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Thema: "armes schwein"
17-jähriger Deutscher nach Urlaubsflirt verhaftet
Der Realschüler sei von den Eltern einer 13-jährigen Engländerin wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt worden, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes heute. Die beiden Jugendlichen waren sich im Osterurlaub in Antalya näher gekommen und beteuern, nur geflirtet zu haben. Die Britin soll sich dem Jungen gegenüber außerdem als 15-Jährige ausgegeben haben.
sowas passiert wenn man die finger nicht bei sich lassen kann
Der Realschüler sei von den Eltern einer 13-jährigen Engländerin wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt worden, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes heute. Die beiden Jugendlichen waren sich im Osterurlaub in Antalya näher gekommen und beteuern, nur geflirtet zu haben. Die Britin soll sich dem Jungen gegenüber außerdem als 15-Jährige ausgegeben haben.
sowas passiert wenn man die finger nicht bei sich lassen kann
Er hat mittlerweile offiziell zugegeben, dem mädchen deutlich nähergekommen zu sein als dass man es 'Flirt' nennen könnte. Einzig dem Umstand, dass er zu früh 'kam' ist ein sexueller Akt verwehrt geblieben. Das, was dort geschehen ist, ist auch in Deutschland strafbar.
ob das stimmt wad sie sagt...er ist deutsch und muss hier verurteilt werden und nich in döner land und denn noch 8 jahre püh
denn dean ma recht geb. dat sollte den ihr erstes ma sein.aber warum sacht die nich die wahrheit. löööl*
stimmt er hat gesagt sie wünschte sexuelle handlungen.sie soll sich ja auch für älter ausgegeben haben.hätte er mal nach nem ausweis gefragt
.......in deutschland ficken grundschullehrer die kinder und bekommen bewährung und er fummelt mit nem ziemlich gleichaltrigen mädchen und geht 8 jahre in bunker???irgendwas passt da nicht
.......in deutschland ficken grundschullehrer die kinder und bekommen bewährung und er fummelt mit nem ziemlich gleichaltrigen mädchen und geht 8 jahre in bunker???irgendwas passt da nicht
Jegliche sexuelle Handlung mit unter 14-jährigen ist strafbar, ja. Auch, wenn es im Ausland war. Trotzdem ist er dafür auch in D haftbar. Dieses Gesetz soll Sextourismus in Länder ohne Jugendschutzgesetze unterbinden.
Ebenfalls sollte nicht vergessen werden: Nicht die Türkei hat Anzeige erstattet sondern die Eltern des Mädchens.
ah, okay. Wußte ich nicht QuDDel - ist insoweit für mich persönlich auch nicht relevant.
Allerdings, was tun, wenn ein Mädel sich älter ausgibt ?
@muhlsen Bitte einen konkreten Beweis, daß ein Grundschuhllehrer dafür Bewährung bekommen hat ... ansonsten mach den Ruffi (Klopskopp)
Allerdings, was tun, wenn ein Mädel sich älter ausgibt ?
@muhlsen Bitte einen konkreten Beweis, daß ein Grundschuhllehrer dafür Bewährung bekommen hat ... ansonsten mach den Ruffi (Klopskopp)
@.skip...bin hier doch nicht vor gericht und in beweispflicht.......mach doch mal platz skip,gib pfötchen oder mach ne rolle.muahahaha
@Skip: deutsche Gerichte werten die Altersangabe des Beklagten als Schutzauskunft und geben ihr keine Bedeutung, d.h., es könnte jeder behaupten, sie hätte gesagt, sie sei älter... Damit ist diese Aussage nahezu irrelevant und entlastet den Jungen nicht.




