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Thema: "Kündigungsfrist"



08.03.2007 15:16
Gast
§ 22
Kündigung
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis
jederzeit ohne Einhalten
einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis
nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten
einer Kündigungsfrist,
2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist
von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung
aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit
ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den
Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe
erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund
ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden
Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger
als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes
Güteverfahren vor einer außergerichtlichen
Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung
der Lauf dieser Frist gehemmt.

Vadding
08.03.2007 15:17
Gast
Ist das nich so, dass die Kündigungsfrist von der Zeit abhaengig ist, die mann dort gearbeitet hat?


08.03.2007 15:18
Gast
jaaaa hab ich doch schon gesagt aber sie wird in dem laden wohl noch keine 5 jahre arbeiten ... warum schaut sie nicht einfach in den vertrag und gut ist ? warum einfach wenn es auch kompliziert geht ....

Nbler
08.03.2007 15:20
reg. Mitglied
http://www.felser.de/felser/R...igungsfristen.html

Schau mal hier


08.03.2007 15:21
Gast
diese elenden krankmacher....


08.03.2007 15:25
Gast
@ vadding

nur wenn du im vertrag dem AG gleichgestellt bist, sonst nicht....


08.03.2007 15:31
Gast
arzt bringt aber probleme mitr sich weil du nur 6 wochen lang mit ein und der selben krankheit vollen lohnausgleichg bekommst das heißt nach 6 wochen sollt man denn von migräne auf magenschmerzen umschwenken oder sich kurzentschlossen ein bein brechen..sonst gibts bedeutend weniger


08.03.2007 15:34
Gast
stimmt genau

Rost O.
08.03.2007 16:05
reg. Mitglied
@Ricci81 Das mit der Kündigung kann dir hier keiner genau sagen. Du mußt einfach in deinem Vertrag reingucken, welche Frist da angegeben ist. Und nein, ein AG darf auch nicht einfach so kündigen. Selbst er muß die Frist einhalten, es sei ihr macht ein Aufhebungsvertrag oder er hat einen sehr guten Grund, wie Diebstahl etc.
Bei einer Probezeit können beide Parteien jederzeit kündigen, deshalb heißt es ja auch Probezeit. Wenn ich mich jetzt nicht irre^^
Die Kündigung muß unbedingt schriftlich erfolgen. Wenn du kündigst, mußt du denn aber beachten, das du dein Resturlaub nimmst oder er Ihn der auszahlt. Das geht aber nur wenn du dem zustimmst.
Bei weiteren Fragen, einfach deinen Vertrag genau lesen.

Rost O.
08.03.2007 16:07
reg. Mitglied
Wichtig. Wenn du einfach nicht mehr zur Arbeit gehst und nicht krank bist und auch nicht gekündigt bist, denn hat dein AG das Recht auf einer Vertragsstrafe, die im Vertrag festgelegt wurde. In der Regel ist das 1 Monatsgehalt -> ca.


08.03.2007 16:43
Gast
wie ich schon sagte: entweder arbeitsvertrag oder § 622 bgb lesen

Rost O.
08.03.2007 16:46
reg. Mitglied
Nicht entweder sondern lesen.


08.03.2007 16:49
Gast
auch korrekt @martinm79, aber die aussage ist gleichwohl richtig. das ist doch letztlich nicht so schwierig. manche machen sich ihre probleme aber auch selbst.


08.03.2007 16:53
Gast
auch in der probezeit hat man ne gesetzliche frist von 2 wochen...nur das viele arbeitgeber einen freistellen und das wäre auch eine variante machen mittlerweile immer mehr damit die angestellten nicht noch scheiße bauen da sie ja nichts mehr zu befürchten haben..am besten einfach mal mit dem chef sprechen was es für möglichkeiten gibt.


08.03.2007 16:56
Gast
sacht mal...ist das thema jetzt nicht langsam durch ?? ^^


08.03.2007 17:02
Gast
ich hoffe doch!!!!!


08.03.2007 17:06
Gast
@katana : du kennst dich erstaunlich gut mit rechtssachen aus



08.03.2007 17:08
Gast
korrekt @zicke2810


08.03.2007 17:09
Gast
hab ich wieder den richtigen riecher?

p.s. ralphi, ich mag dich


08.03.2007 17:09
Gast
oje...