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Thema: "hab da mal ein Problem"


Katha H.
22.09.2006 15:23
Gast
Im Juni habe ich meinen Anschluss bei der Telekom gekündigt. Im Kündigungsschreiben teilte ich denen dann auch meine neue Anschrift mit wohin die letzte Rechnung dann geschickt werden sollt. Irgendwann im August bekam ich dann die Kündigungsbestätigung. Die neue Anschrift war mit Hand auf dem Briefumschlag geschrieben.Im Briefkopf stand noch die alte Anschríft. Offensichtlich hatten die noch die KÜndigungsbestätigung an die alte Anschrift geschickt. Ich bekam aber nie die Schlussrechnung von der Telekom. Nun hatte ich vorgestern ein Schreiben von den Anwälten der Telkom im Kasten. Da ich nach angeblich mehren Mahnungen und blabla nicht gezahlt hätte und dass ich Verzugszinsen und Anwaltskosten und sonst was zahlen soll sonst wird Zwangsvollstreckung gegen mich eröffnet. hätte ich die Rechnung der Telekom bekommen, hätte ich die sofort bezahlt. Sind ja nur 45Euro Rechnungsbetrag.Aber wie soll ich eine Rechnung bezahlen, die ich nie bekommen hab und wie kann ich nachweisen dass ich was nicht bekommen hab. Soll ich jetzt einfach nur den offenen Rechnungsbetrag mit Angabe meiner Kundernr an die Telekom zahlen oder muss ich den Kram an die Anwälte zahlen. Ich meine, was kann ich dafür wenn die Telekom zu dämlich ist ihre Kundendaten zu pflegen und auf dem neusten Stand zu halten.

Skip !.
22.09.2006 15:25
Gast
Woher hat die Telekom denn jetzt Deine

aktuelle Anschrift ?


22.09.2006 15:25
Gast
ist man nicht verpflichtet die

telekom-emailaddy zu benutzen zwecks der

rechnungen?

Skip !.
22.09.2006 15:26
Gast
nur bei online Rechnung, oder ?

Rosa P.
22.09.2006 15:26
Gast
Warum muss man die e-mail-addy kennen? Ich

würde nur den RG-Betrag zahlen und nichts

weiter! Mit den Anwälten würde ich aber

nochmal telefonieren! @skip die RAe

bekommen die Anschrift über das

Einwohnermeldeamt!


22.09.2006 15:27
Gast
du hast also deine neue Anschrift nicht im

Briefkopf gehabt, nicht ausdrücklich im

Kündigungsschreiben auf eine neue Wohnhaft

hingewiesen und deine neue Anschrift

lediglich auf dem Briefumschlag gehabt den

du da hin geschickt hast? Ähm.. was soll

ich sagen, dumm gelaufen, denn du kannst

nicht davon ausgehen dass die den

Briefumschlag jedes Briefes mit dem Inhalt

des Schreibens vergleichen und sich dann

die Rübe zerbrechen welche Anschrift denn

die aktuelle sein kann. Der

Verbrecher-Verein der T.-com ist leider im

Recht... schreib den Anwälten dass du das

schnellst mgl. bezahlst und schilder denen

die Situation, bitte um Verständnis und

kriech zu Kreuze, dann kannst du noch mit

einem blauen Auge davon kommen


22.09.2006 15:28
Gast
das gute daran ist dass du nicht in der

beweispflicht bist, ob die rechnung bei

dir ankam....jedoch ist empfehlenswert mal

einen t-punkt aufzusuchen (ich glaub am

dobi is einer) und dort ein klärendes

gespräch anzustreben ansonsten bleiben dir

nur die üblichen rechtswege


22.09.2006 15:29
Gast
nochwas.. du bist verpflichtet bei der

Post einen Nachsendeauftrag anzugeben

damit die von der Post automatisch alle

deine Briefe, die an deine alte Adresse

gehen zu deiner neuen geschickt werden.

Des weiteren haben die Anwälte deine neue

Adresse raus bekommen, dafür werden sie

bezahlt und irgend jemand muss die

bezahlen, der Verursacher, in dem Fall

leider du, du hast eindeutig nicht korrekt

gehandelt, ich würde dir gerne was anderes

sagen denn ich persönlich hasse die T-com


22.09.2006 15:29
Gast
ich habe mal gehört das man die addy

abrufen muss egal wie man die rechnung

sonst bekommt. die benutzen die oft für

tarifänderungen und umgehen so eine

kündigung. bin nicht bei der t-kom. habe

ich nur gehört


22.09.2006 15:30
Gast
im prinzip ist es rechtlich glaube ich so:

du bekommst eine rg. von der telekom per

post. folglich gilt es auch als

zugestellt. nur bei einschreiben, etc .

gilt es nicht als zugestellt.du/ ihr seid

rechtlich ( leider) schuld


22.09.2006 15:31
Gast
oh hatte ich überlesen....du musst

wirklich ausdrücklich auf eine änderung

deiner rechnungsanschrift hinweisen dann

bist du jetzt natürlich in den

allerwertesten gekniffen


22.09.2006 15:31
Gast
In Deutschland brauchst Du nur im Meldeamt

anrufen und Du bekommst jede Adresse !!


22.09.2006 15:34
Gast
nein, die unterliegen dem Datenschutz

soweit ich weiß


22.09.2006 15:37
Gast
das liegt auch immer daran, wer gerade im

amt sitzt. grundsätzlich kann man so gut

wie jede auskunft bekommen, man muss sich

nur geschickt anstellen


22.09.2006 15:38
Gast
Das meine ich damit, deine Daten werden

verkauft an Firmen oder woher hat die Skl

nkl und so weiter deine adressen


22.09.2006 15:39
Gast
Datenschutz das ich nicht lache! In

deutschland, da muss ich gleich noch mal

lachen!

Rosa P.
22.09.2006 15:40
Gast
Aber sie hat im Kündigungsschreiben

ausdrücklich auf die neue Adresse

hingewiesen! Wenn sie das

Kündigungsschreiben noch hat, ist doch

alles tutti!


22.09.2006 15:41
Gast
nein sie hat die Adresse soweit ich das

verstanden habe nur auf den Briefumschlag

geschrieben

Rosa P.
22.09.2006 15:44
Gast
Nein, die neue Adresse war von der Telekom

auf dem Briefumschlage der

KündigungsBESTÄTIGUNG per Hand

geschrieben. Nochmal lesen!


22.09.2006 15:46
Gast
ok dann is alles tutti....einfach mal wie

gesagt im es gespräch anstreben mit den

anwälten telen und die situation

darlegen....wenn nichts hilft gibts nur

die rechtlichen mittel also ewig lange

verhandlungen bla bla grausam....