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Thema: "Warum geht Frau fremd??"
Schaffner ist auch eine veraltete Bezeichnung für den Vermögensverwalter einer Stadt, eines Klosters oder eines Hauswesens, auch als Schaffnerin die Gehilfin der Hausfrau mit Schlüsselgewalt über Küche und Keller.
aha.....^^
aha.....^^
@skip: nicht ganz. die ausgangslage war ja, dass der sex, also der zug, nur mittel zum zweck ist. ein fremdgehen war mit der zugfahrt nicht zwangsläufig impliziert. wenn du jedoch die zugfahrt als synonym für fremdfahren im weitesten sinne verstehst, hast du natürlich recht.
nicht übertreiben @skip. halte es wie woody allen, der einmal sagte: die frau gehört an den herd... und der sollte im schlafzimmer stehen.
@haga Dann sollten wir mal klären, ob die Selbstbestätigung der Tatbestand des fremdgehens ist oder der Weg dorthin ... dann wäre die Selbstbestätigung zwar verwerflich, allerdings mit Teilschuld des Nichtbestätigunggebenden. Der Akt des Fremdgehens verdient in diesem Fall durchaus Strafminderung ...
nenne mich unorthodox, aber der Herd ist meiner und gewisse Personen würden das aufgrund der Ergebnisse auch tunlichst befürworten
@skip. ein interessanter ansatz, aber die motivation für das delikt des fremdgehens ist erst einmal irrelevant. in jedem fall handelt es sich um eine vorsätzliche tat. eine strafmilderung kommt meines erachtens nicht in betracht, da frau die wahl hatte, vor dem vollzug des vollzuges sich zu trennen.
@skip: zum anderen: die selbstbestätigung an sich ist kein fremdgehen, da dieses ja auch durch treusein erreicht werden kann.
mein herd gehört mir nicht @skip, da ich nur besitzer bin... insoweit ist es mir egal, wer an diesem kocht, sofern überhaupt jemand für mich kocht. pragmatismus.
der Vollzug des Vollzuges in vollen Zügen ... gut, dafür mußte ich mal schnell in die Tastur beißen
)))
Wenn Frau durch treusein keine Selbstbestätigung erfährt, würde das ansatzweise bedeuten, daß der Mann durchaus als Mittäter bzw. Anstifter in Mithaft genommen werden kann ... ?
Wenn Frau durch treusein keine Selbstbestätigung erfährt, würde das ansatzweise bedeuten, daß der Mann durchaus als Mittäter bzw. Anstifter in Mithaft genommen werden kann ... ?
nein @skip, das ginge nicht. zum einen wäre zu klären, ob das nichtgenügen für die frau vorsätzlich erfolgt. unterstellt, dies wäre der fall, käme man gleichwohl zu keiner beteiligung, denn der teilnehmer, der mann, würde sich an einer tat gegen sich selbst beteiligen. hier würde also ein einverständnis in die rechtsgutverletzung vorliegen. der mann wäre also "täter" gegen sich selbst.
kurzer Einwurf: Täter gegen sich selbst - das ist Rob auch 
Was ist aber, wenn dem Mann kein Vorsatz zu unterstellen ist ? Zählt es dann möglicherweise zu unterlassener Hilfeleistung ?
Was ist aber, wenn dem Mann kein Vorsatz zu unterstellen ist ? Zählt es dann möglicherweise zu unterlassener Hilfeleistung ?
du kannst fragen stellen @skip. wenn es nur fahrlässig ist, ändert sich alles, denn die fahrlässige teilnahme ist ausgeschlossen.
Ich sichere mich gerade für den Fall der Fälle ab @hagakure und spare mir nebenbei ein paar Groschen für die Rechtsberatung





