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Thema: "bitte um hilfe"
moin .. ich hab mal ne frage und ich bitte drum nur zu antworten wenn ihr wirklich wisst was ich da machen kann .. hier bei mv geistert jemand rum der ein foto von sich und meinem hund als profilfoto hat .. ich kann diesen typen nicht leiden und habe ihn auch schon gebeten das foto zu löschen .. er machts aber nicht .. was kann ich da machen? .. er muss sich ja nicht mit meinem hund schmücken nur um ne bessere chance bei den frauen zu haben
gibt ne super methode.. einfach den typen ignorieren und seine fotos nicht aufrufen.. hilft spitzenmäßig
" Da kannst du nichts machen. "
seh ich anders, wenn ich nicht auf einem foto abgebildet sein möchte was andere knipsen, darf ich auch verlangen das das bild gelöscht wird, wenn auf ner filmrolle drauf auch das vernichten eben diesen filmes,...
sie kann im zweifelsfall sogar gerichtlich dagegen vorgehen, aber als oberste maßnahme für die junge frau, in zukunft genau überlegen mit wem man sich einlässt, so lässt sich ärger auch vorher schon vermeiden
seh ich anders, wenn ich nicht auf einem foto abgebildet sein möchte was andere knipsen, darf ich auch verlangen das das bild gelöscht wird, wenn auf ner filmrolle drauf auch das vernichten eben diesen filmes,...
sie kann im zweifelsfall sogar gerichtlich dagegen vorgehen, aber als oberste maßnahme für die junge frau, in zukunft genau überlegen mit wem man sich einlässt, so lässt sich ärger auch vorher schon vermeiden
@Mod´s:...was macht ihr ?
Also grundsätzlich gilt hier § 22 KunstUrhG: Demnach ist eine Veröffentlichung nur mit Einwilligung des Abgebildeten erlaubt. Die Einwilligung ist seitens des Abbildenden jeweils konkret für eine bestimmte Verwendung einzuholen (z. B. für die Veröffentlichung im Internet) und zwar VOR der Veröffentlichung.
Ist diese Community gegen oder für einige Grundsätze...
Also grundsätzlich gilt hier § 22 KunstUrhG: Demnach ist eine Veröffentlichung nur mit Einwilligung des Abgebildeten erlaubt. Die Einwilligung ist seitens des Abbildenden jeweils konkret für eine bestimmte Verwendung einzuholen (z. B. für die Veröffentlichung im Internet) und zwar VOR der Veröffentlichung.
Ist diese Community gegen oder für einige Grundsätze...
vielleicht hilft auch schon eine kleine bitte bitte mail von einem qualifizierten moderator an den jungen mann das er das bild gefälligst nie wieder in sein profil nimmt
aber ob man hier redet oder in china fällt ein spaten um,...
naja.... weitermachen
aber ob man hier redet oder in china fällt ein spaten um,...
naja.... weitermachen
es geht um den hund.. wie bitte kann der sein missfallen deutlich machen darüber das er in einem onlineportal von jemand anderem hochgeladen wurde als das "frauchen"..
zumal ja ER und der Hund drauf sind und nicht SIE und der Hund.. mein Kenntnis über die Gesetzbücher sind bescheiden aber ich glaube dabei handelt es sich um die etwa gleiche Handhabe die mand hat, wenn sich jemand mit dem Auto eines anderen ablichten lässt.. keine (ausser vielleicht dass das Kennzeichen unkenntlich zu machen ist)
zumal ja ER und der Hund drauf sind und nicht SIE und der Hund.. mein Kenntnis über die Gesetzbücher sind bescheiden aber ich glaube dabei handelt es sich um die etwa gleiche Handhabe die mand hat, wenn sich jemand mit dem Auto eines anderen ablichten lässt.. keine (ausser vielleicht dass das Kennzeichen unkenntlich zu machen ist)
" Da kannst du nichts machen. "
"gibt ne super methode.. einfach den typen ignorieren und seine fotos nicht aufrufen.. hilft spitzenmäßig "
mal nebenbei, die Gleichgültigkeit von Mod und Chef Mod
find ich hier nur zu geil, nicht zum ersten mal...
ihr seid doch alles kluge Köpfe bzw haltet euch dafür
dann benutzt das Ding auf den Schultern auch mal
hoffentlich bekomm ich auch mal ne verwarnung
"gibt ne super methode.. einfach den typen ignorieren und seine fotos nicht aufrufen.. hilft spitzenmäßig "
mal nebenbei, die Gleichgültigkeit von Mod und Chef Mod
find ich hier nur zu geil, nicht zum ersten mal...
ihr seid doch alles kluge Köpfe bzw haltet euch dafür
dann benutzt das Ding auf den Schultern auch mal
hoffentlich bekomm ich auch mal ne verwarnung
@michbeck
wird ja immer besser, stimmt schon, vielleicht sollte man mit dem hund reden, vielleicht klärt sich dann vieles
aber solange sollten wir auf die halterin vertrauen und ihr anliegen ernst nehmen
aber stimmt schon, rechtlich betrachtet ist der hund eine sache, trotzdem wäre weniger gleichgültigkeit ein mehr für dieses portal
wird ja immer besser, stimmt schon, vielleicht sollte man mit dem hund reden, vielleicht klärt sich dann vieles
aber solange sollten wir auf die halterin vertrauen und ihr anliegen ernst nehmen
aber stimmt schon, rechtlich betrachtet ist der hund eine sache, trotzdem wäre weniger gleichgültigkeit ein mehr für dieses portal
hallo lieber Obi WLan bevor du tolle Ratschläge gibst gilt es erstmal den Text zu lesen, darin steht deutlich: der ein foto von sich und meinem hund als profilfoto
demzufolge handelt es sich nicht um ein Foto der Userin sondern um ein Foto des Profilinhabers und eines fremden Hundes.. demzufolge ist § 22 KunstUrhG meines Wissens nach hier nicht anwendbar.. deswegen kannst du deine glänzende Rüstung wieder an den Nagel hängen und sachlich bleiben - zudem bin ich natürlich gerne bereit, Hagas weisem Rat zu lauschen, wenn ich einen Fehler in meiner Laieninterpretation des genannten Paragraphen habe
gibt ne super methode.. einfach den typen ignorieren und seine fotos nicht aufrufen.. hilft spitzenmäßig war kein gleichgültiger sondern ernst gemeinter Rat um mit dem Thema umzugehen.. denn damit weicht man situationen aus die einen verärgern..
ihr seid doch alles kluge Köpfe bzw haltet euch dafür
dann benutzt das Ding auf den Schultern auch mal
hoffentlich bekomm ich auch mal ne verwarnung
du bist also der meinung, wenn wir unsere schlauen köpfchen benutzen würden, müssten wir dir ne Verwarnung geben? Dann kannst du dich einem Märtyrer gleich unters Volk mischen und von den unglaublichen Mißhandlungen berichten, die armen Usern im MV-Spion angetan werden.. es ist furchtbar aber - nein träum weiter
demzufolge handelt es sich nicht um ein Foto der Userin sondern um ein Foto des Profilinhabers und eines fremden Hundes.. demzufolge ist § 22 KunstUrhG meines Wissens nach hier nicht anwendbar.. deswegen kannst du deine glänzende Rüstung wieder an den Nagel hängen und sachlich bleiben - zudem bin ich natürlich gerne bereit, Hagas weisem Rat zu lauschen, wenn ich einen Fehler in meiner Laieninterpretation des genannten Paragraphen habe
gibt ne super methode.. einfach den typen ignorieren und seine fotos nicht aufrufen.. hilft spitzenmäßig war kein gleichgültiger sondern ernst gemeinter Rat um mit dem Thema umzugehen.. denn damit weicht man situationen aus die einen verärgern..
ihr seid doch alles kluge Köpfe bzw haltet euch dafür
dann benutzt das Ding auf den Schultern auch mal
hoffentlich bekomm ich auch mal ne verwarnung
du bist also der meinung, wenn wir unsere schlauen köpfchen benutzen würden, müssten wir dir ne Verwarnung geben? Dann kannst du dich einem Märtyrer gleich unters Volk mischen und von den unglaublichen Mißhandlungen berichten, die armen Usern im MV-Spion angetan werden.. es ist furchtbar aber - nein träum weiter
können wir mal auf dem Teppich bleiben? es handelt sich um das Bild eines Hundes.. gut: dann soll bitte die Halterin Nachweise über Hundesteuer, sowie den Hundepaß, diverse Lichtbildbeweise etc. an den Spion schicken.. dann wird der andere User gebeten ähnlich zu verfahren um festzustellen, wessen Hund es tatsächlich ist.. anschliessend wird eine Prüfungskommission einberufen mit zwei Schöffen. Diese entscheidet schliesslich wer das Recht hat sich mit diesem Hund auf Bildern zu zeigen. Hast du dir das ungefähr so vorgestellt oder können wir weiterhin auf dem Teppich bleiben und wie in Deutschland üblich auf die Mündigkeit der Bürger vertrauen und deren Ambitionen das Thema auf einer vernünftigen Ebene zu klären?
Ich finde man kann aus Mücken echt großartige Elefanten machen.. viel spass weiterhin beim steine werfen
Ich finde man kann aus Mücken echt großartige Elefanten machen.. viel spass weiterhin beim steine werfen
ja,..das war das wort zum sonntag,... danke für ihren aufgeblähten beitrag,...
wäre völlig unnötig gewesen wenn du mal richtig gelesen hättest was ich geschrieben habe...
aber ich nehm das einfach mal so zur kenntnis und spiel weiter den alp"traum"bär

von deiner seeeeeelischen grausamkeit mir gegenüber werden noch meine kindeskinder berichten *lach
ach mach dir kein kopf
passt schon
wäre völlig unnötig gewesen wenn du mal richtig gelesen hättest was ich geschrieben habe...
aber ich nehm das einfach mal so zur kenntnis und spiel weiter den alp"traum"bär

von deiner seeeeeelischen grausamkeit mir gegenüber werden noch meine kindeskinder berichten *lach
ach mach dir kein kopf
passt schon
is ja richtig, aus der mücke keinen elefanten machen, geb ich dir völlig recht,... aber wenn selbst die mods nicht machen können oder wollen, wozu seid ihr dann da ???
ich mein, hier wird doch sonst jeder anderer quatsch gelöscht, warum nicht so nen olles bild
wo is das problem ???
ich mein, hier wird doch sonst jeder anderer quatsch gelöscht, warum nicht so nen olles bild
wo is das problem ???
@Obi wlan & open source: Die Mods sind nicht dazu da, die privaten Problemchen von Nutzern zu lösen. Das ist bei 200.000 Nutzern völlig utopisch. Wir sind nicht eure Kindergärtner und möchten es auch nicht werden. Also kriegt euch wieder ein und atmet mal tief durch, bevor ihr hier solchen Unsinn verzapft. Es ist ja generell löblich, dass ihr der Dame geholfen sehen möchtet - aber dies ist weder unsere Aufgabe noch gibt es dazu irgendeine rechtliche Grundlage.
Schönen Abend noch, QuDDel
Schönen Abend noch, QuDDel
@Obi: Das erkläre mir mal, wenn es keine rechtliche Grundlage gibt, was soll der Spion dann bitte machen? 
Man lese sich den ersten Satz des § 22 KunstUrhG mal bitte genau durch:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Und dazu füge ich das hinzu:
Definition. Bildnisse sind entsprechend dem Schutzzweck der §§ 22 ff. Abbildungen von Personen, d. h. die Darstellung der Person in ihrer wirklichen, dem Leben entsprechenden Erscheinung (vgl. auch § 60 UrhG).
§ 60 Bildnisse
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten oder nach dessen Tod durch seine Angehörigen oder durch einen im Auftrag einer dieser Personen handelnden Dritten. Handelt es sich bei dem Bildnis um ein Werk der bildenden Künste, so ist die Verwertung nur durch Lichtbild zulässig.
(2) Angehörige im Sinne von Absatz 1 Satz 1 sind der Ehegatte oder der Lebenspartner und die Kinder oder, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern.
@Threaderstellerin:
Auch wenn du denjenigen nicht magst, kannst du ihn ja nett darum bitten, dass er das Bild entfernt!
Man lese sich den ersten Satz des § 22 KunstUrhG mal bitte genau durch:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Und dazu füge ich das hinzu:
Definition. Bildnisse sind entsprechend dem Schutzzweck der §§ 22 ff. Abbildungen von Personen, d. h. die Darstellung der Person in ihrer wirklichen, dem Leben entsprechenden Erscheinung (vgl. auch § 60 UrhG).
§ 60 Bildnisse
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten oder nach dessen Tod durch seine Angehörigen oder durch einen im Auftrag einer dieser Personen handelnden Dritten. Handelt es sich bei dem Bildnis um ein Werk der bildenden Künste, so ist die Verwertung nur durch Lichtbild zulässig.
(2) Angehörige im Sinne von Absatz 1 Satz 1 sind der Ehegatte oder der Lebenspartner und die Kinder oder, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern.
@Threaderstellerin:
Auch wenn du denjenigen nicht magst, kannst du ihn ja nett darum bitten, dass er das Bild entfernt!
hat sie schon hat aber nix gefruchtet.. sie kann mir gern ne PM schreiben mit dem Namen des Übeltäters und ich kann Ihn darauf hin mal als neutrale instanz bitten das foto rauszunehmen..
ich bleib bei meiner meinung, ihr diskutiert lieber stundenlang haut einem paragraphen um die ohren, als das blöde bild einfach zu löschen, lieber werden tausend fakebilder hier zugelassen, wo man sich auch fragt welcher idiot gibt die eigentlich frei, davon mal abgesehen, freigeben für profilbilder könnt ihr auch auch klemmen, zumal im fotoalbum völlig ohne kontrolle fotos hochgeladen werden können,... versteh ich zb überhaupt mal gar nicht
aber das is nen völlig anderes thema
möcht euch mal sehen wenn einer eure bilder verwendet ob ihr da nicht doch auf einmal den lösch knopf finden würdet
naja... wegen meiner kann hier closed werden, hier gibts mir zu viele hohlraumdenker
aber das is nen völlig anderes thema
möcht euch mal sehen wenn einer eure bilder verwendet ob ihr da nicht doch auf einmal den lösch knopf finden würdet
naja... wegen meiner kann hier closed werden, hier gibts mir zu viele hohlraumdenker
Obi WLan da irgentwie recht geben muss.
+
Link-beispiel für das haftbar machen einer community bei Foto´s un Co:
"Fremde Fotos dürfen ohne Einwilligung des Fotografen nicht verwendet werden. Soweit ein Allgemeinplatz. Für die widerrechtliche Verwendung in einer Internet-Community haftet jedoch nicht nur derjenige, der das Foto dort hochlädt, sondern auch der Betreiber dieser Internet-Community..."
(http://www.jurablogs.com/de/m...karlsruher-kochbuch)
+
Link-Beispiel für den Thread-Starter:
"Nur in wenigen Fällen ist bei (reinen) Tierfotografien eine Einwilligungserklärung des Eigentümers erforderlich. Hauptsächlich, wenn Menschen mit abgebildet sind oder zum Fotografieren des Tieres fremde Grundstücke oder Gebäude betreten werden müssen, bedarf es aus diesem Gründen, nicht aber wegen des eigentlichen Tierfotos, einer Einwilligung in das Fotografieren."
(http://www.fotorecht.de/publi...n/tierfotos-pp.html)
Das Raussuchen der Links hat mit überfliegendem Lesen 5min gedauert. Bei rechtlichen Sachen solltén sich die Mod´s hier und wie in anderen Community´s einfach bisl mehr Zeit nehmen...
+
Link-beispiel für das haftbar machen einer community bei Foto´s un Co:
"Fremde Fotos dürfen ohne Einwilligung des Fotografen nicht verwendet werden. Soweit ein Allgemeinplatz. Für die widerrechtliche Verwendung in einer Internet-Community haftet jedoch nicht nur derjenige, der das Foto dort hochlädt, sondern auch der Betreiber dieser Internet-Community..."
(http://www.jurablogs.com/de/m...karlsruher-kochbuch)
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Link-Beispiel für den Thread-Starter:
"Nur in wenigen Fällen ist bei (reinen) Tierfotografien eine Einwilligungserklärung des Eigentümers erforderlich. Hauptsächlich, wenn Menschen mit abgebildet sind oder zum Fotografieren des Tieres fremde Grundstücke oder Gebäude betreten werden müssen, bedarf es aus diesem Gründen, nicht aber wegen des eigentlichen Tierfotos, einer Einwilligung in das Fotografieren."
(http://www.fotorecht.de/publi...n/tierfotos-pp.html)
Das Raussuchen der Links hat mit überfliegendem Lesen 5min gedauert. Bei rechtlichen Sachen solltén sich die Mod´s hier und wie in anderen Community´s einfach bisl mehr Zeit nehmen...
diese Links bestätigen doch meine aussage oder sehe ich das falsch? Die Einwilligung ist notwendig von der Person auf dem Foto nicht aber vom Halter des Tieres..
die 5 minuten hab ich investiert und jetzt solltest du mal nicht "überfliegen" sondern bitte auch lesen bevor du postest
warum? darum:
aus deinem Link:
Einwilligungserfordernis bei Tierfotos?
Aber wie sieht es bei Aufnahmen von Tieren aus? Benötigt man hier die Zustimmung des Züchters oder des Halters bei Haustieren, des Jagdpächters bei Wildtieren, des Zoobetreibers bei Zootieren, des Bauers bei Nutztieren, des Imkers, wenn man eine Biene auf einer Sonnenblume fotografieren will?
Sofern es sich um reale Tiere handelt, also nicht um das Camel-Kamel oder die Milka-Kuh, kommt kein sonderrechtliche Schutz aus dem Urheber- oder Markenrecht in Betracht.
und weiter unten:
Sind auf dem Foto neben dem Tier der stolze Züchter der Rassekatze, der Halter des Hundes, der Reiter oder andere Personen mit abgebildet, gelten wieder die allgemeine Grundsätze des Rechts am eigenen Bild und es muss im Regelfall eine Einverständniserklärung der abgebildeten Person eingeholt werden,
haben wir damit jetzt das thema geklärt?
die 5 minuten hab ich investiert und jetzt solltest du mal nicht "überfliegen" sondern bitte auch lesen bevor du postest
warum? darum:
aus deinem Link:
Einwilligungserfordernis bei Tierfotos?
Aber wie sieht es bei Aufnahmen von Tieren aus? Benötigt man hier die Zustimmung des Züchters oder des Halters bei Haustieren, des Jagdpächters bei Wildtieren, des Zoobetreibers bei Zootieren, des Bauers bei Nutztieren, des Imkers, wenn man eine Biene auf einer Sonnenblume fotografieren will?
Sofern es sich um reale Tiere handelt, also nicht um das Camel-Kamel oder die Milka-Kuh, kommt kein sonderrechtliche Schutz aus dem Urheber- oder Markenrecht in Betracht.
und weiter unten:
Sind auf dem Foto neben dem Tier der stolze Züchter der Rassekatze, der Halter des Hundes, der Reiter oder andere Personen mit abgebildet, gelten wieder die allgemeine Grundsätze des Rechts am eigenen Bild und es muss im Regelfall eine Einverständniserklärung der abgebildeten Person eingeholt werden,
haben wir damit jetzt das thema geklärt?





