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Thema: "Kann ich das Autohaus verklagen??"
So ich hab jetzt nicht den ganzen Thread
gelesenn aber:
Lt Eu- Richtlinien hat die Werkstatt das
Recht den Fehler 3 mal zu beheben, das
heißt sie behebt den Fehler, du fährst weg
und kommst wieder, weil der Fehler nicht
weg ist...Die ganze Geschichte wiederholt
sich 3 mal. Sollte der Fehler immernoch
nicht behoben worden sein, hast du das
Recht den Wagen wieder zurück zu geben.
Allerdings wird dem Autohaus das recht
vorbehalten eine Summe X abzuziehen,, für
gefahrenen Kilometer und Zulassungstage.
gelesenn aber:
Lt Eu- Richtlinien hat die Werkstatt das
Recht den Fehler 3 mal zu beheben, das
heißt sie behebt den Fehler, du fährst weg
und kommst wieder, weil der Fehler nicht
weg ist...Die ganze Geschichte wiederholt
sich 3 mal. Sollte der Fehler immernoch
nicht behoben worden sein, hast du das
Recht den Wagen wieder zurück zu geben.
Allerdings wird dem Autohaus das recht
vorbehalten eine Summe X abzuziehen,, für
gefahrenen Kilometer und Zulassungstage.
@angel...das nenn ich mal ne gute
antwort...also bis zu den 2
nachbesserungsversuchen und dann
umtauschen wäre ich auch noch gekommen,
aber mit summe x hätte ich nicht
gewusst...na wieder was dazu
gelernt....grins
antwort...also bis zu den 2
nachbesserungsversuchen und dann
umtauschen wäre ich auch noch gekommen,
aber mit summe x hätte ich nicht
gewusst...na wieder was dazu
gelernt....grins
Ach ja noch was@verklagen...weswegen denn?
Um dem ganzen mehr Druck zu verleihen
kannst du dich auch beim Hersteller
melden. Wenn du gut bist schicken sie
einen Techniker der sich das ansieht.
Um dem ganzen mehr Druck zu verleihen
kannst du dich auch beim Hersteller
melden. Wenn du gut bist schicken sie
einen Techniker der sich das ansieht.
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