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Thema: "Nebenverdienst Frage"
Also ein Bekannter von mir macht im Moment eine Ausbildung in der IT-Branche.Nun hat er sich überlegt nebenbei etwas Geld damit zu verdienen.Kennt sich von Euch vielleicht jemand mit der Rechtslage aus? Wo muss was angemeldet werden,wo liegen die Grenzen für einen Zuverdienst etc.??
Eigentlich gibts keine Grenze^^
nur der Nebenjob hat dann Steuerklasse 6, d.h. du bekommst auch Lohnsteuer abgezogen...also ertragreich is was anderes...oO
nur der Nebenjob hat dann Steuerklasse 6, d.h. du bekommst auch Lohnsteuer abgezogen...also ertragreich is was anderes...oO
ja, als aubi nicht. aber im nebenjob muss er das dann...(wenns offiziell is^^).
Er brauch ja ne zweite Steuerkarte
Er brauch ja ne zweite Steuerkarte
Bei einem höheren Nebeneinkommen als 165,00 EUR im Monat, wird der Mehrbetrag lediglich vom Arbeitslosegeld gemindert. Am Ende hat der Arbeitslose monatlich das gleiche Einkommen mit einem gekürzten Arbeitslosengeld und dem Nebenverdienst von mehr als 165,00 EUR wie mit einem ungekürzten Arbeitslosengeld und 165,00 EUR Nebenverdienst.
Beispiel:
600,00 EUR Arbeitslosengeld + 165,00 EUR Nebenverdienst = 765,00 EUR Einkommen
600,00 EUR Arbeitslosengeld + 255,00 EUR Nebenverdienst – 90,00 EUR Kürzungsbetrag beim Arbeitslosengeld für den höheren Nebenverdienst = 765,00 EUR Einkommen
Liegt allerdings die wöchentliche Arbeitszeit bei 15 Stunden oder mehr, liegt keine Arbeitslosigkeit mehr vor. Somit würde kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Bereits gezahltes Arbeitslosengeld müsste nach einer rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung zurückgezahlt werden. Außerdem sind für die gleiche Zeit die geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an die Agentur für Arbeit zu erstatten. Des Weiteren würde die Agentur für Arbeit über das Ende des Nebenverdienstes hinaus bis hin zur persönlichen Meldung des Arbeitslosen zusätzlich das Arbeitslosengeld aufheben.
Beispiel:
600,00 EUR Arbeitslosengeld + 165,00 EUR Nebenverdienst = 765,00 EUR Einkommen
600,00 EUR Arbeitslosengeld + 255,00 EUR Nebenverdienst – 90,00 EUR Kürzungsbetrag beim Arbeitslosengeld für den höheren Nebenverdienst = 765,00 EUR Einkommen
Liegt allerdings die wöchentliche Arbeitszeit bei 15 Stunden oder mehr, liegt keine Arbeitslosigkeit mehr vor. Somit würde kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Bereits gezahltes Arbeitslosengeld müsste nach einer rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung zurückgezahlt werden. Außerdem sind für die gleiche Zeit die geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an die Agentur für Arbeit zu erstatten. Des Weiteren würde die Agentur für Arbeit über das Ende des Nebenverdienstes hinaus bis hin zur persönlichen Meldung des Arbeitslosen zusätzlich das Arbeitslosengeld aufheben.
er ist azubi und möchte sich nebenbei ein wenig was dazuverdienen selbstständigerweise. Beispiel PC-Reparatur und son Kram
warte nun hole ich mal n alten Lohnzettel, das macht mich nun stutzig.....
@Threadstarter: Googel ist dein Freund
@Threadstarter: Googel ist dein Freund
das googlenutzungsding geht aber schneller als hier im Thread zu diskutiren
Steuerklasse 6 fällt. Normalerweise gibt es doch Freibeträge,
also wenn der Azubi bei seinem Nebenjob Monatlich nur 150 –
200 € verdient kann er den versteuerten Teil seines Geldes
beim Finanzamt (am Ende des Jahres) zurück fordern, oder ?
Wenn der Azubi eine Steuererklärung anfertigt, rechnet das FA nach, ob zuviel Steuer vom Lohn eingehalten wurde und wenn ja, wird erstattet.

Steuerklasse 6 fällt. Normalerweise gibt es doch Freibeträge,
also wenn der Azubi bei seinem Nebenjob Monatlich nur 150 –
200 € verdient kann er den versteuerten Teil seines Geldes
beim Finanzamt (am Ende des Jahres) zurück fordern, oder ?
Wenn der Azubi eine Steuererklärung anfertigt, rechnet das FA nach, ob zuviel Steuer vom Lohn eingehalten wurde und wenn ja, wird erstattet.






