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Thema: "***der hier kann alles rein Fred***"
Ach ja, falls noch jemand Platz brauch:
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da gibs auch grad ne terrabte hdd dür 99 ^^ die wird matze sich mal holen. ich hab zu viele daten, schon wieder alle platten voll
wie hieß noch einmal dieses programm, diese seite, wo man filmclips selbst untertiteln kann? ich habs schon wieder vergessen.
da ja hier alles rein kann mal folgende frage zum steuerrecht:
mir ist so das wenn ich eine immobilie über eine auktion kaufe das sich dann die steuer für grundstück und gebäude nach dem kaufpreis und nicht nach den quadratmetern richtet.. stimmt das und wenn ja wie hoch ist denn in prozent ungefähr die steuerliche belastung??
mir ist so das wenn ich eine immobilie über eine auktion kaufe das sich dann die steuer für grundstück und gebäude nach dem kaufpreis und nicht nach den quadratmetern richtet.. stimmt das und wenn ja wie hoch ist denn in prozent ungefähr die steuerliche belastung??
Die Grunderwebsteuer zahltst du einmalig im Jahr des Kaufes an das Finanzamt (3,5% vom Kaufpreis) und die Grundsteuer zahlst du jährlich an die Gemeinde/Stadt
Zuerst wird das Grundstück/Haus vom Finanzamt bewertet.Man erhält einen Einheitswertbescheid vom Finanzamt. Dieser wird auch automatisch vom Finanzamt an die Wohngemeinde gesendet. Jede Gemeinde hat einen anderen Hebesatz, mit dem die Grundsteuer berechnet wird. Es kommt nicht immer nur auf die Größe an, auch Zustand, Lage, Massivbau ect. werden in die Bewertung mit einbezogen
ok also vom grundsatz her gesagt sollte man ein verfallenes haus kaufen bewerten lassen und dann ausbauen..hihi..
gut danke erstmal hat mir schon geholfen..
gut danke erstmal hat mir schon geholfen..
Wie wird die Grundsteuer ermittelt?
Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt.
Schritt 1:
Zunächst wird durch das Finanzamt der Grundsteuerwert nach dem Bewertungsgesetz ermittelt. Die Ermittlung erfolgt in der Regel nach dem Ertragswertverfahren. Das Finanzamt erlässt einen so genannten Einheitswertbescheid .
Schritt 2:
Auf Basis des Einheitswerts ermittelt das zuständige Finanzamt den Grundsteuermessbetrag. Hierbei wird der Einheitswert mit einem Tausendsatz, der sogenannten Steuermesszahl multipliziert.
Die Steuermesszahl beträgt
bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sechs Promille,
bei Einfamilienhäusern 2,6 Promille,
bei sonstigen Immobilien 3,5 Promille.
Das Finanzamt erlässt hierüber einen Grundsteuermessbescheid, der die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuerschuld ist. Die Gemeinde erhält davon eine Zweitschrift.
Schritt 3:
Die Gemeinde wendet auf den Grundsteuermessbetrag ihren individuellen Grundsteuerhebesatz an, indem sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Hierdurch wird die zu zahlende Grundsteuer ermittelt.
Festsetzung und Fälligkeit der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird für das Kalenderjahr festgesetzt. Ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährliche zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden.
Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt.
Schritt 1:
Zunächst wird durch das Finanzamt der Grundsteuerwert nach dem Bewertungsgesetz ermittelt. Die Ermittlung erfolgt in der Regel nach dem Ertragswertverfahren. Das Finanzamt erlässt einen so genannten Einheitswertbescheid .
Schritt 2:
Auf Basis des Einheitswerts ermittelt das zuständige Finanzamt den Grundsteuermessbetrag. Hierbei wird der Einheitswert mit einem Tausendsatz, der sogenannten Steuermesszahl multipliziert.
Die Steuermesszahl beträgt
bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sechs Promille,
bei Einfamilienhäusern 2,6 Promille,
bei sonstigen Immobilien 3,5 Promille.
Das Finanzamt erlässt hierüber einen Grundsteuermessbescheid, der die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuerschuld ist. Die Gemeinde erhält davon eine Zweitschrift.
Schritt 3:
Die Gemeinde wendet auf den Grundsteuermessbetrag ihren individuellen Grundsteuerhebesatz an, indem sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Hierdurch wird die zu zahlende Grundsteuer ermittelt.
Festsetzung und Fälligkeit der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird für das Kalenderjahr festgesetzt. Ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährliche zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden.










