss is dit Strafmaß für solche Taten, dann könn die ouch mehr forden...dit Strafmaß ist ja nun mal in den gesetzlichen Regelungen vorgegeben.
@akasha: grundsätzlich richtig, aber warum "leider"? die sta ist organ der rechtspflege und daher zwangsläufig an recht und gesetz gebunden. was den strafrahmen betrifft: er muss verhältnismäßig sein und sich im übrigen in das sanktionensystem einfügen.
Mit dem leider meinte ick eigentlich nur, dass viele Gesetze überholungsbedürftig sind und zwar ständig Neuerungen vorgenommen werden, aber meiner Meinung nach meist an den falschen Enden...;0)
@akasha: über die richtigen stellen, d.h. normen kann man sicherlich streiten. allerdings ist blinder aktionismus nicht geboten.
Sicherlich nicht...dit habe ick ouch nicht behauptet...aber besagt Art. 1 Abs. I Satz 1 wie 2 besagen doch, dass die Würde des Menschen unantastbar is, dazu zähle ick ouch die körperliche Unversehrtheit, und der Staat dies schützen sollte. Und wenn ick mir die Relationen einiger Strafmaße anschaue, finde ick dit nicht besonders gewürdigt.
besagen doch-->wech-->statt dessen-->nicht! Man man man...sollte nicht nebenher fernsehen...lacht...
das ist eine falsche interpretation des gg. erstens ist die menschenwürde nach art. 1 abs. 1 gg kein grundrecht, sondern wird über art. 2 gg mit erfasst. siehe hierzu art. 1 abs. 3 gg. zum anderen bedeutet schutz der menschenwürde, dass der mensch als solcher nicht zum gegenstand, zum objekt staatlichen handelns degradiert werden darf. er muss subjektsqualität behalten. mithin ist die strafzumessung als solche kein verstoß gegen das gg. sie könnte es aber werden, wenn die strafdrohung zu hoch ist und die subjektsqualität dadurch negiert wird.
Hast mich jetze falsch verstanden, habe nicht gesagt, dass dit Strafmaß ein Grundrechtsverstoß is, nur, dass man Art. 1, und du hast recht, Art. 2 GG mehr würdigen sollte. Denn sagt Art. 2 GG nicht, dass in dieses Recht nur mit Ermächtigungsgrundlage, also nur auf der Grundlage einer Norm eingegriffen werden darf. Und ick finde, dit kann/sollte man nicht nur auf die Beziehungen zwischen Bürger und Staat, sondern auch analog auf die zwischen den einzelnen Bürgern anwenden. Und wenn jemand dagegen verstößt, finde ick ein höheres Strafmaß durchaus angemessen, denn der Täter, besonders in Kindesmißhandlungsfällen, hat die ja die Wahl, den Eingriff seitens staatlicher Einrichtungen (hohes Strafmaß), in seine Rechte, eintreten zu lassen oder nicht.
@akasha: jetzt missverstehst du meine aussage und auch die schrankenbestimmung des gg. das strafrecht ist de facto eine schrankenbestimmung und greift daher ein.
die grundrechte gelten nicht analog, finden aber durchaus über sogenannte einfallsnormen anwendung in den rechtsbeziehungen privater. das gesamte rechtsleben ist durch das gg determiniert.
das, was du meinst, ist allein eine frage des strafrahmens. über den kann man sehr wohl streiten. es bleibt nur zu beachten, dass diese schuld- und strafangemessen sind und sich in das system des strafrechts einfügen.
andererseits ist allein mit einem höheren strafrahmen nicht zwangsläufig auch eine höhere bestrafung verbunden.
die grundrechte gelten nicht analog, finden aber durchaus über sogenannte einfallsnormen anwendung in den rechtsbeziehungen privater. das gesamte rechtsleben ist durch das gg determiniert.
das, was du meinst, ist allein eine frage des strafrahmens. über den kann man sehr wohl streiten. es bleibt nur zu beachten, dass diese schuld- und strafangemessen sind und sich in das system des strafrechts einfügen.
andererseits ist allein mit einem höheren strafrahmen nicht zwangsläufig auch eine höhere bestrafung verbunden.
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