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Thema: "***der hier kann alles rein Fred***"


Gartensaisoneröffner ^^
06.10.2008 23:07
Spion Team
@ jule: 4- ^^

Griffin Sclow
06.10.2008 23:08
Spion Team
Ach ja, falls noch jemand Platz brauch:
Bei Mediamarkt gibbet ne 160GB externe Festplatte für nur 29€. Ick find, das issen jutes Angebot.

Griffin Sclow
06.10.2008 23:08
Spion Team
@Matze: 100000

Gartensaisoneröffner ^^
06.10.2008 23:14
Spion Team
da gibs auch grad ne terrabte hdd dür 99 ^^ die wird matze sich mal holen. ich hab zu viele daten, schon wieder alle platten voll

Ayatollah O.
10.10.2008 0:47
reg. Mitglied
kommt gleich einer mit nach Zürich? Hab keinen Bock da alleine hin zu fliegen

Skip !.
10.10.2008 9:44
Gast
wenn Du heute 16.45 ab Laage flatterst, können wir bis Köln-Bonn quatschen ^^

Per Spektive
10.10.2008 15:05
reg. Mitglied
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISA...m&item=300244088274

Per Spektive
10.10.2008 19:13
reg. Mitglied
Musst ja einen ziemlich grossen Stein im Brett bei ihr haben

Der Kaui
10.10.2008 19:20
Spion Team


da hats aber jemand nötig

Blumenvase
10.10.2008 19:21
Gast
na na sie weiß was qualität ist

Armand
17.10.2008 12:40
Gast
wie hieß noch einmal dieses programm, diese seite, wo man filmclips selbst untertiteln kann? ich habs schon wieder vergessen.

Der Kaui
17.10.2008 12:58
Spion Team
da ja hier alles rein kann mal folgende frage zum steuerrecht:

mir ist so das wenn ich eine immobilie über eine auktion kaufe das sich dann die steuer für grundstück und gebäude nach dem kaufpreis und nicht nach den quadratmetern richtet.. stimmt das und wenn ja wie hoch ist denn in prozent ungefähr die steuerliche belastung??

ManuHH
17.10.2008 13:25
Gast
Die Grunderwebsteuer zahltst du einmalig im Jahr des Kaufes an das Finanzamt (3,5% vom Kaufpreis) und die Grundsteuer zahlst du jährlich an die Gemeinde/Stadt

Der Kaui
17.10.2008 13:29
Spion Team
ja aber wie berechnet sich die grundsteuer??

Hagakure
17.10.2008 13:31
Gast
siehe grundsteuergesetz

ManuHH
17.10.2008 13:32
Gast
Zuerst wird das Grundstück/Haus vom Finanzamt bewertet.Man erhält einen Einheitswertbescheid vom Finanzamt. Dieser wird auch automatisch vom Finanzamt an die Wohngemeinde gesendet. Jede Gemeinde hat einen anderen Hebesatz, mit dem die Grundsteuer berechnet wird. Es kommt nicht immer nur auf die Größe an, auch Zustand, Lage, Massivbau ect. werden in die Bewertung mit einbezogen

Der Kaui
17.10.2008 13:35
Spion Team
ok also vom grundsatz her gesagt sollte man ein verfallenes haus kaufen bewerten lassen und dann ausbauen..hihi..

gut danke erstmal hat mir schon geholfen..

ManuHH
17.10.2008 13:37
Gast
Wie wird die Grundsteuer ermittelt?
Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt.

Schritt 1:
Zunächst wird durch das Finanzamt der Grundsteuerwert nach dem Bewertungsgesetz ermittelt. Die Ermittlung erfolgt in der Regel nach dem Ertragswertverfahren. Das Finanzamt erlässt einen so genannten Einheitswertbescheid .

Schritt 2:
Auf Basis des Einheitswerts ermittelt das zuständige Finanzamt den Grundsteuermessbetrag. Hierbei wird der Einheitswert mit einem Tausendsatz, der sogenannten Steuermesszahl multipliziert.

Die Steuermesszahl beträgt

bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sechs Promille,
bei Einfamilienhäusern 2,6 Promille,
bei sonstigen Immobilien 3,5 Promille.
Das Finanzamt erlässt hierüber einen Grundsteuermessbescheid, der die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuerschuld ist. Die Gemeinde erhält davon eine Zweitschrift.

Schritt 3:
Die Gemeinde wendet auf den Grundsteuermessbetrag ihren individuellen Grundsteuerhebesatz an, indem sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Hierdurch wird die zu zahlende Grundsteuer ermittelt.

Festsetzung und Fälligkeit der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird für das Kalenderjahr festgesetzt. Ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährliche zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden.

Fräulein Wunder
17.10.2008 14:51
reg. Mitglied


^^