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Thema: "Probleme mit der Rechnung"



05.05.2006 10:42
Gast
Folgendes Problem: Große Gruppe (20 Leute) ist in der Kneipe, jeder bezahlt seine Getränke und geht nach und nach. Zum Schluss bleiben einige Beträge offen, die man angeblich nicht bezahlt hat. Ist der letzte Gast dazu verpflichtet, dass zu bezahlen? Und was ist, wenn jetzt Gäste behaupten, sie hätten das bezahlt, obwohl es auf der Liste steht mit den offenen Beträgen?! Liegt es in der Beweispflicht des Betreibers, uns nachzuweisen, dass wir nicht bezahlt haben?! Man muss dazu sagen, es herrschte ein völlig chaotisches System in der Abrechnung, tausend Zettel, alles durcheinander und es musste selber gesagt werden, was getrunken wurde und wann was in der Happy Hour war.


05.05.2006 10:44
Gast
gute frage.wo ist hier der anwalt unter

uns?


05.05.2006 10:44
Gast
ja. die beweislage ist eindeutig. wer

einen anspruch geltend macht, hat ihn zu

beweisen (ungeschriebene beweislastregel).

es gibt natürlich beweiserleicherungen

zugunsten dessen, der einen anspruch

geltend macht, aber diese sind sehr

restriktiv. mein vorschlag: nur das

bezahlen, was man selbst bestellt hat. es

gibt keine haftung für die

verbindlichkeiten anderer in diesem

bereich.


05.05.2006 10:46
Gast
tja. ich glaub dafür ist es wohl zu spät.

Aus Angst hat man natürlich erstmal den

Betrag bezahlt. Aber vll sollte man

nochmal hingehen und das geld zurück

verlangen.


05.05.2006 10:47
Gast
gestern in der bar hat die kellnerin und

erzählt,das es in ihrem ermessen liegt wen

sie gleich abkassiert.wenn sie jemanden

verpasst ( so sagt sie ) müsste sie das

aus ihrer tasche zahlen


05.05.2006 10:47
Gast
das dürfte jetzt ein wenig schwierig

werden, da du zu beweisen hättest, dass du

zu unrecht gezahlt hast. zudem kommt

hinzu, dass du in kenntnis deiner

nichtschuld gezahlt hast. damit scheidet

dein anspruch dem gesetze nach aus. schau

mal ins bgb, §§ 812 ff.


05.05.2006 10:48
Gast
Hinterher das Geld zurückverlangen ist

sicher von Erfolg gekrönt.

*ganzfestglaub*


05.05.2006 10:48
Gast
da glaubst du vergeblich @würfelhusten


05.05.2006 10:50
Gast
ich glaub er meinte das im scherz


05.05.2006 10:50
Gast
naja ich hab dem kellner gesagt, dass ich

heute wiederkomme, wenn ich das nicht

geklärt bekomme bzw. alle behaupten, sie

hätten das bezahlt. ich werds auf alle

fälle versuchen.

aber fürs nächste mal weiß ich ja dann

bescheid.


05.05.2006 10:50
Gast
anzunehmen.

Henrik B.
05.05.2006 10:54
Gast
Hab grad mal mit meinen Juristen

gesprochen. Normalerweise ist die

Kellnerin in der Beweislast. Da sie ja

gesternn icht gebont hat, wäre das für sie

schlecht und sie hätte dementsprechend

keine Nachweise und auch sehr wenig

chancen, das Geld von uns zu bekommen. Da

Du aber gestern bezahlt hast, wären wir

jetzt in der Beweislast und das sollte

sehr schwierig sein, weil sie nur sagen

müßte, daß sie den Bon schon

weggeschmissen hat. Also müssen wir das

wohl erstmal so hinnehmen...


05.05.2006 10:55
Gast
naja, im computer is das alles noch drin.

auch heute noch..hab extra gefragt..

Henrik B.
05.05.2006 10:57
Gast
achso...hmm...na vielleicht haben wir dann

doch ganz gute chancen?


05.05.2006 10:57
Gast
na dann. trotzdem dürfte es nur im

kulanzwege gehen. die rechtslage ist

eindeutig. siehe obiges, @bruschetta

Henrik B.
05.05.2006 10:58
Gast
aber sie hat doch nix ausgebont? bei uns

kam sie mit nem zettel an, wo sie sich

raufgeschrieben hat, wer was getrunken hat

(was weir ihr vorher gesagt haben) und

dann hat sie abgerechnet bei uns...


05.05.2006 10:58
Gast
korrekte darstellung von dir, @majesty.

aber das gleiche schrieb ich auch schon


05.05.2006 11:03
Gast
ja der drucker war wohl kaputt oder kein

papier drin, so dass sie nicht ausdrucken

konnte..


05.05.2006 11:05
Gast
das ändert nichts an der rechtslage,

@bruschetta. du hast in kenntnis deiner

nichtschuld gezahlt.


05.05.2006 11:07
Gast
Und damit ist bewiesen, dass das Pure

Shore ein Saftladen ist.