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Thema: "Internet am Arbeitsplatz"
"Tja herr F: kollege S hatt sich
zusätzlich
zu seinen täglichen aufgaben online
informationen, auf der seite der
Wirtschaftswoche, besorgt und dadurch ein
besseres Verständniss zur aktuellen
marktsituation bekommen als sie herr F."
Was wiederrum Recherche wäre und keine
privaten Angelegenheiten.
zusätzlich
zu seinen täglichen aufgaben online
informationen, auf der seite der
Wirtschaftswoche, besorgt und dadurch ein
besseres Verständniss zur aktuellen
marktsituation bekommen als sie herr F."
Was wiederrum Recherche wäre und keine
privaten Angelegenheiten.
... er hat aber auch die nette Kollegin
bei MVS kennengelernt - Marketing machte
die ,glaube ich gelesen zu haben.
bei MVS kennengelernt - Marketing machte
die ,glaube ich gelesen zu haben.
Solche Szenarios kann jeder nach Belieben
und gutdünken erstellen um die
Argumentation eines Anderen zu
untergraben. Das jemand eine private
Liason beauftragt einen Marketingplan
auszuarbeiten, liegt meist weitentfernt
von der Wirklichkeit.
und gutdünken erstellen um die
Argumentation eines Anderen zu
untergraben. Das jemand eine private
Liason beauftragt einen Marketingplan
auszuarbeiten, liegt meist weitentfernt
von der Wirklichkeit.
Recht hat er !
Man kann sich alles genau so zurechtlegen,
wie man es gerade braucht.
Ich glaub auch nur der Statistik, die ich
selbst gefälscht habe.
Man kann sich alles genau so zurechtlegen,
wie man es gerade braucht.
Ich glaub auch nur der Statistik, die ich
selbst gefälscht habe.
apropro Churchill, ich glaube nach meinem
"künstlerischen Sznario" hab ich mir
jetzt eine verdient. ;o)
"künstlerischen Sznario" hab ich mir
jetzt eine verdient. ;o)
suma sumarum:
ich bin so oft es geht, zum Teil
beruflich, zum Teil privat online und es
geht meiner firma dadurch nicht schlechter
@ foxy und ich "stehle" meinem chef
auch nicht meine Arbeitszeit, die er ja
ach so teuer bezahlt. ich hab nen 7/24
vertrag da kann ich ruhigen gewissens 12 h
online gehen.
sozusagen als leibeigner meines chef's
;o)
und ich bleibe dabei, Ablenckung am
Arbeitsplatz
( im gesunden Rahmen ) muß und darf sein,
wenn das Endergebniss stimmt !
privates surfen, rauchen oder quickies mit
der süßen kollegin auf dem Koopierer.
alles zum Wohle für die Firma. in diesem
Sinne darf ich mich verabschieden und mich
an die Arbeit machen. was wollt ich jetzt
noch mal....????? aaahh ja in den
Koopierraum ;o)
ich bin so oft es geht, zum Teil
beruflich, zum Teil privat online und es
geht meiner firma dadurch nicht schlechter
@ foxy und ich "stehle" meinem chef
auch nicht meine Arbeitszeit, die er ja
ach so teuer bezahlt. ich hab nen 7/24
vertrag da kann ich ruhigen gewissens 12 h
online gehen.
sozusagen als leibeigner meines chef's
;o)
und ich bleibe dabei, Ablenckung am
Arbeitsplatz
( im gesunden Rahmen ) muß und darf sein,
wenn das Endergebniss stimmt !
privates surfen, rauchen oder quickies mit
der süßen kollegin auf dem Koopierer.
alles zum Wohle für die Firma. in diesem
Sinne darf ich mich verabschieden und mich
an die Arbeit machen. was wollt ich jetzt
noch mal....????? aaahh ja in den
Koopierraum ;o)
so wenn ich mich nochmal wieder zu wort
melden darf. um dem ganzen noch einen
drauf zu setzen ist es sogar erlaubt bis
zu 100 pro jahr auf arbeit privat im
internet zu sein. noch fragen foxi?
melden darf. um dem ganzen noch einen
drauf zu setzen ist es sogar erlaubt bis
zu 100 pro jahr auf arbeit privat im
internet zu sein. noch fragen foxi?
@deep: vergiß den Kopierer, die
Vorlagenscheibe ist zu dünn und bricht.
Gibt Splitter im Hintern.
Keine Ahnung, wie die das im Film machen -
wahrscheinlich Panzerglas.
Vorlagenscheibe ist zu dünn und bricht.
Gibt Splitter im Hintern.
Keine Ahnung, wie die das im Film machen -
wahrscheinlich Panzerglas.
@Flurkind
Schick mir doch bitte eben den Link, wo du
das gesetzlich festgehalten aufgeschnappt
hast. Sofern es nämlich im Arbeitsvertrag
verboten und dieser rechtskräftig ist,
sind diese 100 Stunden 0 und Nichtig.
Schick mir doch bitte eben den Link, wo du
das gesetzlich festgehalten aufgeschnappt
hast. Sofern es nämlich im Arbeitsvertrag
verboten und dieser rechtskräftig ist,
sind diese 100 Stunden 0 und Nichtig.
tja dann solltest du mal nachrichten
gucken füchsen. denn genau da gab es
gerade erst vor einigen tagen diese
problematik. manchmal glaub ich du bist
selbst ein arbeitgeber und hast deswegen
so eine meinung dazu...
ey skippi sprichst du etwa aus erfahrung
was den kopierer angeht?
gucken füchsen. denn genau da gab es
gerade erst vor einigen tagen diese
problematik. manchmal glaub ich du bist
selbst ein arbeitgeber und hast deswegen
so eine meinung dazu...
ey skippi sprichst du etwa aus erfahrung
was den kopierer angeht?
Ich kenne nämlich lediglich einen Link wo
etwas Ähnliches steht, allerdings in einem
anderen Zusammenhang. Wahrscheinlich wirst
du dies auch über Google gefunden haben:
http://www.wdr.de/online/computer/arbeitsg
ericht_surfen/index.phtml
Zitat:"Das Arbeitsrecht hält sich in
dieser Frage bislang eher bedeckt. Richter
am Arbeitsgericht in Wesel haben
entschieden: 100 Stunden pro Jahr ,privat
im Internet, während der Arbeitszeit,
rechtfertigt keine fristlose Kündigung.
Die Begründung: Passt dem Chef das Surfen
nicht, muss er es zuerst einmal
ausdrücklich verbieten und einen Verstoß
per Abmahnung rügen. Andernfalls kann der
Arbeitnehmer sogar davon ausgehen, dass
die private Nutzung des Internet geduldet
wird."
Dort steht also nicht, dass 100 Stunden
erlaubt sind, sondern das es kein Grund
für eine sofortige Kündigung ist und
dieses erst angemahnt werden muss.
etwas Ähnliches steht, allerdings in einem
anderen Zusammenhang. Wahrscheinlich wirst
du dies auch über Google gefunden haben:
http://www.wdr.de/online/computer/arbeitsg
ericht_surfen/index.phtml
Zitat:"Das Arbeitsrecht hält sich in
dieser Frage bislang eher bedeckt. Richter
am Arbeitsgericht in Wesel haben
entschieden: 100 Stunden pro Jahr ,privat
im Internet, während der Arbeitszeit,
rechtfertigt keine fristlose Kündigung.
Die Begründung: Passt dem Chef das Surfen
nicht, muss er es zuerst einmal
ausdrücklich verbieten und einen Verstoß
per Abmahnung rügen. Andernfalls kann der
Arbeitnehmer sogar davon ausgehen, dass
die private Nutzung des Internet geduldet
wird."
Dort steht also nicht, dass 100 Stunden
erlaubt sind, sondern das es kein Grund
für eine sofortige Kündigung ist und
dieses erst angemahnt werden muss.



