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Thema: "***der hier kann alles rein Fred***"
ney du krankes etwas....nicht gähnen, sondern gehen solltest du endlich..
was willst du hier überhaupt noch, hast es dir doch durch deine falschen spielchen eh schon mit fast jedem versaut...
und wenn die leute hier alle das allerletzte sind, wie du ja immer so schön meinst, dann such dir doch was, was genauso gestört ist wie du...
alter....lass dich einweisen *kleina tip*
was willst du hier überhaupt noch, hast es dir doch durch deine falschen spielchen eh schon mit fast jedem versaut...
und wenn die leute hier alle das allerletzte sind, wie du ja immer so schön meinst, dann such dir doch was, was genauso gestört ist wie du...
alter....lass dich einweisen *kleina tip*
wie ämüsant...samma steht nich irgendwo ne bong um die du dich kümmern solltest? also klappe-zuqdu.de oder.pl in deinem falle^^
http://www.mv-spion.de/BunnYP...py-Valentinsday7777
schon der 2te erguss heute^^
http://www.mv-spion.de/BunnYP...py-Valentinsday7777
schon der 2te erguss heute^^
ne bong? sach ma junge, wie behindert bist du eigentlich??
hör mit diesen schwachsinnigen anschuldigungen auf....arm, einfach nur arm...da fehlen dir die argumente und du saugst dir erstmal was aus den fingern.....du blender!
hör mit diesen schwachsinnigen anschuldigungen auf....arm, einfach nur arm...da fehlen dir die argumente und du saugst dir erstmal was aus den fingern.....du blender!
da wurden mir aber andere dinge zugetragen meine liebe
und schwasinn ist ja nun wirklich DEIN 2ter vorname
also schleich dich - das ding kannst du nur verlieren^^
und schwasinn ist ja nun wirklich DEIN 2ter vorname
also schleich dich - das ding kannst du nur verlieren^^
lmw.......geeeeeenau....hör uff man, ich kann nicht mehr....UND süßer, ich wäre vorsichtig mit lauen behauptungen, sowas kann schon mal ganz fies ins auge gehen..
§186 StGB[1]:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
na dann...
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
na dann...
"zugetragen"....wenn ich das schon höre *looool*
verpiss dich hier einfach....du bist so eine falsche schlange....alter schwede^^....bevor du hier aufgetaucht bist, war alles in ordnung...
du intrigierst, manipulierst, verbreitest lügen...so einen menschen wie dich, kannte ich bisher noch nicht.....du bist wirklich das schlimmste, was auf dieser erde rumläuft...
dass du mal arzt wirst *hilfe* ey.....ich hoffe, du weist dich vorher selber ein..., dann würdest du endlich mal was sinnvolles zustande bringen
verpiss dich hier einfach....du bist so eine falsche schlange....alter schwede^^....bevor du hier aufgetaucht bist, war alles in ordnung...
du intrigierst, manipulierst, verbreitest lügen...so einen menschen wie dich, kannte ich bisher noch nicht.....du bist wirklich das schlimmste, was auf dieser erde rumläuft...
dass du mal arzt wirst *hilfe* ey.....ich hoffe, du weist dich vorher selber ein..., dann würdest du endlich mal was sinnvolles zustande bringen



