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Thema: "Nebenverdienst Frage"


Willi Schwabe
16.03.2008 20:55
reg. Mitglied
Also ein Bekannter von mir macht im Moment eine Ausbildung in der IT-Branche.Nun hat er sich überlegt nebenbei etwas Geld damit zu verdienen.Kennt sich von Euch vielleicht jemand mit der Rechtslage aus? Wo muss was angemeldet werden,wo liegen die Grenzen für einen Zuverdienst etc.??


16.03.2008 20:57
Gast
Eigentlich gibts keine Grenze^^

nur der Nebenjob hat dann Steuerklasse 6, d.h. du bekommst auch Lohnsteuer abgezogen...also ertragreich is was anderes...oO

Willi Schwabe
16.03.2008 21:00
reg. Mitglied
und gibts das irgendwelche Rechtsformen? ich meine er zahlt eh noch keine Lohnsteuern als Azubi

Marco19
16.03.2008 21:01
Gast
lebt er in einer bedarfsgemeinschaft?


16.03.2008 21:01
Gast
ja, als aubi nicht. aber im nebenjob muss er das dann...(wenns offiziell is^^).

Er brauch ja ne zweite Steuerkarte


16.03.2008 21:02
Gast
wegen Rechtsformen hab ich keine Ahnung...sry

Ayatollah O.
16.03.2008 21:02
reg. Mitglied
Bei einem höheren Nebeneinkommen als 165,00 EUR im Monat, wird der Mehrbetrag lediglich vom Arbeitslosegeld gemindert. Am Ende hat der Arbeitslose monatlich das gleiche Einkommen mit einem gekürzten Arbeitslosengeld und dem Nebenverdienst von mehr als 165,00 EUR wie mit einem ungekürzten Arbeitslosengeld und 165,00 EUR Nebenverdienst.



Beispiel:
600,00 EUR Arbeitslosengeld + 165,00 EUR Nebenverdienst = 765,00 EUR Einkommen
600,00 EUR Arbeitslosengeld + 255,00 EUR Nebenverdienst – 90,00 EUR Kürzungsbetrag beim Arbeitslosengeld für den höheren Nebenverdienst = 765,00 EUR Einkommen



Liegt allerdings die wöchentliche Arbeitszeit bei 15 Stunden oder mehr, liegt keine Arbeitslosigkeit mehr vor. Somit würde kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Bereits gezahltes Arbeitslosengeld müsste nach einer rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung zurückgezahlt werden. Außerdem sind für die gleiche Zeit die geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an die Agentur für Arbeit zu erstatten. Des Weiteren würde die Agentur für Arbeit über das Ende des Nebenverdienstes hinaus bis hin zur persönlichen Meldung des Arbeitslosen zusätzlich das Arbeitslosengeld aufheben.


16.03.2008 21:02
Gast
is er arbeitslos oder amcht er ne Ausbildung?^^

Ayatollah O.
16.03.2008 21:03
reg. Mitglied
als Azubi zahlt man keine Lohnsteuer? Seit wann?

Anja S.
16.03.2008 21:03
reg. Mitglied
disso...geht um ne azubiene^^


16.03.2008 21:04
Gast
@disso: keine Lohnsteuer

Ayatollah O.
16.03.2008 21:04
reg. Mitglied
Der Arbeitslose bezieht Arbeitslose und nicht auf die Geschlechtsform hinter dem Arbeitslosen

Ayatollah O.
16.03.2008 21:04
reg. Mitglied
naja kommt auf den Verdienst des Azubis an, oder ich hab was falsch gemacht und wurde beschissen

Willi Schwabe
16.03.2008 21:06
reg. Mitglied
er ist azubi und möchte sich nebenbei ein wenig was dazuverdienen selbstständigerweise. Beispiel PC-Reparatur und son Kram


16.03.2008 21:06
Gast
du wurdest beschissen^^

Ayatollah O.
16.03.2008 21:07
reg. Mitglied
warte nun hole ich mal n alten Lohnzettel, das macht mich nun stutzig.....

@Threadstarter: Googel ist dein Freund

Willi Schwabe
16.03.2008 21:08
reg. Mitglied
@disso: ich bin zu faul

Ayatollah O.
16.03.2008 21:08
reg. Mitglied
ok, ich revidiere meine Aussage, hast recht....

einbehaltene Lohnsteuer in Bezug auf 3: ----------

Ayatollah O.
16.03.2008 21:10
reg. Mitglied
das googlenutzungsding geht aber schneller als hier im Thread zu diskutiren

Steuerklasse 6 fällt. Normalerweise gibt es doch Freibeträge,
also wenn der Azubi bei seinem Nebenjob Monatlich nur 150 –
200 € verdient kann er den versteuerten Teil seines Geldes
beim Finanzamt (am Ende des Jahres) zurück fordern, oder ?


Wenn der Azubi eine Steuererklärung anfertigt, rechnet das FA nach, ob zuviel Steuer vom Lohn eingehalten wurde und wenn ja, wird erstattet.

Willi Schwabe
16.03.2008 21:15
reg. Mitglied
er bekommt wärend der ausbildung keinen cent...irgendwie muss das doch auch mit steuernummer usw. angegeben werden wenn er eine rechnung stellt....