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Thema: "Suche Arbeit für meinen Freund.."



15.04.2008 17:38
Gast
Vom AA sollte man sich alles was einem zugesagt wird schriftlich mit Name,Datum und Stempel bestätigen lassen.Egal um was es sich handelt.Kann ich nur e,pfelen.Wenns mal Ärger wegen etwas gab hat das immer geholfen.

Mai
15.04.2008 17:38
Gast
selbst wenn ich ne firma kennen würde und die mich auch würde ich mich vorher gerne mit dem Menschen unterhalten dem ich die Adresse geben will.

Und nichts von ner homepage erfahren.

Die N.
15.04.2008 17:41
Gast
kannst dich doch mit ihm unterhalten -> HansiNummer1

Petrie
15.04.2008 17:48
Gast
Also das ist ja doch keine Entfernung.
Wir werden wohl ehr nicht in Erfahrung bringen wie er beim Jobcenter alles geregelt hat.
Wenn er die Maßnahme weiter machen würde trotz Umzug, müssen Sie es weiter führen. Gesetzt SGB, nicht ich machen ^^

Mai
15.04.2008 17:50
Gast
Das ist dann ja auch vernünftig. Nur ne Homepage ist ja nix greifbares.

Blumenvase
15.04.2008 17:53
Gast
abgesehen davon quatsch. meine umschulung hab ich begonnen als ich außerhalb von rostock wohnte. dann bin ich umgezogen. das amt bei dem ich die umschulung angefangen habe zahlt die kosten für die umschulung weiter und rostock zahlt den rest also wohnung usw.

Blumenvase
15.04.2008 17:55
Gast
und das man von nem amt ales schriftlich braucht sollte man schon wissen heutzutage so wie hass schon sagte.

Petrie
15.04.2008 17:57
Gast
Kooorekt^^

Marcel Www marcelbieck de tl
15.04.2008 18:02
reg. Mitglied
ich weiß,hatte mich aber auf das wort verlassen..

weiß denn einer ob es ein gesetz gibt,das aussagt,das das weiter bezahlt werden muß?

Marcel Www marcelbieck de tl
15.04.2008 18:04
reg. Mitglied
ja jetzt ist es aber schon zu spät!

Liebste Göre Der Welt
15.04.2008 18:06
Spion Team
Zum Amtsgericht Antrag auf Beratungshilfe holen und ab zum Anwalt, kostet dich keinen Cent und dann weißt du genau wie und ob du überhaupt dagegen vorgehen kannst allerdings nur so als Tipp, Keine Chance !!!

Blumenvase
15.04.2008 18:08
Gast
und das kind vorm brunnen abfangen und festhalten in zukunft

Marcel Www marcelbieck de tl
15.04.2008 18:08
reg. Mitglied
gericht möchte ich ja auch nicht weil dann ist das halbe jahr auch rum!!

Gartensaisoneröffner ^^
15.04.2008 18:09
Spion Team
Umzug in einen anderen Ort
Der Postnachsendeantrag hat bei einem Umzug in einen
anderen Ort als die Wohn- oder Nachbargemeinde keinen
Einfluss auf Ihre Erreichbarkeit. Das heißt, dass Ihnen
Arbeitslosengeld für die Zeit nach Ihrem Umzugstag nur
dann gezahlt werden kann, wenn Sie die Agentur für
Arbeit rechtzeitig über Ihre neue Anschrift informieren.
Durch den Umzug in einen anderen Ort kann eine andere
Agentur für Arbeit für Sie zuständig sein. Bei rechtzeitiger
Mitteilung des Umzuges werden Sie von der nunmehr
zuständigen Agentur für Arbeit zur Meldung eingeladen.
Ihre Leistungen werden fortgezahlt. Teilen Sie deshalb den
Umzug möglichst frühzeitig mit – aber erst, wenn der
Umzugstag feststeht.


quelle: http://www.arbeitsagentur.de/...mzug-und-Reisen.pdf

zur not würde ich mich beim arbeitsamt direkt erkundigen (vllt. auch beim ehemals zuständigen). die kennen die gesetzlichen normen...

Marcel Www marcelbieck de tl
15.04.2008 18:12
reg. Mitglied
danke das mach ich!!

Liebste Göre Der Welt
15.04.2008 18:14
Spion Team
Du sollst dort nur den Antrag auf Beratungshilfe holen und dann Zum Anwalt dich beraten lassen was dort möglich ist das dauert maximal 3 Stunden und nicht gleich Klage einreichen. Der Unterschied sagt schon der Name Beratungshilfe und Gerichtskostenbeihilfe...

BERATUNGSHILFE.... BERATUNG !!!!

Liebste Göre Der Welt
15.04.2008 18:15
Spion Team
Und direkt beim Arbeitsamt fragen was soll das bringen ??

Eine Krähe piekt der anderen kein Auge aus !

Griffin Sclow
16.04.2008 13:53
Spion Team
Man macht erstmal da Radau, wo man die Zusage bekommen hat, dass alles schön beim Alten bleibt bzw. weiterhin gezahlt wird.^^

Saint_Of_Pretension
16.04.2008 14:02
Gast
oder geht zu jule oder mona , die einem unter die arme greifen^^

Griffin Sclow
16.04.2008 14:07
Spion Team
Nee, lass ma.... genug andere Arbeit, die bezahlt wird.^^