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Thema: "Große Koalition in MV"


Mathias78HRO
05.11.2006 11:52
reg. Mitglied
eigentlich sollen in den politischen

Debatten Alternativen diskutiert werden.

unsere Demokratie hat sich so entwickelt,

dass sich die Regierung was ausdenkt und

die Opposition dagegen ist.



ich hab nicht lange drüber nachgedacht.

aber spontan hab ich folgenden Vorschlag.

(wem Nachteile einfallen, kann sie mir

gern sagen):



Wir kommen davon weg, im Parlament immer

nur über einen Vorschlag abzustimmen (mit

ja, nein, Enthaltung), sondern es werden

zu einem Thema (z.B. reform des

Gesundheitswesens) mehrere Vorschläge

eingebracht (von einzelnen Abgeordneten

bishin zu Koaltionen). und dann haben sich

die Abgeordneten für einen Vorschlag zu

entscheiden (oder sich zu enthalten). Der

Vorschlag, der die meisten Stimen bekommt,

wird umgesetzt. Der klare Vorteil.

Irgendeine Reform kommt, das heißt es gibt

keinen Stillstand.



ich vermute, das wird dazu führen, dass

sich Koalitionen zu bestimmten Themen

finden. und das wäre doch sehr

demokratisch. eine Partei wäre dann nicht

einem Koalitionspartner über ne ganze

Legislaturperiode hinweg verpflichtet.


05.11.2006 12:04
Gast
ach der Mathias von ProTon is auch da ^^


05.11.2006 12:06
Gast
aber @Mathias: guck mal Phoenix , es ist

doch bereits so , dass in den Ausschüssen

und Debatten mehrere Vorschläge und

Anträge abgestimmt werden

Mathias78HRO
05.11.2006 12:10
reg. Mitglied
ja, aber in der Abstimmung im Parlament

brauchst du die absolute Mehrheit und da

würd ich eben die relative Mehrheit

einführen.



@Hornet: du kennst proTon?


05.11.2006 12:11
Gast
ich war auf Katharinas Hochzeit , da habt

ihr gespielt ^^

Mathias78HRO
05.11.2006 12:21
reg. Mitglied
die relative Mehrheit natürlich nicht für

Verfassungsänderung. die soll mal bei 2/3

bleiben.

zu den Ausschüssen. da wird doch "nur"

diskutiert und nichts entschieden. mir

geht es darum, dass bei der

parlamentsabstimmung mehrer Vorschliege

liegen. und man sich nicht vorher auf

einen verständigen muss. wei ldas hat den

ANchteil, dass man gar keinen zur

Abstimmung bringt, falls man sich nicht

einigt.



aber solange der Bundesrat (sorry, dass

ich jetzt auf Bundesebene gegangen bin)

über Gestzte im Bund bestimmt, ist jede

Abstimmungstheorie sinnlos.





05.11.2006 12:30
Gast
Soweit ich das verstanden habe sind doch

die Plenumsausschüße die Tagungen im

Parlament , zu denen nur die

Parlamentsmitglieder hingehen die sich

auch mit den Themen beschäftigen . Es

liegen dann von den Fraktionen mehrere

Anträge vor , die danach abgestimmt werden

, danach müssen sie noch durch den

Bundesrat und dann sind sie beschlossen .

Mathias78HRO
05.11.2006 12:36
reg. Mitglied
ja, okay. aber auch das dürften

Parlamentssitzungen sein. es sind halt

dann nicht alle Abgeordneten da, sondern

nur die vom Ausschuss. das ist bei kleinen

Entscheidungen der Fall. alles nur ne

Vermutung, kein Wissen. aber ich glaube

nicht, dass ein Ausschuss über Gesetze

entscheidet. weil dann hätte dein

gewählter Abgeordneter nur in diesem

Ausschuss Einfluss. das wäre zu wenig.

also ich glaube, Ausschüsse beraten nur.



(mal nebenbei: proTon gibt am 14.11. ein

Konzert in der Bühne 602)


05.11.2006 13:03
Gast
Mathias hat Recht, in den Ausschüssen

werden Gesetzesvorlagen erarbeitet,

abgestimmt wird im Parlament und dann eben

immer nur der Vorschlag, auf den der

Ausschuss sich geeinigt hat.


05.11.2006 13:04
Gast
ja mag ja sein aber trotzdem stehen am

anfang mehrere Anträge zur Auswahl ...


05.11.2006 13:08
Gast
Mathias hat Recht, in den Ausschüssen

werden Gesetzesvorlagen erarbeitet,

abgestimmt wird im Parlament und dann eben

immer nur der Vorschlag, auf den der

Ausschuss sich geeinigt hat.


05.11.2006 13:26
Gast
Mathias hat Recht, in den Ausschüssen

werden Gesetzesvorlagen erarbeitet,

abgestimmt wird im Parlament und dann eben

immer nur der Vorschlag, auf den der

Ausschuss sich geeinigt hat.


05.11.2006 13:28
Gast
ist ja gut jetzt , habs ja eingesehen und

nachgelesen ^^



es ging darum dass er am anfang dieser

seite meinte , es werden keine

alternativen diskutiert , doch die werden

in den ausschüssen diskutiert . bevor sie

im parlament diskutiert und beschlossen

werden ...

Mathias78HRO
05.11.2006 14:04
reg. Mitglied
wow, so viel Bestätigung bekomme ich

selten.

Henne RIP
05.11.2006 18:11
reg. Mitglied
Also, was Mathias sagt ist korrekt.

Jedoch ist ein Gesetz erst dann ein

gesetz, wenn der Bundesprräsident seine

Unterschrift drunter gesetzt hat. Vorher

is nix


Mathias78HRO
05.11.2006 19:11
reg. Mitglied
stimmt. die Institution Bundespräsident

sollten wir nicht vergessen. verzeiht

diese Respektlosigkeit


05.11.2006 19:49
Gast
hat der nich bloß Vetorecht ?

Henne RIP
05.11.2006 19:50
reg. Mitglied
Nee@hornet. Der muß jedes Gesetz absegnen.

tut er dies nicht, dürfen sich alle

nochmal zusammensetzen und das Ding

nochmal auf Herz und Nieren prüfen und

dann notfalls ändern.


05.11.2006 19:52
Gast
Egal , jetz mach ich jetz die Gesetze hier

, echt jetz , bin schließlich König und

Captain


05.11.2006 19:52
Gast
das gilt für bundesgesetzte, aber auch für

landesgesetze?



@Mathias: relative Mehrheiten sind immer

minderheitsmehrheiten...ob das im sinne

der demokratie ist?