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Thema: "fachmänischer polizeilicher Rat gefragt"



29.01.2006 1:28
Gast
Folgendes Szenario:



Eine Junge Frau, gutaussehend, ~ 20 jahre alt, ist kurz davor ihren Führerschein zu machen, fährt aber trotzdem sorglos durch die Weltgeschichte wie es ihr passt. Das Auto mit dem sie fährt gehört nicht ihr sondern einer Person aus ihrem Freundeskreis oder Familienkreis.



Wenn die süsse jetzt angehalten wird und keinen Führerschein vorweisen kann mit was für ner Strafe kann und muss sie auf jedenfall Rechnen ?!?

Denk mal nach'm ersten *erwischenlassen* würde sie es auch sein lassen bis sie denn mit der Fahrschule komplett durch is.



Danke schonmal im vorraus !


29.01.2006 2:03
Gast
Wer einmal erwischt wird darf gar nicht

mehr Fahrschule weitermachen .. da ist

erstmal für ne lange Zeit Sense und wenn

sie Glück hat braucht sie nur Geld

bezahlen - andernfalls kommt sie in den

Knast



§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis



(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer



1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die

dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat

oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach §

44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25

dieses Gesetzes verboten ist, oder



2. als Halter eines Kraftfahrzeugs

anordnet oder zulässt, dass jemand das

Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche

Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das

Führen des Fahrzeugs nach § 44 des

Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses

Gesetzes verboten ist.





Als Fahrzeughalter würde ich mir das also

doppelt überlegen..


29.01.2006 2:10
Gast
also werden beide bestraft?



würd mal gerne wissen wie die praxis

aussieht, theorie is ja immer schön ung

gut nur ob die Bullen das dann auch

wirklich so machen beim ersten

mal.........


29.01.2006 2:17
Gast
JA - Die Herren von der Polizei lassen

jemanden, der ohne Fahrerlaubnis fährt mit

Sicherheit nicht einfach von dannen

ziehen, nur weil es das erste Mal war.

Sorry, aber wer das glaubt ist naiv genug

zu denken, der erste Mord wäre auch

straffrei..


29.01.2006 2:19
Gast
Es gibt auch Polizisten die man nur an

lächeln braucht, dann fragen die gar net

erst nach dem Lappen...nur malkurz

eingeworfen....


29.01.2006 2:20
Gast
Die haben dann aber eindeutig ihren Beruf

verfehlt - bei einer Polizeikontrolle ist

Nachfrage und Vorweis eines Führerscheins

und der Fahrzeugpapiere Pflicht.


29.01.2006 2:32
Gast
lol fox immer deine

verallgemeinerungen.......scheinst auf

ziemlich hoheh Roß zu schweben......werd

doch einfach mal Lehrer, die Schüler

werden es dir danken :o)



trotzdem danke für den tip



"Sorry, aber wer das glaubt ist naiv

genug

zu denken, der erste Mord wäre auch

straffrei"



zu geil ich muss nur feiern wenn ich das

lese......du bist echt ein Vogel :-p


29.01.2006 2:35
Gast
Tja soll vorkommen...!! Habs ja auch nur

gehört ^^!!


29.01.2006 2:36
Gast
"Die haben dann aber eindeutig ihren

Beruf

verfehlt - bei einer Polizeikontrolle ist

Nachfrage und Vorweis eines Führerscheins

und der Fahrzeugpapiere Pflicht"



jo fox das seh ich auch so aber manchmal

muss man auch frech sein......war z.b. vor

ein paar Jahren noch in der Probezeit und

hatte bissel was getrunken, vielleicht 0.3

oder so, max 0.5 und dann kam ne Kontrolle

die haben eigentlich jeden

rausgezogen....der Polizist fragt mich:

"Haben sie getrunken?" Und ich ganz

kess: "Nein, ich fahre doch"



und schon durft ich weiter fahren und ich

hatte richtig Bammel als ich die Bullen

gesehen hab weil ich 0.0 haben

musste......dank Probezeit


29.01.2006 2:36
Gast
Verallgemeinerung von was? Auf hohem Roß

schweben weshalb?



Ich seh in meinen Ausführungen absolut

keinen einzigen Punkt, der verallgemeinert

oder mich in irgendeiner Form als

"besser" darstellt. Du solltest dir

vielleicht einfach mal überlegen auf

vernünftige Beiträge vernünftig zu

reagieren.

KrispyKreme
29.01.2006 2:57
Gast
hey Fox, ich geb dir da Recht! Fahren ohne

FS das endet normalerweise mit einer

Sperre... und der Typ darf nicht mit

Wissen sein Auto zur Verfügung stellen...

Beihilfe... und das ist Gesetz und somit

keine Verallgemeinerung, weil es jeden

Teilnehmer der StVo alle betrifft! Auch

wenn Beamte andere Entscheidungen

treffen... Beruf verfehlt.... und somit

Mittäter, wenn diese Person Schaden

verursacht... aber es gibt immer Menschen

die urteilen...


29.01.2006 3:01
Gast
MUss das immer mit ner Sperre enden? Oder

kommt man auch mit ner Geldstrafe davon?

Und was is wenn man vorbestraft is?? Was

geht dan ab`? Schon mal ne gute Zelle

buchen??

KrispyKreme
29.01.2006 3:15
Gast
Ja eine Sperre ist angebracht und laut

Gesetz die Antwort. Aber es sind halt

Menschen die darüber entscheiden ob sie

das ins Protokoll mit Namen aufnehmen...

aber es wird sonst an die zuständigen

Behörden gesendet. Egal ob Vorbestraft

wegen Diebstahl oder sonstwas... halt §21


29.01.2006 3:18
Gast
Hmmm....vllt wäre ne sperre

angebracht...!! Kann gut sein, aber jeder

begeht mal ne (Jugend)Sünde....vllt war

bzw is das ihre ...

KrispyKreme
29.01.2006 3:19
Gast
so mal zur Info...



§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis



(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer



1.



ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er

die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht

hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach

§ 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25

dieses Gesetzes verboten ist, oder

2.



als Halter eines Kraftfahrzeugs

anordnet oder zulässt, dass jemand das

Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche

Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das

Führen des Fahrzeugs nach § 44 des

Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses

Gesetzes verboten ist.



(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs

Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180

Tagessätzen wird bestraft, wer



1.



eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig

begeht,

2.



vorsätzlich oder fahrlässig ein

Kraftfahrzeug führt, obwohl der

vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der

Strafprozessordnung in Verwahrung

genommen, sichergestellt oder

beschlagnahmt ist, oder

3.



vorsätzlich oder fahrlässig als

Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder

zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt,

obwohl der vorgeschriebene Führerschein

nach § 94 der Strafprozessordnung in

Verwahrung genommen, sichergestellt oder

beschlagnahmt ist.



(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das

Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat

bezieht, eingezogen werden, wenn der

Täter



1.



das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm

die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen

des Fahrzeugs nach § 44 des

Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses

Gesetzes verboten war oder obwohl eine

Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des

Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet

war,

2.



als Halter des Fahrzeugs angeordnet

oder zugelassen hat, dass jemand das

Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis

entzogen oder das Führen des Fahrzeugs

nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach §

25 dieses Ges

KrispyKreme
29.01.2006 3:21
Gast
in jedem Fall wirst du zur Rechenschaft

gezogen!!! Wenn der Fall aufgenommen

wird.


29.01.2006 3:22
Gast
Alles klar...wir merken uns...nie ohne

Führerschein fahren..!!!


29.01.2006 3:31
Gast
Fox dann lies einfach noch'n paar mal.

Irgendwan wirst auch du Erleuchtung

finden.......

KrispyKreme
29.01.2006 4:00
Gast
Fox wird se finden... aber bei dir hab ich

bedenken...

Bube76
29.01.2006 4:20
reg. Mitglied
ha aber mit einem geklauten wagen und dann

ohne führerschein....da darf man sogar

überall gegenknallen....spielt keine

rolle...... 1. du must unter 13 sein 2.

das alter ist egal und du bretters an denn

bullen vorbei anschließend zündet man denn

wagen an................. (hab ich aus

einem krimi)