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Thema: "steuerrechtliche Frage"
Moin, nach den ganzen prinzipiell Thema-losen... ähm... Themen hier mal was für alle steuerrechtlich bewanderte Personen. 
Folgende Situation: wir haben eine Firma F und den Chef dieser Firma, Person P. Firma F kauft eine Maschine M mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren für einen Preis von 10.000 EUR. Diese müsste nun ja über 5 Jahre abgeschrieben werden, was natürlich blöde ist. Also wird die Maschine an den Chef P weiterverkauft für einen Betrag von 10 EUR.
Die Firma hat damit nun einen Verlust von knapp 10.000 EUR gemacht, der vom Gewinn komplett abgezogen werden kann und der Chef hat 10 EUR für die Maschine ausgegeben und kann sie nun genauso nutzen, als wenn die Firma sie behalten hätte (und damit hätte abschreiben müssen).
Die Frage ist nun: ist das soweit legal oder kommt man da schon in den Bereich der Steuerhinterziehung rein?

Folgende Situation: wir haben eine Firma F und den Chef dieser Firma, Person P. Firma F kauft eine Maschine M mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren für einen Preis von 10.000 EUR. Diese müsste nun ja über 5 Jahre abgeschrieben werden, was natürlich blöde ist. Also wird die Maschine an den Chef P weiterverkauft für einen Betrag von 10 EUR.
Die Firma hat damit nun einen Verlust von knapp 10.000 EUR gemacht, der vom Gewinn komplett abgezogen werden kann und der Chef hat 10 EUR für die Maschine ausgegeben und kann sie nun genauso nutzen, als wenn die Firma sie behalten hätte (und damit hätte abschreiben müssen).
Die Frage ist nun: ist das soweit legal oder kommt man da schon in den Bereich der Steuerhinterziehung rein?
Ich glaub sie kennt sich aus.
http://www.mv-spion.de/tigramieze
Aber ob sie den Weg ins Forum findet.^^
http://www.mv-spion.de/tigramieze
Aber ob sie den Weg ins Forum findet.^^
naja eignetlich ist es doch nichts anderes, als wenn die Firma nun regulär solche Maschinen weiterverkaufen würde, nur dass sie halt nicht wirklich betriebswirtschaftlich vernünftig handelt und bewusst einen Verlust macht.
der einfache weg ist eigentlich gleich maschinen leasing da man leasingraten immer direkt als aufwand verbuchen kann und du kein damit kein gebundenes kapital hast...geht natürlich nicht immer..aber was an sich ist an abschreibung verkehrt wenn man nen normalen umsatz hat??
ach und es kommt drauf an welcher art das gewerbe angemeldet ist wenn du nen handelsbetrieb hast kannst du sie natürlich verkaufen auch als produzierendes gewerbe aber so wie sich das anhört geht das irgendwie nicht...
@Schmuwi: Wir reden hier von einem EInzelunternehmen richtig ?
Also folgendes:
Firma kauft Machine und verkauft diese an seinen Chef
Also folgendes:
Firma kauft Machine und verkauft diese an seinen Chef
@Schmuwi: Wir reden hier von einem EInzelunternehmen richtig ?
Also folgendes:
Firma kauft Machine und verkauft diese an seinen Chef
Also folgendes:
Firma kauft Machine und verkauft diese an seinen Chef
Der fristt meine Beiträge:
Also nochmal in Kurzform:
Bei einem Einzelunternehmen gibt es die Firma als eigene Rechtspersönlichkeit nich, sondern nur den EInzelunternehmer. Ergo kann er sich selbst auch die Maschine nicht verkaufen. Da er sie überwiegend betrieblich nutzt ist sie notwendiges Betriebsvermögen und muss dementsprechend behandelt werden.
Also nochmal in Kurzform:
Bei einem Einzelunternehmen gibt es die Firma als eigene Rechtspersönlichkeit nich, sondern nur den EInzelunternehmer. Ergo kann er sich selbst auch die Maschine nicht verkaufen. Da er sie überwiegend betrieblich nutzt ist sie notwendiges Betriebsvermögen und muss dementsprechend behandelt werden.
des Gewerbe ist derzeit IT und Internetdienstleistung, aber sowas kann man ja ändern 
Es geht darum, dass ich mir in naher Zukunft ein Laptop kaufen möchte (der auch überwiegend für geschäftliche Zwecke genutzt wird) und bin grade am überlegen, wie ich das steuerlich am günstigsten über die Bühne bringe. Derzeit bin ich bei folgender Lösung:
Für 2006 eine Ansparabschreibung machen, wodurch ich, wenn ich den dieses Jahr kaufe, entsprechend §7g EStG. (glaubich) zusätzlich zu den 33% noch weitere 20% in 2007 abschreiben kann. Das wären dann 53% im ersten Jahre, in 2008 nochmal 33% und der rest dann 2009.

Es geht darum, dass ich mir in naher Zukunft ein Laptop kaufen möchte (der auch überwiegend für geschäftliche Zwecke genutzt wird) und bin grade am überlegen, wie ich das steuerlich am günstigsten über die Bühne bringe. Derzeit bin ich bei folgender Lösung:
Für 2006 eine Ansparabschreibung machen, wodurch ich, wenn ich den dieses Jahr kaufe, entsprechend §7g EStG. (glaubich) zusätzlich zu den 33% noch weitere 20% in 2007 abschreiben kann. Das wären dann 53% im ersten Jahre, in 2008 nochmal 33% und der rest dann 2009.
schmuwi....genau so siehts aus...vergiss aber nicht die rücklage dann wieder gewinnerhöhend in 2007 nach anschaffung aufzulösen
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