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Thema: "Fahrverbot- freikaufen???"
moinsen! wurde neulich auf der schweriner umgehung geblitzt, 35 km/h zu schnell bei erlaubten 70, hab heute den anhörungsbogen bekommen... wie ich im bußgeldkatalog gelesen habe muß ich den lappen für einen monat abgeben, brauche diesen aber aus beruflichen gründen (bin aussendienstler), weiß einer ob man sich da frei kaufen kann und welche summe da auf mich zukommen wird?
Also nimm es nicht Persönlich oder wenn doch... auch egal.
Das ist estwas was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann.
Brauchst deinen Lappen Beruflich und legst dann einen Fahrstil an wo der Schein gefährdet ist...
Und Jugendliches Alter ist auch keine Ausrede mehr...
Mein geschreibe ist zwar überflüssig aber wenn du schon öffentlich Fragst dann bekommste auch solche Antworten.
Ich denke das es ein freikaufen noch nicht gibt. Eher danach durch Kurse zum Punkte Abbau.
Das ist estwas was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann.
Brauchst deinen Lappen Beruflich und legst dann einen Fahrstil an wo der Schein gefährdet ist...
Und Jugendliches Alter ist auch keine Ausrede mehr...
Mein geschreibe ist zwar überflüssig aber wenn du schon öffentlich Fragst dann bekommste auch solche Antworten.
Ich denke das es ein freikaufen noch nicht gibt. Eher danach durch Kurse zum Punkte Abbau.
freikaufen gibts, ist aber verboten. gibt aber leute die übernehmen das und sagen sie wären gefahren. wollen aber haufen kohle für haben.
ja es sei denn du findest nen kumpel, der sagt freiwillig das er gefahren ist dann geht ihr zusammen zu polizei und versucht euer glück meistens klappt das kann aber auch böse enden und ihr beide bekommt noch mal einen obendrauf..
Würde ich nur mit einen Bekannten machen dem ich vertrauen kann sonst eher Finger weg. Ist deine letzte Chance die du hast. Sollte aber in jedem Fall Glaubhaft sein...
Kommt ganz drauf an wieviel Punkte Du schon hast...ist es das erste mal das Du eine Geschwindigkeitsüberschreitung hast und soweit auch noch keine Einträge kann man sich in der Regel "freikaufen" gerade wenn man Beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist...
Kostenpunkt ca. das doppelte von dem was Du an Strafe zahlen müsstest^^
Kostenpunkt ca. das doppelte von dem was Du an Strafe zahlen müsstest^^
naja dann kannst ja weiter fahren, aber dann solltest du dich definitiv weder blitzen, noch erwischenlassen das gibt richtig ärger..
joa....is schon doof sowas, aber manchmal kommt es eben so, vllt. war er auf dem weg zu nem termin, da passiert sowas schonmal...mein onkel is kurierfahrer...punkte bis zum get no^^
Für die Richtigkeit. Man kann sich tatsächlich vom Fahrverbot freikaufen! Sobald Dein Bußgeldbescheid eintruddelt solltest Du Dich sofort mit dem entsprechenden Sachbearbeiter melden um die nötigen Schritte einzuleiten. Dein Arbeitgeber muss u.U. bestätigen, dass der Führerschein aus beruflichen Gründen benötigt wird. Das ist definitiv so, wenn Du während der Ausübung Deines Jobs geblitzt wurdest. Abgesehen davon wird es definitiv verdammt teuer!






