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Thema: "Semesterferien und nix mehr los in HST"
Ich weiß was SV-Abgaben sind, bin ja vom
Fach. Aber meine Frage war ob du soviel
wie ein Normalverdiener zahlst oder nur
auf Pauschalbasis angestellt bist.
Fach. Aber meine Frage war ob du soviel
wie ein Normalverdiener zahlst oder nur
auf Pauschalbasis angestellt bist.
oha, da hab ich steuerrechtlich und
sv-rechtlich wieder mal dazugelernt...
tja, so ist das manchmal...
sv-rechtlich wieder mal dazugelernt...
tja, so ist das manchmal...
Ähhmmm.
Wie war das noch...Ausbildung ist bei mir
auch scho a bissl her...
Du hast so weit ich noch weiß die mglk. ab
nen best. Einkommen dich Privat zu
versichern wo du wenn du es machst nat.
nicht ins allg. SV System einzahlst....
Aber erst ab "früher" 5 o. 6000 DM.
Lohnsteuer jedoch wohl ohne Option auf
irgendwas ...da geht wie erwähnt nach EK.
Im übrigen konsumiert man dann ja auch
mehr und zahlt daher ja auch mehr..z,B.
Mwst....Pauschal ist selbst privat nix
drin
Wie war das noch...Ausbildung ist bei mir
auch scho a bissl her...
Du hast so weit ich noch weiß die mglk. ab
nen best. Einkommen dich Privat zu
versichern wo du wenn du es machst nat.
nicht ins allg. SV System einzahlst....
Aber erst ab "früher" 5 o. 6000 DM.
Lohnsteuer jedoch wohl ohne Option auf
irgendwas ...da geht wie erwähnt nach EK.
Im übrigen konsumiert man dann ja auch
mehr und zahlt daher ja auch mehr..z,B.
Mwst....Pauschal ist selbst privat nix
drin
Selbst nach´m 10 Bier hihi....
So, geh erst mal in die Stadt ein Saufen
von euern Steuergeldern..."spass"
soweit...lg und viel
So, geh erst mal in die Stadt ein Saufen
von euern Steuergeldern..."spass"
soweit...lg und viel
@smerthie: sie meint mit pauschale sv die
abgabe an die bundesknappschafft... ist
seit kurzem ne neue regelung im steuer-
und sv-recht... damit sind aber nur
geringfügig beschäftigte gemeint... bisher
gingen 20 prozent an das finanzamt (§ 40a
EStG), jetzt wird es prozentual an die
bundesknappschaft aufgeteilt...
abgabe an die bundesknappschafft... ist
seit kurzem ne neue regelung im steuer-
und sv-recht... damit sind aber nur
geringfügig beschäftigte gemeint... bisher
gingen 20 prozent an das finanzamt (§ 40a
EStG), jetzt wird es prozentual an die
bundesknappschaft aufgeteilt...
Ja, als Student....ich dachte sie meint
nach dem Studium .
Im Studium als GWG 10 Wochen sprich 50
Tage...mehr nicht und diese dann auch nur
2x im Jahr (über 400€) jedoch max 4200€.
Lohnsteuer kann ausgeglichen werden, glaub
sogar 2 Jahre im Nachhinein....
...
Irgendwie kommen wir total vom
eigentlichen Thema ab...is irgendwie
schade...
nach dem Studium .
Im Studium als GWG 10 Wochen sprich 50
Tage...mehr nicht und diese dann auch nur
2x im Jahr (über 400€) jedoch max 4200€.
Lohnsteuer kann ausgeglichen werden, glaub
sogar 2 Jahre im Nachhinein....
...
Irgendwie kommen wir total vom
eigentlichen Thema ab...is irgendwie
schade...
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