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Thema: "hab da mal ein Problem"
Im Juni habe ich meinen Anschluss bei der Telekom gekündigt. Im Kündigungsschreiben teilte ich denen dann auch meine neue Anschrift mit wohin die letzte Rechnung dann geschickt werden sollt. Irgendwann im August bekam ich dann die Kündigungsbestätigung. Die neue Anschrift war mit Hand auf dem Briefumschlag geschrieben.Im Briefkopf stand noch die alte Anschríft. Offensichtlich hatten die noch die KÜndigungsbestätigung an die alte Anschrift geschickt. Ich bekam aber nie die Schlussrechnung von der Telekom. Nun hatte ich vorgestern ein Schreiben von den Anwälten der Telkom im Kasten. Da ich nach angeblich mehren Mahnungen und blabla nicht gezahlt hätte und dass ich Verzugszinsen und Anwaltskosten und sonst was zahlen soll sonst wird Zwangsvollstreckung gegen mich eröffnet. hätte ich die Rechnung der Telekom bekommen, hätte ich die sofort bezahlt. Sind ja nur 45Euro Rechnungsbetrag.Aber wie soll ich eine Rechnung bezahlen, die ich nie bekommen hab und wie kann ich nachweisen dass ich was nicht bekommen hab. Soll ich jetzt einfach nur den offenen Rechnungsbetrag mit Angabe meiner Kundernr an die Telekom zahlen oder muss ich den Kram an die Anwälte zahlen. Ich meine, was kann ich dafür wenn die Telekom zu dämlich ist ihre Kundendaten zu pflegen und auf dem neusten Stand zu halten.
Warum muss man die e-mail-addy kennen? Ich
würde nur den RG-Betrag zahlen und nichts
weiter! Mit den Anwälten würde ich aber
nochmal telefonieren! @skip die RAe
bekommen die Anschrift über das
Einwohnermeldeamt!
würde nur den RG-Betrag zahlen und nichts
weiter! Mit den Anwälten würde ich aber
nochmal telefonieren! @skip die RAe
bekommen die Anschrift über das
Einwohnermeldeamt!
du hast also deine neue Anschrift nicht im
Briefkopf gehabt, nicht ausdrücklich im
Kündigungsschreiben auf eine neue Wohnhaft
hingewiesen und deine neue Anschrift
lediglich auf dem Briefumschlag gehabt den
du da hin geschickt hast? Ähm.. was soll
ich sagen, dumm gelaufen, denn du kannst
nicht davon ausgehen dass die den
Briefumschlag jedes Briefes mit dem Inhalt
des Schreibens vergleichen und sich dann
die Rübe zerbrechen welche Anschrift denn
die aktuelle sein kann. Der
Verbrecher-Verein der T.-com ist leider im
Recht... schreib den Anwälten dass du das
schnellst mgl. bezahlst und schilder denen
die Situation, bitte um Verständnis und
kriech zu Kreuze, dann kannst du noch mit
einem blauen Auge davon kommen
Briefkopf gehabt, nicht ausdrücklich im
Kündigungsschreiben auf eine neue Wohnhaft
hingewiesen und deine neue Anschrift
lediglich auf dem Briefumschlag gehabt den
du da hin geschickt hast? Ähm.. was soll
ich sagen, dumm gelaufen, denn du kannst
nicht davon ausgehen dass die den
Briefumschlag jedes Briefes mit dem Inhalt
des Schreibens vergleichen und sich dann
die Rübe zerbrechen welche Anschrift denn
die aktuelle sein kann. Der
Verbrecher-Verein der T.-com ist leider im
Recht... schreib den Anwälten dass du das
schnellst mgl. bezahlst und schilder denen
die Situation, bitte um Verständnis und
kriech zu Kreuze, dann kannst du noch mit
einem blauen Auge davon kommen
das gute daran ist dass du nicht in der
beweispflicht bist, ob die rechnung bei
dir ankam....jedoch ist empfehlenswert mal
einen t-punkt aufzusuchen (ich glaub am
dobi is einer) und dort ein klärendes
gespräch anzustreben ansonsten bleiben dir
nur die üblichen rechtswege
beweispflicht bist, ob die rechnung bei
dir ankam....jedoch ist empfehlenswert mal
einen t-punkt aufzusuchen (ich glaub am
dobi is einer) und dort ein klärendes
gespräch anzustreben ansonsten bleiben dir
nur die üblichen rechtswege
nochwas.. du bist verpflichtet bei der
Post einen Nachsendeauftrag anzugeben
damit die von der Post automatisch alle
deine Briefe, die an deine alte Adresse
gehen zu deiner neuen geschickt werden.
Des weiteren haben die Anwälte deine neue
Adresse raus bekommen, dafür werden sie
bezahlt und irgend jemand muss die
bezahlen, der Verursacher, in dem Fall
leider du, du hast eindeutig nicht korrekt
gehandelt, ich würde dir gerne was anderes
sagen denn ich persönlich hasse die T-com
Post einen Nachsendeauftrag anzugeben
damit die von der Post automatisch alle
deine Briefe, die an deine alte Adresse
gehen zu deiner neuen geschickt werden.
Des weiteren haben die Anwälte deine neue
Adresse raus bekommen, dafür werden sie
bezahlt und irgend jemand muss die
bezahlen, der Verursacher, in dem Fall
leider du, du hast eindeutig nicht korrekt
gehandelt, ich würde dir gerne was anderes
sagen denn ich persönlich hasse die T-com
ich habe mal gehört das man die addy
abrufen muss egal wie man die rechnung
sonst bekommt. die benutzen die oft für
tarifänderungen und umgehen so eine
kündigung. bin nicht bei der t-kom. habe
ich nur gehört
abrufen muss egal wie man die rechnung
sonst bekommt. die benutzen die oft für
tarifänderungen und umgehen so eine
kündigung. bin nicht bei der t-kom. habe
ich nur gehört
im prinzip ist es rechtlich glaube ich so:
du bekommst eine rg. von der telekom per
post. folglich gilt es auch als
zugestellt. nur bei einschreiben, etc .
gilt es nicht als zugestellt.du/ ihr seid
rechtlich ( leider) schuld
du bekommst eine rg. von der telekom per
post. folglich gilt es auch als
zugestellt. nur bei einschreiben, etc .
gilt es nicht als zugestellt.du/ ihr seid
rechtlich ( leider) schuld
oh hatte ich überlesen....du musst
wirklich ausdrücklich auf eine änderung
deiner rechnungsanschrift hinweisen dann
bist du jetzt natürlich in den
allerwertesten gekniffen
wirklich ausdrücklich auf eine änderung
deiner rechnungsanschrift hinweisen dann
bist du jetzt natürlich in den
allerwertesten gekniffen
das liegt auch immer daran, wer gerade im
amt sitzt. grundsätzlich kann man so gut
wie jede auskunft bekommen, man muss sich
nur geschickt anstellen
amt sitzt. grundsätzlich kann man so gut
wie jede auskunft bekommen, man muss sich
nur geschickt anstellen
Das meine ich damit, deine Daten werden
verkauft an Firmen oder woher hat die Skl
nkl und so weiter deine adressen
verkauft an Firmen oder woher hat die Skl
nkl und so weiter deine adressen
Aber sie hat im Kündigungsschreiben
ausdrücklich auf die neue Adresse
hingewiesen! Wenn sie das
Kündigungsschreiben noch hat, ist doch
alles tutti!
ausdrücklich auf die neue Adresse
hingewiesen! Wenn sie das
Kündigungsschreiben noch hat, ist doch
alles tutti!



