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Thema: "Unglaublich unsinnige, seltsame, dumme, lustige und interessante Gesetze:"



16.03.2006 9:42
Gast
Gesetze sind da um sie zu brechen? Hm...



StGB

§ 307



Herbeiführen einer Explosion durch

Kernenergie



(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen

von Kernenergie eine Explosion

herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben

eines anderen Menschen oder fremde Sachen

von bedeutendem Wert zu gefährden, wird

mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf

Jahren bestraft.



Dann mach ma *g* aber bitte nicht in MV


16.03.2006 9:50
Gast
ach scheiß drauf, die fünf jahre musste

dann jedenfalls nicht absitzen


16.03.2006 9:50
Gast
dridde stell ma die goldwaage wech.....


16.03.2006 10:00
Gast
in miami ist es verboten, aufm gehsteig zu

koten.

für hund UND mensch.


16.03.2006 10:01
Gast
auch für tanzmäuse...


16.03.2006 10:04
Gast
Hier mal was aus Deutschland:



Wer in Deutschland als Deutscher

Staatsbürger einen Handwerksbetrieb

gründen will, braucht dazu einen

Meisterbrief. Wer als EU-Ausländer in

Deutschland einen Handwerksbetrieb gründen

will, braucht dazu keinen ... Dies wird

durch das EU-Harmonisierungsgesetz

geregelt

Da stellt sich die berechtigte Frage, was

geht schneller? z.B. die franz.

Staatsbürgerschaft oder eine 2 -jährige

Ausbildung zum Meister?



Feiertagsschutzverordnung - FSchVO:

1. Öffentlich bemerkbare Arbeiten an Sonn-

und Feiertagen §2: € 20.-





OWiG: Belästigung der Allgemeinheit durch

Werfen von kleinen Gegenständen bei

Veranstaltungen §118: € 20.-



In Deutschland ist es verboten, mit einer

Pappnase, einem falschen Bart oder einem

bemalten Gesicht an einer öffentlichen

Versammlung und Aufzügen teilzunehmen. Ein

Verstoß gegen dieses Vermummungsverbot

kann Sie für 12 Monate ins Gefängnis

bringen oder Sie eine Geldstrafe kosten.





16.03.2006 12:04
Gast
gabs in amiland nicht so ein gesetz: das

du einen einbrecher erschießen darfst,

aber nicht einsperren.



beim schießen ist es zur sicherheit deiner

familie. wenn du ihn einsperrst kann er

dich verklagen, wegen freiheitsberaubung.







16.03.2006 12:13
Gast
es gibt in amiland (irgendwo in den

südstaaten) auch das gesetz, das eine frau

nur dann auto fahren darf, wenn ein mann

mit einer roten fahne vor dem wagen daher

läuft und selbige schwenkt...



in miami (glaub ich) ist es frauen in

zweiteiligen badeanzügen verboten, zu

singen...


16.03.2006 12:14
Gast
geil ^^


16.03.2006 12:19
Gast
hehe ... ja die Amis .. unsere "Freunde"

... tolles Thema, da könnte man Jahre mit

verbringen, drüber zu philosophieren, was

die sich wohl dabei gedacht haben ^^ ...

Dabei kann ne Frau doch auch ne gute Figur

machen, wenn sie im Zweiteiligen Badeanzug

anfängt zu singen ... stelle mir das

gerade bildlich vor ... hehe ...


16.03.2006 12:24
Gast
*lol* vor allem: was die singenden kiddies

heute so als bühnenoutfit bezeichnen ist

nicht mal mehr als zweiteiler zu

bezeichnen!!


16.03.2006 12:41
Gast
ich hab meine eigenen gesetze und

regeln...


16.03.2006 12:44
Gast
die da wären, trinti??


16.03.2006 12:47
Gast
sich trini mal anschliesst.....


16.03.2006 12:51
Gast
1. jeder darf meiner meinung sein

2. selbstgerechtigkeit ist auch

gerechtigkeit

3. moralisch ist, was ich als moralisch

empfinde

u.s.w.


16.03.2006 12:51
Gast
trintis law.


16.03.2006 12:52
Gast
keine amerikanismen bitte...

Der_student
16.03.2006 13:35
reg. Mitglied
In Idaho (oder so) ist es verboten

Unterwäsche im freien trocknen zu lassen.

Der_student
16.03.2006 13:36
reg. Mitglied
Benutzungsordnung für Toiletten in

Sachsen-Anhalt



Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land

Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den

01.April 1993, Nr. 15 (BoA)



§ 1 Definition

Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette

genannt, besteht aus einem

trichterförmigen Porzellanbecken zur

Aufnahme der Exkremente mit einem

klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten

Sitzstück.



§ 2 Anwendungsbereich

Diese Benutzungsordnung gilt für die

Darmentleerung in allen Aborten in

Behörden, Dienststellen und öffentlichen

Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt



§ 3 Sitzgebot

Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt

werden. Die stehende Benutzung ist nur an

Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in

der Benutzungsordnung für Urinale (BoU)

geregelt.



§ 4 Vorbereitungen

Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind

die Beinkleider bis zu den Knien herunter

zu schieben.



§ 5 Sitzposition

Der Benutzer setzt sich unter

gleichzeitigem Anheben der

Oberbekleidungsstücke so tief in die

Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme

einrastet. Das Gewicht des Körpers ist

gleichmäßig, gleichseitig verteilt, der

Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die

Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der

Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus

gerichtet.



§ 6 Darmentleerung

Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der

Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der

Bauchmuskulatur den Ausscheidungsreifen

Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem

Entspannen des Afterschließmuskels in den

dafür vorgesehenen Durchbruch des

Porzellanbeckens. Die Äußerung von

gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich

auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist

auf das absolut notwendige Maß zu

beschränken.



§ 7 Sichtkontrolle

Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer

auf, macht eine Drehung um 180° nach links

und nimmt eine Sichtkontrolle der

Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist

eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das

nächstliegende Gesundheitsam

Der_student
16.03.2006 13:38
reg. Mitglied
§41 Abs. 2 Punkt 8 STVO (Zeichen 286 –

Eingeschränktes Halteverbot)



... Das Zusatzschild

“(Rollstuhlfahrersymbol) mit Parkausweis

Nr. ... frei“ nimmt Schwerbehinderte mit

außergewöhnlicher Gehbehinderung und

Blinde, jeweils mit besonderem

Parkausweis, vom Halteverbot aus. ...

(OK, finden nicht alle lustig oder

sinnlos, wir lassen es trotzdem drin, wir

bemängeln auch nicht das Gesetz an sich,

sondern die Formulierung)