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Thema: "sackkare"


Spiderschwein_23
15.01.2008 17:10
Gast
hey leute suche für ca mitte nächsten monats ne sackkare für nen umzug falls einer eine stehe hatt oder wen einer weiß wo man eine her bekommt bitte per pm melden



achso im baumarkt und bei umzugs untenehmen hab ich schon gefragt also bitte nur ernste anschreiben und bitte nur per pm danke euch

Jens F.
15.01.2008 18:23
Gast
also kommen hier keine Angebot. hähä

SteffenP
15.01.2008 23:20
reg. Mitglied
sind die im Baumarkt zu teuer oder wo ist problem?

ich hab eine in der garage stehen

Mynock
15.01.2008 23:29
Gast
Halt, immer noch falsch^^

Jens F.
15.01.2008 23:35
Gast
du wirst langsam müde oder?

Mynock
15.01.2008 23:42
Gast
nein

Dc|zetAB
16.01.2008 0:44
Gast
Gibs net welche für 15 EUR zu kaufen???
Einen Umzug sollten auch die halten...

Spiderschwein_23
16.01.2008 8:40
Gast
ist ja auch für nen umzug und danach brauch ich keine mehr warum sollte ich denn eine kaufen deswegen.


und nochmal zum mitschreiben nicht immer über fehler aufregen es versteht doch trotzdem jeder was gemeint ist.

Jens F.
16.01.2008 20:41
Gast
http://cgi.ebay.de/sackkare_W0QQitemZ11021
3751770QQcmdZViewItem

SteffenP
15.05.2008 11:07
reg. Mitglied
Suche Inhaber meiner Sackkarre

Skip !.
15.05.2008 11:12
Gast
Du hättest nicht erzählen sollen, daß sie in der Garage steht ^^

Cioccolato
15.05.2008 11:17
Gast
jetzt sag nicht, er sie sich geholt und nu abgemeldet?

Hagakure
15.05.2008 11:22
Gast
inhaber???? du meinst wohl eher den besitzer ohne recht zum besitz?! @steffenp

Skip !.
15.05.2008 11:35
Gast
*hust* Benutzer ohne Recht zum Besitz ??? ^^ Kwasi Nichtberechtigter Nutznießer einer sich noch im eigentlichen Besitz, aber nicht mehr am ursprünglichen Ort befindlichen Möbeltransportmaschine ???

Hagakure
15.05.2008 11:37
Gast
das geht aber ordentlich durcheinander @skip


15.05.2008 11:37
Gast
^^
Nutzer einer im unrechtmässigen Besitz befindlichen, vom Eigentümer entwendeten und voll funktionstüchtigen, jedoch nicht mehr Ortsnahen da gestohlen und mit samt Dieb der jetzt Nutznieser, Nutzer und Besitzer ist, verschwundenen Sackkarre....

Hagakure
15.05.2008 11:41
Gast
mit anderen worten: der täter hat an einer fremden sache fremden gewahrsam gebrochen und neuen begründet in der absicht, sich die fremde sache rechtswidrig zuzueignen.


15.05.2008 11:44
Gast
Ich sags mal so....

Dieb!

Skip !.
15.05.2008 11:49
Gast
Somit ergeben sich für SteffenP berechtigte Rückübertragungsansprüche ?


15.05.2008 11:53
Gast
Ja, da die Zwangsenteignung noch nicht ausserhalb der Verjährungsfrist liegt, und der Anspruch auf Rückübereignung rechtzeitig angemeldet wurde, bestehen durch aus vakante Ansprüche dem Enteigner gegenüber.
Diese sind durch einen Titel der 30 Jahre lang nicht seine Gültigkeit verliert schriftlich niederzulegen....