Forum
Thema: "Quizfrage an die Jurafraktion"
Endlich nach fast 2 Jahren hat mir ein Anwalt am heutigen Tage den Anlaß und die Möglichkeit gegeben, mit ihm zu zanken.
Nun würde ich ganz gern mal ein paar Meinungen bzw. Tipps einholen.
Was erfüllt den Tatbestand der Veruntreuung ?
Ist es ein Straftatsbestand oder Zivilrecht ?
Wie kann ich am schnellsten dem Anwalt eine berechtigte Kontopfändung reindrücken ?
Bin für jeden Tip dankbar und würde glatt auch mal ein Steak spendieren.
Nun würde ich ganz gern mal ein paar Meinungen bzw. Tipps einholen.
Was erfüllt den Tatbestand der Veruntreuung ?
Ist es ein Straftatsbestand oder Zivilrecht ?
Wie kann ich am schnellsten dem Anwalt eine berechtigte Kontopfändung reindrücken ?
Bin für jeden Tip dankbar und würde glatt auch mal ein Steak spendieren.
Schlaubi, ich hab noch richtig schreiben
gelernt. Aber was solls, mit Dir mag ich
heute nicht so recht spielen, der Anwalt
ist wenigstens ein Gegner.
gelernt. Aber was solls, mit Dir mag ich
heute nicht so recht spielen, der Anwalt
ist wenigstens ein Gegner.
den Gedanken hatt ich auch schon.
allerdings viel studiert haben kann sie
aber noch nicht. so oft, wie sie hier
abhängt
allerdings viel studiert haben kann sie
aber noch nicht. so oft, wie sie hier
abhängt
Ich sage mal, Untreue fällt unter das
Strafrecht. Der Straftatsbestand der
Untreue erfüllt sich, s. Paragraph 266
StGB. Auszug:
Abs. 1) Wer die ihm durch Gesetz,
behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft
(z.b. Vertrag) eingeräumte Befugnis, über
fremdes Vermögen zu verfügen oder einen
anderen zu verpflichten, mißbraucht oder
die ihm kraft Gesetzes, behördlichen
Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines
Treueverhältnisses obliegende Pflicht,
fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen,
verletzt und dadurch dem, dessen
Vermögensinteressen er zu betreuen hat,
Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
Zudem sollte geprüft werden ob nicht auch
andere Straftatbestände vorliegen z.B.
Betrug nach §263 StGB etc.
Eine Herausgabe der veruntreuten Sache
kann nach §985 BGB gefordert werden, wenn
ein Eigentumsanspruch besteht. Oder nach
§812 BGB, wenn eine ungerechtfertigte
Bereicherung ohne Grund erfolgte. Es also
keine rechtliche Grundlage gibt.
!!!Du solltest aber nach der Regel prüfen:
Wer will von wem woraus!!!! D.h. du
benötigst eine Anspruchsgrundlage... z.B.
laut §XXX und den erfüllten Tatbestand!
Eine Kontopfändung, kannst Du selber nur
durch ein Mahnverfahren als Ultima ratio
erreichen... s. hier z.B.
http://www.mahnung-online.de
Alle Angaben ohne Gewähr... *g*
Strafrecht. Der Straftatsbestand der
Untreue erfüllt sich, s. Paragraph 266
StGB. Auszug:
Abs. 1) Wer die ihm durch Gesetz,
behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft
(z.b. Vertrag) eingeräumte Befugnis, über
fremdes Vermögen zu verfügen oder einen
anderen zu verpflichten, mißbraucht oder
die ihm kraft Gesetzes, behördlichen
Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines
Treueverhältnisses obliegende Pflicht,
fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen,
verletzt und dadurch dem, dessen
Vermögensinteressen er zu betreuen hat,
Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
Zudem sollte geprüft werden ob nicht auch
andere Straftatbestände vorliegen z.B.
Betrug nach §263 StGB etc.
Eine Herausgabe der veruntreuten Sache
kann nach §985 BGB gefordert werden, wenn
ein Eigentumsanspruch besteht. Oder nach
§812 BGB, wenn eine ungerechtfertigte
Bereicherung ohne Grund erfolgte. Es also
keine rechtliche Grundlage gibt.
!!!Du solltest aber nach der Regel prüfen:
Wer will von wem woraus!!!! D.h. du
benötigst eine Anspruchsgrundlage... z.B.
laut §XXX und den erfüllten Tatbestand!
Eine Kontopfändung, kannst Du selber nur
durch ein Mahnverfahren als Ultima ratio
erreichen... s. hier z.B.
http://www.mahnung-online.de
Alle Angaben ohne Gewähr... *g*
Danke Kripsy, kommt mit zu den Ideen.
Vielleicht mailen wir nochmal privat.
Und ihr anderen beiden Nasen da oben,
Becky hat andere Schwerpunkte, mal
abgesehen davon, daß wir natürlich darüber
gesprochen haben und mit den gesammelten
Ideen etwas auf die Beine stellen wollen.
Da es gegen einen Anwalt geht, der mich
persönlich geärgert hat
(*HinweisanSchlaubigeb*), möchte ich das
Ding natürlich so wasserdicht wie nur
irgend möglich machen.
Vielleicht mailen wir nochmal privat.
Und ihr anderen beiden Nasen da oben,
Becky hat andere Schwerpunkte, mal
abgesehen davon, daß wir natürlich darüber
gesprochen haben und mit den gesammelten
Ideen etwas auf die Beine stellen wollen.
Da es gegen einen Anwalt geht, der mich
persönlich geärgert hat
(*HinweisanSchlaubigeb*), möchte ich das
Ding natürlich so wasserdicht wie nur
irgend möglich machen.
jo skipi, ich frag mal in der
versicherungsszene rum. wenn´s rechtlich
nicht geht, hauen wir ihm einfach auf die
fresse! und wenn wir schon mal dabei sind
... *nachobenschiel*
versicherungsszene rum. wenn´s rechtlich
nicht geht, hauen wir ihm einfach auf die
fresse! und wenn wir schon mal dabei sind
... *nachobenschiel*



