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Thema: "Kinderkrankengeld bei Unfall, wer zahlt?"
meine 3 jährige tochter wurde vor einiger zeit von einem Fahrrad überfahren, schlüsselbeinbruch, schädel-hirn-trauma, ohrmuschelprellung, der täter konnte unbekannt entkommen. 2 tage krankenhaus und 14 tage arbeitsausfall.
nun meine frage, wie verhält es sich mit der zahlung des krankengeldes bei einem unfall?
zahlt die KK wie gehabt ihren %-satz und der AG nichts oder ist es in diesem fall anders? da der täter unerkannt ist kann ich ja niemanden belangen.
nun meine frage, wie verhält es sich mit der zahlung des krankengeldes bei einem unfall?
zahlt die KK wie gehabt ihren %-satz und der AG nichts oder ist es in diesem fall anders? da der täter unerkannt ist kann ich ja niemanden belangen.
Soweit ich weiß, geht die KK in solchen Fällen erst einmal in Vorleistung und versucht dann auf zivilrechtlichem Wege, die Kohle vom Verursacher zurückerstattet zu bekommen. Wenn dieser nicht greifbar ist, bleiben sie wohl auf den Kosten sitzen.
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