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Thema: "Cousin und Cousine"
also für mich würde sowas nie in frage kommen *bäh* aber guckt mal hab das mal ausm netz kopiert:
Cousin und Cousine Ein Cousin oder Vetter (männlich) oder eine Cousine, Kusine (eingedeutscht) oder Base (weiblich) („ersten Grades“) bezeichnet ein Kind eines verwandten, nicht angeheirateten, Onkels bzw. einer entsprechenden Tante. Mit Cousins und Cousinen „ersten Grades“ ist man im vierten Grad verwandt; „erster Grad“ bedeutet hier, dass es sich um ein Kind eines Onkels oder einer Tante handelt, und nicht um einen weiter entfernten Verwandten in der Seitenlinie. In der katholischen Kirche stellt die Verwandtschaft zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades ein Ehehindernis dar, von welchem aber dispensiert werden kann. Im Zivilrecht der meisten Länder (Ausnahmen: einige US-Bundesstaaten, Korea, die Philippinen und viele Balkan-Länder) ist die Ehe zwischen Cousin und Cousine erlaubt. In einigen Kulturen ist die Kreuzkusinenheirat sogar die bevorzugte Eheform
Cousin und Cousine Ein Cousin oder Vetter (männlich) oder eine Cousine, Kusine (eingedeutscht) oder Base (weiblich) („ersten Grades“) bezeichnet ein Kind eines verwandten, nicht angeheirateten, Onkels bzw. einer entsprechenden Tante. Mit Cousins und Cousinen „ersten Grades“ ist man im vierten Grad verwandt; „erster Grad“ bedeutet hier, dass es sich um ein Kind eines Onkels oder einer Tante handelt, und nicht um einen weiter entfernten Verwandten in der Seitenlinie. In der katholischen Kirche stellt die Verwandtschaft zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades ein Ehehindernis dar, von welchem aber dispensiert werden kann. Im Zivilrecht der meisten Länder (Ausnahmen: einige US-Bundesstaaten, Korea, die Philippinen und viele Balkan-Länder) ist die Ehe zwischen Cousin und Cousine erlaubt. In einigen Kulturen ist die Kreuzkusinenheirat sogar die bevorzugte Eheform
ähm?? soweit wir das hatten sind beziehungen zwischen cousin und cousine hier rechtlich nicht erlaubt...
vielleicht äußert sich ja dazu mal n jurist... ich weiß nur wie ichs vor 2 jahren im rechtslehreunterricht hatte...
vielleicht äußert sich ja dazu mal n jurist... ich weiß nur wie ichs vor 2 jahren im rechtslehreunterricht hatte...
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__173.html
Nicht heiraten dürfen Verwandte gerader Linie, die also direkt voneinander abstammen. Die gilt also für Geschwister und Halbgeschwister.... ist die Verwandtschaft z.B. durch Adoption erloschen, dürfen sie dennoch nicht heiraten.
Fazit: Cousin und Cousine dürfen heiraten und der Onkel dürfet auch seine Nichte heiraten und so weiter... =)
Nicht heiraten dürfen Verwandte gerader Linie, die also direkt voneinander abstammen. Die gilt also für Geschwister und Halbgeschwister.... ist die Verwandtschaft z.B. durch Adoption erloschen, dürfen sie dennoch nicht heiraten.
Fazit: Cousin und Cousine dürfen heiraten und der Onkel dürfet auch seine Nichte heiraten und so weiter... =)
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