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Thema: "gefängnis oder einfach ...."



21.11.2005 15:24
Gast
wie man einen 2 jährigen erschlagen und einmauern kann, darauf gibts wohl keine antwort für "normal sterbliche". ich überlege den ganzen morgen schon, ob so jemanad überhaupt noch recht auf eine verhandlung hat oder ob man ihn nicht einfach erschlagen soll.

Frank S.
21.11.2005 16:16
reg. Mitglied
na nich so hart. sonst wird der thread

gleich wieder gelöscht.

aber recht muss ich dir schon geben.

aber bei der laschen rechtssprechung

passiert doch eh wieder nix..


21.11.2005 16:33
Gast
@Frank1980: Es passiert eh wieder nichts?

Glaubst du, der Kerl bekommt eine

Bewährungsstrafe? Wenn du dein Wissen aus

den merkwürdigen Gerichtsshows ziehst,

dann kann man dir noch nicht mal einen

Vorwurf aufgrund deiner Unwissenheit

machen!


21.11.2005 16:41
Gast
@fuenkchen. sag mal, kotzt dich der

gedanke nicht an, dass solche leute noch 3

mahlzeiten + therapie erhalten? mich kotzt

es tierisch an.


21.11.2005 16:51
Gast
um das klar zu stellen: ich bin dafür, zu

verhandeln und zu behandeln und und und,

dass volle programm von mir aus. aber wer

in der lage ist, ein 2 jähriges kind zu

erschlagen (und wir haben da zum glück nur

vage vorstellungen, wie sich so etwas real

abspielt), der verliert doch wirklich alle

rechte.


21.11.2005 16:54
Gast
Nein, denn der andere Weg, den du

präferierst, ist in keinster Weise zu

tolerieren. Siehe deinen anderen Post. Ich

wollte hier nur auf Frank1980s Meinung

antworten.


21.11.2005 17:02
Gast
@pedder: Und wo ziehst du die Grenze zum

Verlust der Menschenrechte? Erst wenn der

Täter ein Kind erschlägt? Oder es versucht

zu erschlagen oder schon beim Schlagen

ohne Todesfolge oder bei Vernachlässigung?

Also ein Mensch, der ein Kind erschlägt,

soll dann jeglische Menschenrechte

verlieren, aber ein anderer, der ein Kind

schlägt, dass es lebensgefährlich verletzt

wird, aber durch Zufall nicht stirbt,

"darf" eine normale Gefängnisstrafe

absitzen? Dieser Sprung in der Strafe ist

doch gar nicht ob des Unrechtsgehaltes zu

legitimieren. Und außerdem ist immer noch

ein Irrtum in der Verhandlung denkbar. Den

Verlust der Menschenrechte und den

Konsequenzen daraus (z.B. Folter, usw.)

kann KEINER wieder gut machen. Das ist

schon bei Fehlurteilen mit Gefängnisstrafe

nur sehr schwer bzw. unzureichend möglich.


21.11.2005 17:13
Gast
oh man. puhhhhhhhhh tief durchatme.

gleich kommen wir wieder zur Todesstrafe,



# links schau, rechts, oben, unten...#

dann kommt quddel wieder mit

Belehrung...bla bla bla ließt du hier

guckst du da..

ich sag nur: ein Fall für E-ON

;o)


21.11.2005 17:17
Gast
wenn bewiesen ist, dass täter x ein

solches verbrechen begangen hat, bin ich

dafür es wie in einigen teilen der usa zu

handhaben. da sag ich ehrlich, jawohl.wir

sprechen immer noch über den kleinen tim.


21.11.2005 17:18
Gast
ich steh dann am Kasten und leg den

Schalter um, mit folgenden Worten und

Handbewegeung:

" Energie "



21.11.2005 17:22
Gast
aber statt dessen beauftragen wir lieber

nen guten psychologen für wenig geld. der

malt dann ein nettes profil (wohl wissend,

dass diesem kranken tier nicht zu helfen

ist) und alle sind glücklich. nur mama und

papa nicht, die gehen ab sofort jeden

sonntag grab schmücken. hurra.


21.11.2005 17:23
Gast
aber statt dessen beauftragen wir lieber

nen guten psychologen für wenig geld. der

malt dann ein nettes profil (wohl wissend,

dass diesem kranken tier nicht zu helfen

ist) und alle sind glücklich. nur mama und

papa nicht, die gehen ab sofort jeden

sonntag grab schmücken. hurra.


21.11.2005 17:25
Gast
Denen bringt die Todesstraffe ihr Kind

auch nicht wieder. Gutes argument der

oposition aber,

wir schützen andere und sparen

Steuergelder.



darüber zu philosophieren bringt aber

nix.

vielleicht ändert sich erst was, wenns

nicht die Kinder bürger 2ter oder 3ter

Klasse trifft.


21.11.2005 17:27
Gast
Sollen die Beweise auch so gehandhabt

werden wie in den USA? Der

Pflichtverteidiger hoffnungslos

überfordert ist und der Staatsanwalt

bewusst entlastendes Material zurückhält?

Um mal mein Szenario von vorhin zu

unterstreichen. Heutzutage gibt es völlig

zu recht Indizienurteile, aber diese

verurteilten Täter bekommen dann beim

gleichen Verbrechen eine normale

Gefängnisstrafe, während ein Täter, dem

seine Tat durch 100 Beweise "bewiesen"

werden kann, seine Menschenrechte

verliert? Bitte denk doch mal ein bisschen

weiter!


21.11.2005 17:28
Gast
@deep_blue deinen letzten satz übernehm

ich. leider ist es wohl so.


21.11.2005 17:34
Gast
fünckchen, ich sage,wenn 100 % belastendes

Material, tschuldige für dich: 100 %

beweismaterial wie z.B. ein genitischer

Fingerabdruck: = Blut , Speichel Sperma

etc vorliegt, und jemand damit 100 %

überführt ist.

Keiner hat hier gesagt, alle Gefängnisse

Räumen und in die Hochöffen mit dem

Abschaum.

OK ?!


21.11.2005 18:17
Gast
@Deep_Blu: Ja aber damit machst du einen

Unterschied zwischen den mit greifbaren

Beweisen Veruteilten und den durch

Indizien Überführten. Bei gleicher Tat

soll es unterschiedliche Strafen geben?

Und was meinst du passiert, wenn jemand

seine grundlegenden Rechte verliert? Ich

sprach selbst nicht von Hochöfen. Lies

bitte richtig! Primär führte ich das Bsp.

Folter an. OOOKAY??!!


21.11.2005 18:35
Gast
hm. ihr diskutiert hier über dinge, über

die man nie ne einigung finden wird. wäre

es mein kind, würde ich diesen menschen

sicher eigenhändig töten wollen. aus einem

gefühl von trauer, hass, entsetzen und

rache. dennoch: jemandem den tod zu

bringen, weil er es auch tat, macht die

sache nicht ungeschehen. in meinen augen

begibt man sich dann auf das gleiche

niveau. außerdem: warum sollte ein so

grausamer mensch ein so schnelles ende

finden. dann soll er doch lieber ein leben

lang mit dem wissen leben, dass er einem

unschuldigen kind das leben nahm.



21.11.2005 18:43
Gast
@erwerbsregelkennerin: Genau so sehe ich

das auch. Ich kann mich auch nicht davon

freisprechen, Gedanken an Selbstjustiz zu

haben oder diese sogar zu verwirklichen,

wenn meinen Freunden oder nahen Verwandten

etwas zustößt, aber genau aus dem Grund

treffen auch unabhängige Richter und

Schöffen (sowie andere Beteiligte des

Prozesses) die Entscheidung.

Michael S.
21.11.2005 18:51
reg. Mitglied
ich bin für die Todesstrafe wie es in

Amiland getan wird. nicht weil man

gleiches mit gleichem vergelten sollte,

sondern weil es sicher so einige

abschreckt erst 10 Jahre im Knast zu

sitzen und dann sterben zu müssen. Hier

bei uns versucht man immer an die ach so

schwere Kindheit zu plädieren, Papa hat

gehauen und Mama hat im am schniedel

gefasst! Dann ist er vermindert

schuldfähig und bekommt 8 Jahre.....das

wars und bei guter fürung kommt er nach 6

raus und schnappt sich das nächste opfer.

Also ich finde schon das 10 Jahre Knast

mit anschliessender Hinrichtung ne gute

Abschreckungsmaßnahme ist. Versteht mich

nicht falsch, die Todesstarfe sollte es

dann auch nur für Härtefälle wie

Kindermörder geben.