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Thema: "fachmänischer polizeilicher Rat gefragt"
Folgendes Szenario:
Eine Junge Frau, gutaussehend, ~ 20 jahre alt, ist kurz davor ihren Führerschein zu machen, fährt aber trotzdem sorglos durch die Weltgeschichte wie es ihr passt. Das Auto mit dem sie fährt gehört nicht ihr sondern einer Person aus ihrem Freundeskreis oder Familienkreis.
Wenn die süsse jetzt angehalten wird und keinen Führerschein vorweisen kann mit was für ner Strafe kann und muss sie auf jedenfall Rechnen ?!?
Denk mal nach'm ersten *erwischenlassen* würde sie es auch sein lassen bis sie denn mit der Fahrschule komplett durch is.
Danke schonmal im vorraus !
Eine Junge Frau, gutaussehend, ~ 20 jahre alt, ist kurz davor ihren Führerschein zu machen, fährt aber trotzdem sorglos durch die Weltgeschichte wie es ihr passt. Das Auto mit dem sie fährt gehört nicht ihr sondern einer Person aus ihrem Freundeskreis oder Familienkreis.
Wenn die süsse jetzt angehalten wird und keinen Führerschein vorweisen kann mit was für ner Strafe kann und muss sie auf jedenfall Rechnen ?!?
Denk mal nach'm ersten *erwischenlassen* würde sie es auch sein lassen bis sie denn mit der Fahrschule komplett durch is.
Danke schonmal im vorraus !
Wer einmal erwischt wird darf gar nicht
mehr Fahrschule weitermachen .. da ist
erstmal für ne lange Zeit Sense und wenn
sie Glück hat braucht sie nur Geld
bezahlen - andernfalls kommt sie in den
Knast
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die
dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat
oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach §
44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25
dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs
anordnet oder zulässt, dass jemand das
Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche
Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das
Führen des Fahrzeugs nach § 44 des
Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses
Gesetzes verboten ist.
Als Fahrzeughalter würde ich mir das also
doppelt überlegen..
mehr Fahrschule weitermachen .. da ist
erstmal für ne lange Zeit Sense und wenn
sie Glück hat braucht sie nur Geld
bezahlen - andernfalls kommt sie in den
Knast

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die
dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat
oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach §
44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25
dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs
anordnet oder zulässt, dass jemand das
Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche
Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das
Führen des Fahrzeugs nach § 44 des
Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses
Gesetzes verboten ist.
Als Fahrzeughalter würde ich mir das also
doppelt überlegen..
also werden beide bestraft?
würd mal gerne wissen wie die praxis
aussieht, theorie is ja immer schön ung
gut nur ob die Bullen das dann auch
wirklich so machen beim ersten
mal.........
würd mal gerne wissen wie die praxis
aussieht, theorie is ja immer schön ung
gut nur ob die Bullen das dann auch
wirklich so machen beim ersten
mal.........
JA - Die Herren von der Polizei lassen
jemanden, der ohne Fahrerlaubnis fährt mit
Sicherheit nicht einfach von dannen
ziehen, nur weil es das erste Mal war.
Sorry, aber wer das glaubt ist naiv genug
zu denken, der erste Mord wäre auch
straffrei..
jemanden, der ohne Fahrerlaubnis fährt mit
Sicherheit nicht einfach von dannen
ziehen, nur weil es das erste Mal war.
Sorry, aber wer das glaubt ist naiv genug
zu denken, der erste Mord wäre auch
straffrei..
Es gibt auch Polizisten die man nur an
lächeln braucht, dann fragen die gar net
erst nach dem Lappen...nur malkurz
eingeworfen....
lächeln braucht, dann fragen die gar net
erst nach dem Lappen...nur malkurz
eingeworfen....
Die haben dann aber eindeutig ihren Beruf
verfehlt - bei einer Polizeikontrolle ist
Nachfrage und Vorweis eines Führerscheins
und der Fahrzeugpapiere Pflicht.
verfehlt - bei einer Polizeikontrolle ist
Nachfrage und Vorweis eines Führerscheins
und der Fahrzeugpapiere Pflicht.
lol fox immer deine
verallgemeinerungen.......scheinst auf
ziemlich hoheh Roß zu schweben......werd
doch einfach mal Lehrer, die Schüler
werden es dir danken :o)
trotzdem danke für den tip
"Sorry, aber wer das glaubt ist naiv
genug
zu denken, der erste Mord wäre auch
straffrei"
zu geil ich muss nur feiern wenn ich das
lese......du bist echt ein Vogel :-p
verallgemeinerungen.......scheinst auf
ziemlich hoheh Roß zu schweben......werd
doch einfach mal Lehrer, die Schüler
werden es dir danken :o)
trotzdem danke für den tip

"Sorry, aber wer das glaubt ist naiv
genug
zu denken, der erste Mord wäre auch
straffrei"
zu geil ich muss nur feiern wenn ich das
lese......du bist echt ein Vogel :-p
"Die haben dann aber eindeutig ihren
Beruf
verfehlt - bei einer Polizeikontrolle ist
Nachfrage und Vorweis eines Führerscheins
und der Fahrzeugpapiere Pflicht"
jo fox das seh ich auch so aber manchmal
muss man auch frech sein......war z.b. vor
ein paar Jahren noch in der Probezeit und
hatte bissel was getrunken, vielleicht 0.3
oder so, max 0.5 und dann kam ne Kontrolle
die haben eigentlich jeden
rausgezogen....der Polizist fragt mich:
"Haben sie getrunken?" Und ich ganz
kess: "Nein, ich fahre doch"
und schon durft ich weiter fahren und ich
hatte richtig Bammel als ich die Bullen
gesehen hab weil ich 0.0 haben
musste......dank Probezeit
Beruf
verfehlt - bei einer Polizeikontrolle ist
Nachfrage und Vorweis eines Führerscheins
und der Fahrzeugpapiere Pflicht"
jo fox das seh ich auch so aber manchmal
muss man auch frech sein......war z.b. vor
ein paar Jahren noch in der Probezeit und
hatte bissel was getrunken, vielleicht 0.3
oder so, max 0.5 und dann kam ne Kontrolle
die haben eigentlich jeden
rausgezogen....der Polizist fragt mich:
"Haben sie getrunken?" Und ich ganz
kess: "Nein, ich fahre doch"
und schon durft ich weiter fahren und ich
hatte richtig Bammel als ich die Bullen
gesehen hab weil ich 0.0 haben
musste......dank Probezeit
Verallgemeinerung von was? Auf hohem Roß
schweben weshalb?
Ich seh in meinen Ausführungen absolut
keinen einzigen Punkt, der verallgemeinert
oder mich in irgendeiner Form als
"besser" darstellt. Du solltest dir
vielleicht einfach mal überlegen auf
vernünftige Beiträge vernünftig zu
reagieren.
schweben weshalb?
Ich seh in meinen Ausführungen absolut
keinen einzigen Punkt, der verallgemeinert
oder mich in irgendeiner Form als
"besser" darstellt. Du solltest dir
vielleicht einfach mal überlegen auf
vernünftige Beiträge vernünftig zu
reagieren.
hey Fox, ich geb dir da Recht! Fahren ohne
FS das endet normalerweise mit einer
Sperre... und der Typ darf nicht mit
Wissen sein Auto zur Verfügung stellen...
Beihilfe... und das ist Gesetz und somit
keine Verallgemeinerung, weil es jeden
Teilnehmer der StVo alle betrifft! Auch
wenn Beamte andere Entscheidungen
treffen... Beruf verfehlt.... und somit
Mittäter, wenn diese Person Schaden
verursacht... aber es gibt immer Menschen
die urteilen...
FS das endet normalerweise mit einer
Sperre... und der Typ darf nicht mit
Wissen sein Auto zur Verfügung stellen...
Beihilfe... und das ist Gesetz und somit
keine Verallgemeinerung, weil es jeden
Teilnehmer der StVo alle betrifft! Auch
wenn Beamte andere Entscheidungen
treffen... Beruf verfehlt.... und somit
Mittäter, wenn diese Person Schaden
verursacht... aber es gibt immer Menschen
die urteilen...
MUss das immer mit ner Sperre enden? Oder
kommt man auch mit ner Geldstrafe davon?
Und was is wenn man vorbestraft is?? Was
geht dan ab`? Schon mal ne gute Zelle
buchen??
kommt man auch mit ner Geldstrafe davon?
Und was is wenn man vorbestraft is?? Was
geht dan ab`? Schon mal ne gute Zelle
buchen??
Ja eine Sperre ist angebracht und laut
Gesetz die Antwort. Aber es sind halt
Menschen die darüber entscheiden ob sie
das ins Protokoll mit Namen aufnehmen...
aber es wird sonst an die zuständigen
Behörden gesendet. Egal ob Vorbestraft
wegen Diebstahl oder sonstwas... halt §21
Gesetz die Antwort. Aber es sind halt
Menschen die darüber entscheiden ob sie
das ins Protokoll mit Namen aufnehmen...
aber es wird sonst an die zuständigen
Behörden gesendet. Egal ob Vorbestraft
wegen Diebstahl oder sonstwas... halt §21
Hmmm....vllt wäre ne sperre
angebracht...!! Kann gut sein, aber jeder
begeht mal ne (Jugend)Sünde....vllt war
bzw is das ihre ...
angebracht...!! Kann gut sein, aber jeder
begeht mal ne (Jugend)Sünde....vllt war
bzw is das ihre ...
so mal zur Info...
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er
die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht
hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach
§ 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25
dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.
als Halter eines Kraftfahrzeugs
anordnet oder zulässt, dass jemand das
Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche
Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das
Führen des Fahrzeugs nach § 44 des
Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses
Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180
Tagessätzen wird bestraft, wer
1.
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig
begeht,
2.
vorsätzlich oder fahrlässig ein
Kraftfahrzeug führt, obwohl der
vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der
Strafprozessordnung in Verwahrung
genommen, sichergestellt oder
beschlagnahmt ist, oder
3.
vorsätzlich oder fahrlässig als
Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder
zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt,
obwohl der vorgeschriebene Führerschein
nach § 94 der Strafprozessordnung in
Verwahrung genommen, sichergestellt oder
beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das
Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat
bezieht, eingezogen werden, wenn der
Täter
1.
das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm
die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen
des Fahrzeugs nach § 44 des
Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses
Gesetzes verboten war oder obwohl eine
Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des
Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet
war,
2.
als Halter des Fahrzeugs angeordnet
oder zugelassen hat, dass jemand das
Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis
entzogen oder das Führen des Fahrzeugs
nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach §
25 dieses Ges
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er
die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht
hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach
§ 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25
dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.
als Halter eines Kraftfahrzeugs
anordnet oder zulässt, dass jemand das
Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche
Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das
Führen des Fahrzeugs nach § 44 des
Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses
Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180
Tagessätzen wird bestraft, wer
1.
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig
begeht,
2.
vorsätzlich oder fahrlässig ein
Kraftfahrzeug führt, obwohl der
vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der
Strafprozessordnung in Verwahrung
genommen, sichergestellt oder
beschlagnahmt ist, oder
3.
vorsätzlich oder fahrlässig als
Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder
zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt,
obwohl der vorgeschriebene Führerschein
nach § 94 der Strafprozessordnung in
Verwahrung genommen, sichergestellt oder
beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das
Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat
bezieht, eingezogen werden, wenn der
Täter
1.
das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm
die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen
des Fahrzeugs nach § 44 des
Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses
Gesetzes verboten war oder obwohl eine
Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des
Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet
war,
2.
als Halter des Fahrzeugs angeordnet
oder zugelassen hat, dass jemand das
Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis
entzogen oder das Führen des Fahrzeugs
nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach §
25 dieses Ges




