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Thema: "hilfe mein auto brennt"
ICH MEINE NICHT DIE BRANDWEINFLASCHEN !!!
Woher weisst du was ich unterm Bett hab ? ^^
Nein , ich meine die "Brandflaschen" .
Woher weisst du was ich unterm Bett hab ? ^^
Nein , ich meine die "Brandflaschen" .
gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG der Erwerb, der Besitz, das Überlassen, das Führen, das Verbringen, das Mitnehmen, das Herstellen, das Instandsetzen sowie der Handel damit verboten.... beantwortet sicher deine frage...ich weiß von nix
Ebenso ist es nicht erlaubt, zum Herstellen von Molotowcocktails anzuleiten oder aufzufordern (§ 52 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 WaffG). Verstöße gegen das Verbot werden mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. @ hornet^^
@mona und wie sieht das aus wenn ich einen link zur anleitung gebe und mich aber vom inhalt dieses links gleichzeitig distanziere?^^





