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Thema: "Kann ich das Autohaus verklagen??"



29.11.2006 10:22
Gast
Bitte mal um Hilfe....



Also ich habe am 23.10.2006 ein neues Auto in dem dazu gehörigen Autohandel gekauft, und eine Garantie von 2 Jahren dazu bekommen, jetzt hatte ich schon mehrere Probleme mit den Bremsen, welche sie nicht beheben können dazu bin ich mitten in der Nacht gestern im Wald tiefem Wald hängen geblieben weil die ganze Fahrzeug Elektrik versagt hat!!



Kann ich das Auto zurück geben??

Weiss das jemand???


29.11.2006 10:24
Gast
Boah Vincent , fahr Fahrrad , das nervt

...

Biestli F.
29.11.2006 10:24
Gast
mit schweizer recht kennt sich hier wohl

kaum einer raus also frag woanders..


29.11.2006 10:25
Gast
einem freund haben sie mal gesagt, er

möchte dann doch nicht so viel bremsen. er

hat das auto dann verkauft und sich ne

andere marke gesucht.


29.11.2006 10:25
Gast
Was hat das denn mit Schweiz zum tun, und

ausserdem heisst es aus und nicht raus


29.11.2006 10:26
Gast
*baberechtgeb* frag doch die schweizer

anwaltshotline...


29.11.2006 10:26
Gast
theoretisch müßten sie die mängel

beseitigen oder die karre zurück nehmen.

das sind ja eindeutige garantieschäden....


29.11.2006 10:27
Gast
Hier kann man nicht mal eine normale Frage

stellen, aber wenn ich jetzt gefragt

hätte, hilfe meine Kacke ist hart, dann

hättet ihr alle geantwortet.. Voll die

Idioten hier


29.11.2006 10:28
Gast
he, he, locker bleiben tv... DU BIST IN

DER SCHWEIZ!!!! da unterscheiden sich

unsere rechtskreise ein wenig... also:

frag doch mal im forum von

schweiz-spion...


29.11.2006 10:28
Gast
Trink mehr Bier , das macht den Stuhl

schön flüssig @Spezi

Kati83
29.11.2006 10:29
reg. Mitglied
aber bremsen gehören doch nicht zu

garantie oder?? das sind doch

verschleissteile?? oder täusch ich mich.

höchstens wegen der elektronik


29.11.2006 10:30
Gast
Er sagt er ist stehengeblieben also waren

nicht die bremsen das Problem ^^


29.11.2006 10:30
Gast
Nein die Bremsen ist Nebensache!

Liebste Göre Der Welt
29.11.2006 10:31
Spion Team
Garantie mal lesen Bursche Verschleißteile

ausgenommen das heißt Bremsen sind nicht

in der Garantie enthalten und Elektrik

kommt drauf an was da kaputt gegengen

ist...

Lucy79
29.11.2006 10:33
reg. Mitglied
denk schon, dass du die verklagen kannst,

autohändler müssen eh 2 jahre garantie

geben, auch bei gebrauchten, die bremsen

sind wohl wesentlicher bestandteil, müssen

sie reparieren, oder sogar zurücknehmen,

schadenersatz kriegst du auch, denk ich...

zumindest in deutschland wär datt so....

nach bgb

Kati83
29.11.2006 10:33
reg. Mitglied
steht sowas nicht im vertrag was alles

unter die garantie fällt?? wenn se das

denn nicht reparieren, denn kannst

sicherlich klagen. ist ja denn

vertragsbruch


29.11.2006 10:34
Gast
@tresor: das kommt drauf an... rechtslage

in der schweiz... inhalt des vertrages...

etc....

Kati83
29.11.2006 10:35
reg. Mitglied
beim gebrauchten nur 1 jahr @ lucy


29.11.2006 10:35
Gast
bremsscheiben und beläge sind nur bedingt

garantieteile.....ansonsten

verschleißteile.



gegen harte kacke kann ich laxoberal

flüssig empfehlen


29.11.2006 10:36
Gast
Also bei Neuwagen (Ich nehme mal an es ist

ein Neuwagen) werden in Deutschland auch

die Verschleissteile gewechselt , aber an

Verschleissteilen (Bremsbeläge o.ä.)kann

es nach einem Monat Fahrzeit nun wirklich

nicht liegen !