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Thema: "Wechsel in eine andere Krankenkasse (gesetzlich)"
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit bei 3.562,50 Euro für Arbeitnehmer. Ab diesem Betrag steigt der Beitrag der gesetzl. KK nicht mehr an. Wenn man sich hingegen als AN privat versichern möchte, dann sollten man schon 3.975,00 Euro brutto monatlich erhalten (Quelle: http://www.pkv-financial.de/vorausetzungen.html. Im übrigen, die IKK direkt ist bereits seit einigen Jahren bei 12%. Und Maik54, den Zusatzbeitrag von 0,9% zahlen wir alle, egal bei welcher Kasse wir sind. Also zahlst Du nicht 6%, wie Du geschrieben hast, sondern dann ja sogar 6,9%, denn die 0,9 kommen ja auf die 12% oben drauf.
Und Klarky, bei welcher Kasse arbeitest Du??? Man macht andere Unternehmen ja nicht ohne Grund schlecht, ohne zumindest ne plausible Begründung zu geben, es sei denn man arbeitet bei der Konkurrenz. Oder irre ich? Im übrigen ist 2009 noch echt weit weg. Und bei
unserer Regierung kann sich bezüglich der Beitragssätze noch so einiges ändern......
Und Klarky, bei welcher Kasse arbeitest Du??? Man macht andere Unternehmen ja nicht ohne Grund schlecht, ohne zumindest ne plausible Begründung zu geben, es sei denn man arbeitet bei der Konkurrenz. Oder irre ich? Im übrigen ist 2009 noch echt weit weg. Und bei
unserer Regierung kann sich bezüglich der Beitragssätze noch so einiges ändern......
Über die IKK kann ich leider nur schlechtes sagen. Meine vor drei monaten leider fällige Amputation des linken Beins haben die nicht komplett bezahlt...und für die Reha schicken die mich nach Güstrow in ne Jugendherberge....-.-
Da hast ja noch nen netten Sachbearbeiter gehabt. In Deinem Fall hätte ich aus der Amputation des Beines doch direkt eine Enthauptung gemacht und das als Schönheits-OP deklariert. So hättest Dir den Ärger mit der Kasse gespart und die Reha "in aller Ruhe" auf einem Friedhof Deiner Wahl machen können. Mit der Lösung wäre doch allen geholfen...
ne der war aber echt gut, weil ich regi die story auch (mal wieder eins) nicht abnehme, aber beweise uns das gegenteil mein digggerleeeeee ^^
Also, der Wechsel in eine günstigere Krankenkasse ist immer gut. Da die Leistungen - wie schon der Name sagt - zu 98% gesetzlich vorgeschrieben sind und bei jeder Krankenkasse gleich sind. Die Ikk direkt ist okay, man sollte aber bedenken, dass man nie einen Ansprechpartner vor Ort hat und alles über Telefon, Post usw. klären muss. Dazu solltest du beachten, dass Du mindestens 18 Monate bei deiner alten Krankenkasse Mitglied sein musst, um überhaupt kündigen zu dürfen. Dir Frist ist dann ein Monat zum Monatsende, also heute wäre es zum 31.12.07.
Ich empfehle Dir, vorher einen online-Vergleich zu machen. Da kannst Du auch sehen, welche Krankenkassen her Zusatzleistungen anbieten wie z.B. Akkupunktur, Kuren, Fittnessstudio-Bonus etc. Bei mehr Fragen schreib mich ruhig privat an.
Ich empfehle Dir, vorher einen online-Vergleich zu machen. Da kannst Du auch sehen, welche Krankenkassen her Zusatzleistungen anbieten wie z.B. Akkupunktur, Kuren, Fittnessstudio-Bonus etc. Bei mehr Fragen schreib mich ruhig privat an.
ach da kack ich drauf ^^ zusatzleistungen versuch ich wenn dann über ne zusatzversicherung zu machen aber jetzt brauch ich ja sowas noch nicht, ggf mal in 10 jahren über ne zahnzusatznachdenken obwohl wer weiß ob wir dann noch die gesetzlichen haben und wenn ja welche leistung, bestimmt nochma 50% weniger ^^
Denk aber dran das die Beiträge mit höherem Alter auch steigen... Das heißt desto älter das Einstiegsalter in die Zusatzversicherung, desto mehr darfst Du abdrücken.
Aber das gilt für jede Versicherung, egal ob gesetzlich, Zusatz oder privat. In der privaten hat man zwar die Altersrückstellung, aber sehr viel macht diese auch nicht aus.
Und was die Zahnzusatzversicherung angeht, ist nicht nur das Alter, sondern auch der Zustand deiner Zähne ausschlaggebend. Wenn dir 5 Zähne fehlen, egal ob Lücke oder durch Zusatz behandelt, wirst du nicht mehr versichert.
MITTEILUNG:
Die IKK-Direkt hat zum 01.01.2008 den Beitragssatz von 12,0 % auf 12,4 % erhöht.
Trotz der Beitragserhöhung ist die IKK-Direkt weiterhin die günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse.
Sie hatten sich für den uptodate-Service der IKK-Direkt eingetragen - daher diese Mail.
Aufgrund der Beitragserhöhung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen. Diese Kündigung muss im Monat der Erhöhung bzw. im Folgemonat erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Wichtig: Die Kündigung hat immer schriftlich, am besten per Einschreiben zu erfolgen.
Einen Beitragsvergleich der Krankenkassen finden Sie wie immer auf http://www.krankenkasseninfo.de/krankenkas
sen-tarifrechner.php.
Wenn Sie diesen Service nicht mehr nutzen wollen, bzw. ihre Krankenkasse hat sich geändert, dann benutzen Sie bitte folgenden Link:
http://www.krankenkasseninfo.de/krankenkas
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Wir hoffen, Sie sind mit diesem Service zufrieden und würden uns freuen, wenn Sie ihn weiterempfehlen.
Ihr Team von www.krankenkasseninfo.de
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