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Thema: "Die Wirtschaftsdebatte"
Egal was hier grad diskutiert wird ich steh hinter den leuten die sauber machen "putzen" Gruß an meine atzen.
Das ist Gute und schweine erliche arbeit!!! für alle die dagegen was haben oder es niedrieger ansehen F... euch........
Wollt das nur mal gesagt haben.
Das ist Gute und schweine erliche arbeit!!! für alle die dagegen was haben oder es niedrieger ansehen F... euch........
Wollt das nur mal gesagt haben.
übrigens wenn wir schon mal von der realität sprechen
http://www.studentenwerk-berlin.de/jobs/da
tenbank/index.html
der 8. job von oben
Reinigungskraft Auftrags-Nr: 7070115
Stundenlohn: 8,50 Euro
http://www.studentenwerk-berlin.de/jobs/da
tenbank/index.html
der 8. job von oben
Reinigungskraft Auftrags-Nr: 7070115
Stundenlohn: 8,50 Euro
ach komm-in barcelona verdunstet der klecks doch eh--auch in spain soll die lage ja nicht so günstig sein--rückläufige geburtenrate usw,woran das nur liegt--das ,,kapital'' wurde doch auch ins spanische übersetzt,,,vielleicht mögen die spanier ja keinen bärtigen der karl heisst und ignorieren seine weisheit!!!
Vielleicht scheissen sie auch einfach nur drauf und trinken lieber ne cerveza fria im Sonnenschein....man weiss es nicht
studentenwerk?alles klar der job gilt 7 tage für studenten--damit kann man sich bestimmt was aufbauen!!!
machs doch,als student-is ja bald weihnachten
machs doch,als student-is ja bald weihnachten
auch der sonnenschein geht einem irgendwann über,denke nicht dass sie drauf scheissen!!!vielleicht ein kleiner leiser pfurz vorerst.....bsssssssssssssss
du es gibt sudenten die studieren genau aus diesem grund und wenn du jede woche so nen job machst dann hast du wesentlich mehr als ein durchschnitts arbeiter
sannie-der job is für studenten--brutto für netto--7 tage lang!!so erspart sich der arbeitgeber eine feste anstellungskraft---hab ich auch nix gegen,auch studenten sollen leben!!und widerspricht sich nicht mit meinem gewissen!!!ein projekt ist ein projekt und sei es nur eine kurzweilige pfütze,,dafür brauch man auch keine festanstellung
wigga-ein student darf maxmal 50 tage im jahr ohne lohnsteuerkarte arbeiten oder maximal 20 stunden die woche bis zu einem gewissen betrag im jahr---irgendwo bei 13000 euro!!!!dabei muss er aber aufpassen das er seine eltern nicht ins negative zieht,,,,,,bitte keine halbwahrheiten hier ---und schwarzarbeit ist zu verurteilen!!!
was meinst du ohne lohnsteuerkarte arbeiten? die musst du bei dem verein eh abgeben und 13000 im jahr ist wenig oder wie? und was haben meine eltern damit zu tun wieviel ich verdiene?
Schüler und Studenten sind bei Beschäftigungen in den Ferien von Sozialabgaben befreit. Unter welchen Bedingungen dies gilt, darüber informieren die Landesversicherungsanstalten (LVA).
Während normalen Arbeitnehmern über 20 Prozent vom Lohn für Sozialabgaben für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abgezogen werden, sind Schüler und Studenten davon in der Regel befreit. Um den gleichen Betrag wird auch der Arbeitgeber entlastet. Diese Vergünstigung gelte auch, wenn neben der kurzfristigen Beschäftigung in den Ferien noch ein Nebenjob ausgeübt wird, erläutert die LVA. Dabei dürften die monatlichen Einkünfte allerdings nicht über 400 Euro liegen. Für den Ferienjob selbst spielt die Verdiensthöhe keine Rolle. Maximal 50 Arbeitstage pro Jahr Begrenzt ist allerdings die Dauer dieser kurzfristigen Beschäftigung auf höchstens zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Läuft der Ferienjob länger, bleiben die Einkünfte nur dann sozialversicherungsfrei, wenn der Schüler oder Student nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient. Dann gelten nach Angaben der LVA die vereinfachten Minijob-Regeln – der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall eine Pauschale für Sozialabgaben und Steuern
Während normalen Arbeitnehmern über 20 Prozent vom Lohn für Sozialabgaben für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abgezogen werden, sind Schüler und Studenten davon in der Regel befreit. Um den gleichen Betrag wird auch der Arbeitgeber entlastet. Diese Vergünstigung gelte auch, wenn neben der kurzfristigen Beschäftigung in den Ferien noch ein Nebenjob ausgeübt wird, erläutert die LVA. Dabei dürften die monatlichen Einkünfte allerdings nicht über 400 Euro liegen. Für den Ferienjob selbst spielt die Verdiensthöhe keine Rolle. Maximal 50 Arbeitstage pro Jahr Begrenzt ist allerdings die Dauer dieser kurzfristigen Beschäftigung auf höchstens zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Läuft der Ferienjob länger, bleiben die Einkünfte nur dann sozialversicherungsfrei, wenn der Schüler oder Student nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient. Dann gelten nach Angaben der LVA die vereinfachten Minijob-Regeln – der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall eine Pauschale für Sozialabgaben und Steuern





