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Thema: "Steuerabrechnung!!!!!"



28.03.2007 20:33
Gast
NEULICH
BEI DER
STEUERERKLÄRUNG



Trotz meiner schon zahlreichen Versuchen, wie mein Aufkleber am Briefkasten: “Stopp! Keine Werbung und keine Steuererklärungen!“ oder meiner letzt jährigen Notiz auf dem Formular Eins, Seite Zwei, der Steuererklärung: “Hiermit kündige ich mein Abonnement bei Ihnen, senden Sie mir bitte keine Steuererklärungen mehr zu“ fand ich sie in meiner Post. Natürlich wieder die vorjährige Ausgabe 2006 und nicht etwa eine Aktuelle von diesem Jahr.



Als ungekrönter Meister der Mahnungen und Betreibungen wusste ich schon genau wie ich dem Staat die Überprüfung schwer machen würde. Ich schreibe immer alles so auf, dass ich am Schluss eigentlich 4000 Fr. vom Staat bekommen und nicht zahlen müsste. Beim Feld Nettolohn steht bei mir immer: “Ein Döner Kebab ohne Scharf“, bei Wertschriften: „Aldi Einkaufsgutschein im Wert von 50Fr. und bei Familienverhältnisse die kleine Bemerkung: “gescheitert“. Zum Schluss lege ich immer noch einen zum Gunsten von mir ausgefüllten Einzahlungsschein mit der Aufforderung innert 30 Tagen zu bezahlen bei.



Der beiliegende, schon frankierte, Rücksendeumschlag reichte bei meiner diesjährigen Steuererklärung natürlich nicht aus. Nachvollziehbar blieb mir da nichts anderes übrig, als einen zweiten Umschlag mit der Aufschrift: “Porto zu belasten bei Empfänger“, zusenden.




Bin auf die Antwort gespannt!!!!

Vergeltungs P.
28.03.2007 23:08
Gast
vielleicht sieht die antwort ja so aus: hiermit entziehen wir ihnen ihre aufenthaltsgenehmigung zum 31.04.2007. sie werden aufgefordert die schweiz bis zu diesem termin zu verlassen. eventuelle vermögen werden vom staat eingezogen und an zottelige randgruppenmenschen verteilt.


wäre auf dein gesichtsausdruck gespannt


28.03.2007 23:23
Gast
Neeeeeeeee sicher net!!!!!!!


Aber Sweet geschrieben!

Kruemoline
29.03.2007 6:50
Gast
Weißt doch, die versuchen immer nur Geld zu bekommen, viele stehen leider im Unwissen, und bezahlen lieber.
Ich möchte nicht wissen wie hoch die Summe der irrtümlich eingenommenen Steuergelder ist.
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