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Thema: "Zu hohe Betriebskostenabrechnung?!?"
hm hab mich jetzt selbst mal schlau gemacht und bin auf den Mieterbund Schwerin getroffen..........die wollen aber 65 Euro im Jahr und ich würde da dann erst September 2009 aus dem Vertrag kommen..........is mir dann doch bisschen happig
ich bekomme jedes jahr im schnitt sogar 40€ von meinem vermieter zurück, du machst definitiv was falsch hehe^^
für ein beratungsgespräch im Jahr das maximal ne Stunde dauert geb ich keine 65 euro aus............
Unter welchen Umständen darf der Vermieter die Miet-Kaution ganz oder teilweise einbehalten?
Grundsätzlich muß der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution an den Mieter zurückzahlen oder zurückgeben. Die Gerichte gehen im allgemeinen von einer Fälligkeit des Anspruchs auf Rückerstattung der Mietkaution von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses aus. In dieser Zeit kann der Vermieter prüfen, ob er aus dem Mietverhältnis noch Ansprüche gegen den Mieter geltend machen kann.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes sichert die Mietkaution noch nicht fällige Ansprüche des Vermieters, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben. Dieses können Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sein. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
so ich lager jetzt einfach die betriebkosten auf die Kaution um, easy going
Grundsätzlich muß der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution an den Mieter zurückzahlen oder zurückgeben. Die Gerichte gehen im allgemeinen von einer Fälligkeit des Anspruchs auf Rückerstattung der Mietkaution von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses aus. In dieser Zeit kann der Vermieter prüfen, ob er aus dem Mietverhältnis noch Ansprüche gegen den Mieter geltend machen kann.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes sichert die Mietkaution noch nicht fällige Ansprüche des Vermieters, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben. Dieses können Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sein. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
so ich lager jetzt einfach die betriebkosten auf die Kaution um, easy going
für ein beratungsgespräch im Jahr das maximal ne Stunde dauert geb ich keine 65 euro aus............


kommt dann aber auf die Summe an *g*



