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Thema: "Ist man verpflichtet sich heutzutage politisch zu interessieren..."



28.08.2007 21:37
Gast
auch pferde?


28.08.2007 21:37
Gast
^^

Liebste Göre Der Welt
29.08.2007 6:43
Spion Team
"Hornet
28.08.2007 21:21
reg. Mitglied
Eintragsnummer: 1150782


TRESORGÖRE"

Horni Baby hab dich jetzt erst gehört!

*dasdickeBuchrausnimmtundZeileergänzt*

Leider kein Topthema tut mir leid an Thraedersteller aber als ersten thread viel zu sinnvolles Thema du bist leider in meiner These nicht mit dabei ..

Ghosty
29.08.2007 9:31
Gast
Is auch gut das Frauen nicht wählen dürfen wer weis ob die das überhaupt können.

Skip !.
29.08.2007 13:00
Gast
Natürlich können die das, es dauert halt nur etwas länger ...

*nehm ich nun die roten oder die blauen Schuhe ... ach nee, ich weiß nicht so recht*


29.08.2007 13:04
Gast
letztendlich nehmen sie dann keine oder beide^^

Skip !.
29.08.2007 13:08
Gast
Ach ja, man ist nicht dazu verpflichtet, wenn man es tut, kotzt man allerdings noch viel mehr über vieles ab: Beispiel ?

Die Herren der Sachsen LB verzocken sich in AmmiLand mit Immo´s, die LZB Württemberg greift ihr unter die Arme mit 270 Mio - ein Paradebeispiel der Solidarität des Sparkassenverbundes, so der BaFin Chef. Weiterhin erhält die Sachsen LB eine neue Kreditlinie von fast 17 Mrd.

Knackpunkt an der Sache ist nur, daß für Ausfälle der Sparkassen der Steuerzahler haftet ...

*nurmalsoamRandefürLeute,dieesauchbegreife
n*


29.08.2007 13:10
Gast
hääää? ^^

Skip !.
29.08.2007 13:13
Gast
*g* Tach Trinti - der politisch uninteressierteste des Forum´s ^^

Komo
29.08.2007 13:21
Gast
ja dafür gibt es noch mehrere Beispiele. Und ich finde man sollte sich bedingt dafür interessieren und es auch zu verstehen versuchen aber halt nicht so viel weil sonst A19 und Gehlsdorf abfahren -ab in die Klapper.


29.08.2007 13:25
Gast
tach skipi!

Skip !.
29.08.2007 13:26
Gast
Die Adresse ist richtig, wenn man sich den ganzen Scheiß zu Herzen nimmt und alles unbedingt verbessern will wie Onkel Oskar ...

Gibt zwei Möglichkeiten: Entweder man erkennt die Strukturen und zockt mit ab oder man gründet ne Selbsthilfegruppe und schreibt RAF drauf

Ich persönlich bin für mitzocken, würde die Selbsthilfegruppe allerdings unterstützen

Liebste Göre Der Welt
29.08.2007 13:43
Spion Team
Skip ich bin dabei !!!^^ Wann ist erstes Treffen?


29.08.2007 14:04
Gast
tsss skip, du betest doch nur den schnöden mammon an...^^

Skip !.
29.08.2007 14:09
Gast
Ich imperialistisches Kapitalistenschwein ... ^^ *schäm*


29.08.2007 14:10
Gast
ich begnadige dich^^

Gartensaisoneröffner ^^
29.08.2007 14:11
Spion Team
amon lebt! ^^

Skip !.
29.08.2007 14:13
Gast
Für politisch Interessierte Steuerzahler (und nur die)

- Musterschreiben -
Vorname, Name
Straße
PLZ, Ort

An das
Finanzamt ( Name )
Straße / oder Postfach
PLZ Ort Ort, Datum

Betr.: Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes in den Kalenderjahren 2002 bis heute

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit der Verabschiedung des Steuerverkürzungebekämpfungsgesetzes am 19.12.2001 ist mit dessen
Inkrafttreten am 01.01.2002 und dem damit verbundenen Einfügen des § 27b UStG das bis dahin
verfassungsmäßige Umsatzsteuergesetz 1999 wegen des fehlenden Zitiergebotes gemäß Art. 19 I
Satz 2 Grundgesetz automatisch nichtig geworden.
Ein förmliches Gesetz, das gegen das Zitiergebot des Art. 19 I 2 GG verstößt, ist nichtig.
Alle Mehrwertsteuerzahlungen sind mangels eines rechtsgültigen Umsatzsteuergesetzes seit dem
01.01.2002 nichtig.
Die von mir in Deutschland an die Finanzverwaltung indirekt gezahlte Mehrwertsteuer ist daher
sofort und zu 6% per Anno verzinst an mich zurückzuzahlen.
Da ich Erkenntnisse habe, dass die Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes dem Gesetzgeber, der
vollziehenden Gewalt ( den Finanzämtern ) sowie der Finanzrechtsprechung längstens seit dem
Inkrafttreten des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes am 01.01.2002 bekannt gewesen ist,
behalte ich mir ausdrücklich weitere rechtliche Schritte in der Angelegenheit vor.
Die beigefügten Einkaufsquittungen belegen die rückzuzahlende Mehrwehrtsteuer in Höhe des
jeweils gesetzeswidrig erhobenen Mehrwertsteuersatzes auf die Nettokaufsumme.
Ich darf Sie bitten, den Betrag bis zum ( Datum ) auf das Konto ( BLZ / Kto ) meiner Bank zu
überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
__________________
Name

Gartensaisoneröffner ^^
29.08.2007 14:15
Spion Team
geil ^^ und das zieht?

Skip !.
29.08.2007 14:16
Gast
o.g. Schreiben versetzt auch Privatpersonen in die Lage, die Umsatzsteuer aus bezahlten Rechnungen zurückzufordern.

Frage 1: Wer hat detaillierteres Steuerfachwissen und kann dazu ein Statement abgeben ?

Frage 2: Wenn es soweit richtig ist, wer zieht das Ding gemeinsam mit mir durch ? Ich habe grob überschlagen und würde auch aus meinen Baurechnungen ca. 23.000 Öcken zurückbekommen ... dafür lohnt es doch fast