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Thema: "Justitia"
hier kommt alles rund ums recht rein.
aktuelle urteile, bekanntmachungen etc.
wer will diese aufgabe übernehmen?
aktuelle urteile, bekanntmachungen etc.
wer will diese aufgabe übernehmen?
Der Landeszentralverband für Fischerei erlaubt den berufsfischern ihre Netze unmittelbar vor der Küste Mc.-Pomms zu platzieren dabei ist ein Mindestabstand egal. In allen anderen bundesländern und auch im Ausland sind 100-200 meter Pflicht. Die Säcke stellen ihre kilometerlangen netze ohne Unterbrechung direkt in die Wanderwege der Salmoniden....*kotz*
Als salmoniden werden für den Laien Fische mit Fettflosse bezeichnet. Die bekanntesten sind Forellen und Lachse......Von 7 großen Dorschschwärmen die es gab gibts nur noch 3 in der Ostsee der Hering wird auch immer weniger von daher haste recht @genug bedroht. Naja hab dem LZV für Landwirtschaft bereits n Text geschrieben.
Beschwerde über gezielte Stellnetzfischerei auf Wandersalmoniden
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich über die unzumutbaren Verhältnisse bezüglich der Netzfischerei vor den Küsten von Mecklenburg-Vorpommern beschweren.
Meine Beschwerde betrifft die gezielte Fischerei auf wandernde Salmoniden (Meerforelle und Lachs) an den Küsten unseres Landes.
Die Meerforelle war in ihrem Bestand existenziell gefährdet; der Lachs galt in Deutschland als ausgestorben. Dass es beide Fischarten noch beziehungsweise wieder in Deutschland gibt, ist einem großen finanziellen Aufwand und ungezählten ehrenamtlichen Arbeitsstunden zu verdanken. Aufzucht- und Besatzmaßnahmen erfolgen nicht zuletzt durch Mittel, die sich aus Fischereiabgaben der Sportfischer speisen. Ebenso werden viele der ehrenamtlichen Arbeitsstunden zum Erhalt der bedrohten Großsalmoniden über Angelvereine geleistet.
Im krassen Gegensatz dazu steht die gezielte Netzfischerei auf wandernde Salmoniden.
Da in Mecklenburg-Vorpommern keine gesetzliche Regelung für einen Mindestabstand zur Uferlinie besteht, werden Stellnetze direkt in die Frühjahrswanderwege der Salmoniden gestellt. Durch die exzessive Netzfischerei werden bestandserhaltende Maßnahmen teilweise ad absurdum geführt. Schleswig-Holstein und Dänemark gebieten 200 m Mindestabstand zur Uferlinie.
Auf der Insel Rügen lassen sich Stellnetze in unmittelbarer Ufernähe beobachten. Oft stehen diese in deutlich weniger als 50m Entfernung zur Uferlinie.
Neben der Gefährdung der Salmonidenbestände gebe ich zu bedenken, dass in der Uferzone Tauchvögel besonders zahlreich auf Beutejagd sind und ebenfalls durch ufernahe Netze gefährdet sind.
Einen weiteren Grund für eine Neuregelung sehe ich in einer Beeinträchtigung des touristischen Potentials unseres Landes außerhalb der Hauptsaison.
Die Angelfischerei auf Meerforellen erfreut sich einer enormen Beliebtheit und zieht im Frühjahr Angeltouristen aus ganz Deutschland an. Aufgrund der Netzfischerei genießt unser Bundesland inzwischen einen zum Teil einen schlechten Ruf unter Meerforellenanglern. Gerätehändler und Informationsplattformen im Internet warnen oft schon vor Besuchen der Meerforellenreviere Mecklenburg-Vorpommerns.
Ich möchte anregen, hier eine Neureglung zu veranlassen, die 200m Mindestabstand zur Uferlinie beinhaltet.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich über die unzumutbaren Verhältnisse bezüglich der Netzfischerei vor den Küsten von Mecklenburg-Vorpommern beschweren.
Meine Beschwerde betrifft die gezielte Fischerei auf wandernde Salmoniden (Meerforelle und Lachs) an den Küsten unseres Landes.
Die Meerforelle war in ihrem Bestand existenziell gefährdet; der Lachs galt in Deutschland als ausgestorben. Dass es beide Fischarten noch beziehungsweise wieder in Deutschland gibt, ist einem großen finanziellen Aufwand und ungezählten ehrenamtlichen Arbeitsstunden zu verdanken. Aufzucht- und Besatzmaßnahmen erfolgen nicht zuletzt durch Mittel, die sich aus Fischereiabgaben der Sportfischer speisen. Ebenso werden viele der ehrenamtlichen Arbeitsstunden zum Erhalt der bedrohten Großsalmoniden über Angelvereine geleistet.
Im krassen Gegensatz dazu steht die gezielte Netzfischerei auf wandernde Salmoniden.
Da in Mecklenburg-Vorpommern keine gesetzliche Regelung für einen Mindestabstand zur Uferlinie besteht, werden Stellnetze direkt in die Frühjahrswanderwege der Salmoniden gestellt. Durch die exzessive Netzfischerei werden bestandserhaltende Maßnahmen teilweise ad absurdum geführt. Schleswig-Holstein und Dänemark gebieten 200 m Mindestabstand zur Uferlinie.
Auf der Insel Rügen lassen sich Stellnetze in unmittelbarer Ufernähe beobachten. Oft stehen diese in deutlich weniger als 50m Entfernung zur Uferlinie.
Neben der Gefährdung der Salmonidenbestände gebe ich zu bedenken, dass in der Uferzone Tauchvögel besonders zahlreich auf Beutejagd sind und ebenfalls durch ufernahe Netze gefährdet sind.
Einen weiteren Grund für eine Neuregelung sehe ich in einer Beeinträchtigung des touristischen Potentials unseres Landes außerhalb der Hauptsaison.
Die Angelfischerei auf Meerforellen erfreut sich einer enormen Beliebtheit und zieht im Frühjahr Angeltouristen aus ganz Deutschland an. Aufgrund der Netzfischerei genießt unser Bundesland inzwischen einen zum Teil einen schlechten Ruf unter Meerforellenanglern. Gerätehändler und Informationsplattformen im Internet warnen oft schon vor Besuchen der Meerforellenreviere Mecklenburg-Vorpommerns.
Ich möchte anregen, hier eine Neureglung zu veranlassen, die 200m Mindestabstand zur Uferlinie beinhaltet.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Scheinst ja n richtiger Scherzkeks zu sein was? Für Spam gibts hier andere Threads.
Du hast nix sinnvolles zum Thema beizutragen? Warum gönnst du deinen Fingern und deiner Tastatur nichtmal ne Pause?
Aber die Art und Ausdrucksweise in deinem Post lässt schon auf so einiges schließen.
Du hast nix sinnvolles zum Thema beizutragen? Warum gönnst du deinen Fingern und deiner Tastatur nichtmal ne Pause?
Aber die Art und Ausdrucksweise in deinem Post lässt schon auf so einiges schließen.
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