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Thema: "frage an den chefe"
Nee der banner bleibt glaub ich den hat er ja schliesslich bezahlt aber ich glaube da ein Finger der oberen Herren schneller als meine Verwarnung 
Skipi ich wollte gestern noch auf ein Neujahrsschnaps laden aber du warst ja schon wieder weg !
Skipi ich wollte gestern noch auf ein Neujahrsschnaps laden aber du warst ja schon wieder weg !
ne ne der banner ist weg, weil er ja aus meiner freundesliste weg ist!
nicht das er jetzt regress fordet von den mods^^
nicht das er jetzt regress fordet von den mods^^
so einfach is das nicht schnute.auch armand muss sich an bestimmte sachen halten und wenn die nicht erfüllt sind...
es gibt rechte und pflichten in einem vertragsverhältnis
es gibt rechte und pflichten in einem vertragsverhältnis
Er hat bezahlt, er hat ein Recht auf leistung. Es liegt mir nicht nahe einen idioten zu verteitigen aber Recht muss Recht bleiben.
abgesehen davon gibt es noch AGB`s die man beachten muss.
http://www.mv-spion.de/impressum.html
(ganz unten findet man die Nutzungsbedingungen)
punkt 4 z.b.
http://www.mv-spion.de/impressum.html
(ganz unten findet man die Nutzungsbedingungen)
punkt 4 z.b.
wenn die bezahlte leistung aber nicht den rechtlichen grundsätzen entspricht dann kann er sie nicht einfordern. wie du schon sagst recht muss recht bleiben.
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er kann dann maximal den betrag zurückerstattet bekommen aber es besteht keine lieferpflicht wenn die leistung gegen geltendes recht verstößt.
er kann dann maximal den betrag zurückerstattet bekommen aber es besteht keine lieferpflicht wenn die leistung gegen geltendes recht verstößt.
das ist wie als jungpionier... mit tragen des blauen halstuches haste auch rechte und pflichten. bist de ein böser jungpionier gewesen war das blaue halstuch wech
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Ich habe mal nachgelesen. eine Löschung kommt einer bedeutung, einer bezeichnung gleich. Wenn ein user gelöscht wird dann MUSS das begründet werden. ich habe echt Augen wie ein Reh, es ist aber so. Einen User der gelöscht wird MUSS man die gründe nennen.-
er kann dann maximal den betrag zurückerstattet bekommen aber es besteht keine lieferpflicht wenn die leistung gegen geltendes recht verstößt.
der banner verstößt aber nicht gegen geltendes recht liebster kaui^^
der banner verstößt aber nicht gegen geltendes recht liebster kaui^^
die junge Dame hat aber schnell den Weg ins Forum gefunden und scheint auch mit dem Thema recht vertraut 


das man nach dem post die minuten bis zur löschung an einer hand abzählen konnte, war doch wohl mehr als ersichtlich!!!
liebster mike.. der banner ist aber teil der von mv-spion angebotenen leistungen, und diese leistungen beziehen sich insgesamt auf die nutzung dieser seite und damit auf die agb. verstößt ein user gegen diese in welcher form auch immer kann er natürlich auch keine evtl. zusatzservices in anspruch mehr nehmen.
anderes beispiel: wenn du bei deiner bank ständig dein konto überziehst und deine dahrlehensraten nicht zahlst, dann wirst du beschwerlich einen neuen kredit bekommen weil die bank deine vorgänge als ganzes sieht.
der banner ist nur teil der seite und somit unterliegt er auch den selben agb.
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anderes beispiel: wenn du bei deiner bank ständig dein konto überziehst und deine dahrlehensraten nicht zahlst, dann wirst du beschwerlich einen neuen kredit bekommen weil die bank deine vorgänge als ganzes sieht.
der banner ist nur teil der seite und somit unterliegt er auch den selben agb.





