Freunde und Singles in Mecklenburg-Vorpommern

***der hier kann alles rein Fred***
@ jule: 4- ^^
06.10.2008 - 23:07 Uhr
Spion-Team
Ach ja, falls noch jemand Platz brauch:
Bei Mediamarkt gibbet ne 160GB externe Festplatte für nur 29€. Ick find, das issen jutes Angebot.
06.10.2008 - 23:08 Uhr
Spion-Team
@Matze: 100000
06.10.2008 - 23:08 Uhr
da gibs auch grad ne terrabte hdd dür 99 ^^ die wird matze sich mal holen. ich hab zu viele daten, schon wieder alle platten voll
06.10.2008 - 23:14 Uhr
42, Schwerin
kommt gleich einer mit nach Zürich? Hab keinen Bock da alleine hin zu fliegen
10.10.2008 - 0:47 Uhr
Skip
wenn Du heute 16.45 ab Laage flatterst, können wir bis Köln-Bonn quatschen ^^
10.10.2008 - 9:44 Uhr
48, Karnin bei Stralsund
blumenvase
48, Karnin bei Stralsund
Musst ja einen ziemlich grossen Stein im Brett bei ihr haben
10.10.2008 - 19:13 Uhr
Spion-Team


da hats aber jemand nötig
10.10.2008 - 19:20 Uhr
blumenvase
na na sie weiß was qualität ist
10.10.2008 - 19:21 Uhr
armand
wie hieß noch einmal dieses programm, diese seite, wo man filmclips selbst untertiteln kann? ich habs schon wieder vergessen.
17.10.2008 - 12:40 Uhr
Spion-Team
da ja hier alles rein kann mal folgende frage zum steuerrecht:

mir ist so das wenn ich eine immobilie über eine auktion kaufe das sich dann die steuer für grundstück und gebäude nach dem kaufpreis und nicht nach den quadratmetern richtet.. stimmt das und wenn ja wie hoch ist denn in prozent ungefähr die steuerliche belastung??
17.10.2008 - 12:58 Uhr
ManuHH
Die Grunderwebsteuer zahltst du einmalig im Jahr des Kaufes an das Finanzamt (3,5% vom Kaufpreis) und die Grundsteuer zahlst du jährlich an die Gemeinde/Stadt
17.10.2008 - 13:25 Uhr
Spion-Team
ja aber wie berechnet sich die grundsteuer??
17.10.2008 - 13:29 Uhr
hagakure
siehe grundsteuergesetz
17.10.2008 - 13:31 Uhr
ManuHH
Zuerst wird das Grundstück/Haus vom Finanzamt bewertet.Man erhält einen Einheitswertbescheid vom Finanzamt. Dieser wird auch automatisch vom Finanzamt an die Wohngemeinde gesendet. Jede Gemeinde hat einen anderen Hebesatz, mit dem die Grundsteuer berechnet wird. Es kommt nicht immer nur auf die Größe an, auch Zustand, Lage, Massivbau ect. werden in die Bewertung mit einbezogen
17.10.2008 - 13:32 Uhr
Spion-Team
ok also vom grundsatz her gesagt sollte man ein verfallenes haus kaufen bewerten lassen und dann ausbauen..hihi..

gut danke erstmal hat mir schon geholfen..
17.10.2008 - 13:35 Uhr
ManuHH
Wie wird die Grundsteuer ermittelt?
Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt.

Schritt 1:
Zunächst wird durch das Finanzamt der Grundsteuerwert nach dem Bewertungsgesetz ermittelt. Die Ermittlung erfolgt in der Regel nach dem Ertragswertverfahren. Das Finanzamt erlässt einen so genannten Einheitswertbescheid .

Schritt 2:
Auf Basis des Einheitswerts ermittelt das zuständige Finanzamt den Grundsteuermessbetrag. Hierbei wird der Einheitswert mit einem Tausendsatz, der sogenannten Steuermesszahl multipliziert.

Die Steuermesszahl beträgt

bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sechs Promille,
bei Einfamilienhäusern 2,6 Promille,
bei sonstigen Immobilien 3,5 Promille.
Das Finanzamt erlässt hierüber einen Grundsteuermessbescheid, der die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuerschuld ist. Die Gemeinde erhält davon eine Zweitschrift.

Schritt 3:
Die Gemeinde wendet auf den Grundsteuermessbetrag ihren individuellen Grundsteuerhebesatz an, indem sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Hierdurch wird die zu zahlende Grundsteuer ermittelt.

Festsetzung und Fälligkeit der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird für das Kalenderjahr festgesetzt. Ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährliche zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden.
17.10.2008 - 13:37 Uhr
46, Rostock


^^
17.10.2008 - 14:51 Uhr