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Thema: "Paintball"


987654321
12.05.2009 12:28
Gast
danke für die Info^^

Hagakure
12.05.2009 12:35
Gast
das system wäre mir neu. grundlage sind doch die erzielten stimmen, nicht aber die insgesamt abgegebenen stimmen sowie die beachtung der höchstgrenze von 133 mio euro. hilfsweise schaue ich noch mal ins parteiengesetz.

Der Kaui
12.05.2009 12:38
Spion Team
viel wichtiger als das geld, ist dabei das die stimmen allgemein gezählt werden.. das heißt wenn man nicht will das eine der großen parteien gewählt wird, aber auch den extremen parteien keinen platz einräumen will, dann ist das genauso gut..

wenn wenig menschen zur wahl gehen weil sie "eh alles scheiße finden" dann ist die 5% marke für einige parteien schnell erreicht, denn meist gehen die anhänger der extremen parteien schön geschlossen zur wahl..

und nachher ist das geheule dann groß, nur weil man nicht gegangen ist..

Hagakure
12.05.2009 12:54
Gast
aber bei der kommunalwahl gibt es doch gar keine 5%-hürde mehr ...

Der Kaui
12.05.2009 13:09
Spion Team
ich glaub ich mach mal ein neues thema auf.. passt wohl besser..

Stephan C.
12.05.2009 13:20
Gast
@haga: Das mit der Geldverteilung haben mir so unabhngig voneinander Jusos, JuLis und andere direkt Beteiligte erzählt - ich geh also mal davon aus, dass das tatsächlich so ist..

Zitat aus www.bund.de: 3. Anspruchsumfang
Für jede anspruchsberechtigte Partei wird gemäß § 18 Abs. 3 PartG jährlich für die bei den
jeweils letzten Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen insgesamt erzielten gültigen
Stimmen bis zu einer Gesamtzahl von 4 Mio. Stimmen ein Betrag von 0,85 € sowie für
darüber hinaus erzielte Stimmen 0,70 € je Stimme in Ansatz gebracht („Wählerstimmen-
anteil").

Hagakure
12.05.2009 13:23
Gast
@quddel: wie gesagt, ich muss erst mal nachlesen. wahlrecht war noch nie meine stärke ...

Hagakure
12.05.2009 13:23
Gast
auch wenn es hier mehr um die parteienfinanzierung geht.

Stephan C.
12.05.2009 13:23
Gast
hmm, scheint etwas diffiziler zu sein. Der BVerfGer hat irgendwann mal alles abgeändert. Hier wurde bereits drüber diskutiert: http://forum.tagesschau.de/ar...dex.php/t-1000.html

Hagakure
12.05.2009 13:26
Gast
oh gott. ich bleibe doch lieber bei meinen gesetzen und kommentaren ... da ist zu viel gefährliches halbwissen

Stephan C.
12.05.2009 13:30
Gast
Na dann such das doch mal raus bitte - das würde mich jetzt wirklich mal interessieren, ob das urban legend oder ob da was dran ist...

Der Kaui
12.05.2009 13:40
Spion Team
aber dann bitte ins vorgesehene thema )

sonst liest es sich nachher doch keiner durch, und das sind ja durchaus interessante tatsachen

Hagakure
12.05.2009 13:47
Gast
ParteiG Parteiengesetz Verkündungsstand: 06.05.2009 in Kraft ab: 29.12.2004

§ 18 [1] Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung
(1) 1Die Parteien erhalten Mittel als Teilfinanzierung der allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit. 2Maßstäbe für die Verteilung der staatlichen Mittel bilden der Erfolg, den eine Partei bei den Wählern bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielt, die Summe ihrer Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Umfang der von ihr eingeworbenen Spenden.

(2) Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, beträgt 133 Millionen Euro (absolute Obergrenze).

(3) 1Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung

•1.0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme oder

•2.0,70 Euro für jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war, und

•3.0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3 300 Euro je natürliche Person berücksichtigt.

2Die Parteien erhalten abweichend von den Nummern 1 und 2 für die von ihnen jeweils erzielten bis zu vier Millionen gültigen Stimmen 0,85 Euro je Stimme.

(4) 1Anspruch auf staatliche Mittel gemäß Absatz 3 Nr. 1 und 3 haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 vom Hundert oder einer Landtagswahl 1,0 vom Hundert der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben; für Zahlungen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 muss die Partei diese Voraussetzungen bei der jeweiligen Wahl erfüllen. 2Anspruch auf die staatlichen Mittel gemäß Absatz 3 Nr. 2 haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis 10 vom Hundert der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Parteien nationaler Minderheiten.

(5) 1Die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung darf bei einer Partei die Summe der Einnahmen nach § 24 Abs. 4 Nr. 1 bis 7 nicht überschreiten (relative Obergrenze). 2Die Summe der Finanzierung aller Parteien darf die absolute Obergrenze nicht überschreiten.

Hagakure
12.05.2009 13:50
Gast
so, soweit der wortlaut des parteiengesetzes. daraus ergibt sich, dass es verschiedene sperrgrenzen gibt, aber vor allem auch, dass es auf die gültigen stimmen ankommt. ungültige stimmen fallen also bei der berechnung raus. also sind bewusst ungültig gemachte stimmen für die parteienfinanzierung irrelevant; m.a.w. man kann sich die mühe sparen, da das gewünschte ergebnis, nämlich schmälerung der parteienfinanzierung, nicht eintritt.

Stephan C.
12.05.2009 13:54
Gast
Okay, das heißt: Ungültige Stimme ist fehlendes Geld in der Kasse *aller* Parteien - aber es ist kein Unterschied, ob die Stimme ungültig ist oder ob gar nicht gewählt wurde. Schade eigentlich.

Stephan C.
12.05.2009 13:54
Gast
da war ich wohl zu langsam

Hagakure
12.05.2009 14:00
Gast
zudem kann man dem rechenschaftsbericht entnehmen, dass es theoretisch immer zu einer überzahlung kommt. im letzten jahr betrug die theoretische überzahlung knapp 21 mio euro. die zahlungen wurden also nach dem obigen schlüssel gekappt (absolute und relative obergrenze). selbst wenn man also ungültige stimmen zählen würde, kämen die parteien wohl in den genuss der vollen finanzierung.

Hagakure
12.05.2009 14:01
Gast
anderes wäre es wohl nur dann, wenn ungültige stimmen direkt von den obergrenzen abgezogen würden oder noch besser, die parteienfinanzierung insgesamt aufgehoben würde. allerdings hätten kleine parteien dann das nachsehen.

Hagakure
12.05.2009 14:02
Gast
-e grrr... ich hasse schreibfehler

987654321
12.05.2009 14:40
Gast
ergo: liebe irgendeine Partei wählen als gar nicht, und wenn es geht nicht die NPD