Forum

Thema: "Zu hohe Betriebskostenabrechnung?!?"



15.12.2007 21:18
Gast
ich werd ihn erstmal was ganz anderes fragen wenn ich da montag anrufe ^^

Grenzwertig X.
15.12.2007 21:18
Gast
ob du das in naturalien bezahlen kannst?^^


15.12.2007 21:20
Gast
nein das nun nicht, ich bin nicht käuflich, obwohl ^^


15.12.2007 21:20
Gast
bei dir könnte ich schwach werden kommt dann aber auf die Summe an *g*

Grenzwertig X.
15.12.2007 21:21
Gast
wenigstens kannst damit geld sparen....da sind die nächsten parties gesichert :p

Grenzwertig X.
15.12.2007 21:22
Gast
ich soll dich dafür bezahlen???



































okay...wieviel?

Anja S.
15.12.2007 21:23
reg. Mitglied
*entsetzt is*^^

Anja S.
15.12.2007 21:24
reg. Mitglied
*aba moon Geld leiehen würd, damit se ma wieder ran kann*

Grenzwertig X.
15.12.2007 21:24
Gast
*sichschämt*^^

Black B.
15.12.2007 21:24
reg. Mitglied
omg also ich nehm das geld sonst auch^^


15.12.2007 21:25
Gast
so ab 100 könnten wir handeln anstatt zu nur zu reden ^^


15.12.2007 21:25
Gast
- 1 x zu ^^


17.12.2007 14:26
Gast
hm hab mich jetzt selbst mal schlau gemacht und bin auf den Mieterbund Schwerin getroffen..........die wollen aber 65 Euro im Jahr und ich würde da dann erst September 2009 aus dem Vertrag kommen..........is mir dann doch bisschen happig

Black B.
17.12.2007 14:27
reg. Mitglied
ich bekomme jedes jahr im schnitt sogar 40€ von meinem vermieter zurück, du machst definitiv was falsch hehe^^


17.12.2007 14:30
Gast
man sollte wissen, was einem 65,00 € im jahr wert sind....


17.12.2007 14:32
Gast
für ein beratungsgespräch im Jahr das maximal ne Stunde dauert geb ich keine 65 euro aus............


17.12.2007 14:32
Gast
Unter welchen Umständen darf der Vermieter die Miet-Kaution ganz oder teilweise einbehalten?

Grundsätzlich muß der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution an den Mieter zurückzahlen oder zurückgeben. Die Gerichte gehen im allgemeinen von einer Fälligkeit des Anspruchs auf Rückerstattung der Mietkaution von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses aus. In dieser Zeit kann der Vermieter prüfen, ob er aus dem Mietverhältnis noch Ansprüche gegen den Mieter geltend machen kann.

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes sichert die Mietkaution noch nicht fällige Ansprüche des Vermieters, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben. Dieses können Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sein. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.


so ich lager jetzt einfach die betriebkosten auf die Kaution um, easy going


17.12.2007 14:32
Gast
für ein beratungsgespräch im Jahr das maximal ne Stunde dauert geb ich keine 65 euro aus............

Monchen_500
17.12.2007 14:33
Gast
also wir haben 400 €. scheiß gaspreise. muss mich auch mal umgucken nach nem billigeren Anbieter!

Monchen_500
17.12.2007 14:36
Gast
also wir haben 400 €. scheiß gaspreise. muss mich auch mal umgucken nach nem billigeren Anbieter!