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Thema: "Schwerbehindertenausweis mit Diabetes, snnvoll für mich oder nicht?"


Schpittweehuul
25.04.2007 12:42
Gast
Heho...

Also... ich musste vor kurzem meinen Job kündigen, weil ichs nicht mehr geschafft hab 75 Stunden inner Woche zu knüppeln ohne richtige Essenspausen und dabei einigermaßen auf meine Gesundheit zu achten. (Hab seit 7 Monaten recht heftig Diabetes Typ 1)

Wie auch immer, ein Schwerbehindertenausweis mit 40-50% wäre wohl drin für mich, hab das aber nie in Erwägung gezogen, weil... wer stellt so einen schon ein...

Nun bin ich ja aber nun wieder auf Arbeitssuche und die Arbeitsamtbetreuerin meinte, dass ich mir so nen Ausweis besorgen soll, denn:

1. Großunternehmen und Öffentlicher Dienst müssen wohl Quoten mit Schwerbehinderten erfüllen und da ich ja eigentlich nix brauche (weder Rollstuhl noch Lift, noch Hörgerät usw) wäre ich für die ein "sehr günstiger" Fall zu Quotenerfüllung.
2. Weil die Agentur für Schwerbehinderte größere Fördermöglichkeiten hat und ich dadurch mit mehr "Geschenken" für Arbeitnehmer (Fördermittel und so) ausgestattet werden könnte...
Sie meinte also, dass es NUR VORTEILE gibt für mich als eigentlich kerngesunder Schwerbehinderter. (Brauch ja nur Zeit um mir vorm Essen ne Spritze zu setzen und muss so 2 Mal am Tag meinen Zuckerspiegel checken. (dauert ne Minute...)

ABER: Schwerbehinderung heisst auch: längere Kündigungsfrist, mehr Urlaubsanspruch und so weiter und das ist für "normale" Arbeitgeber ja eher ein NoGo... (Also ich würd keinen einstellen mit so nem Ausweis, wenn ich mich nicht auskenne...)

Was soll ich nun tun? Hat jemand Erfahrung? Wie denken die Unternehmer?

zu mir noch: Hab BWL anner Uni in Rostock studiert und zuletzt 11 Monate im EH in "leitender Position" gearbeitet.

Sannie V.
25.04.2007 12:49
reg. Mitglied
hm... schwierig das ganze....
ich kann mir gut vorstellen, dass arbeitgeber bedenken hätten.... viele werden sich mit dem thema und auch mit dir nicht viel beschäftigen, weil die dann wohl nur "behindert" sehen und weiter auf nix achten und nicht nachfragen....
ich würd mir das gut überlegen....

Knuddeltiggaaa
25.04.2007 12:53
Gast
ich denke dass es keine Probleme gibt.. über derartige Krankheiten senn bekannt musst deinen Arbeitgeber wenn mich net alles täuscht eh in Kenntnis setzen... und ob nun mit oder ohne Schwerbehindertenausweis das macht bei den wenigsten nen Unterschied... Probezeit hast ja eh und wenn Chef dich kündigen will/muss denn wird er das auch tun.. und wegen der 5Min am tag macht sich keiner heiß... zumindest kein Chef... der würde sonst wohl Sklaventreiber heissen...


25.04.2007 13:02
Gast
EH in leitender Position???

da fällt mir nur einer ein......der ist nach seiner karriere nach chile ausgewandert^^

mal zum thema:
eine firma die einen "quoten-behindi" brauch, stellt keinen in gehobener position ein.
das sind eher helferjobs, in dem der behinderte nicht all zu weh tut, bei all den begünstigungen.

ist diabetes wirklich eine behinderung??? heutzutage????

Schpittweehuul
25.04.2007 13:15
Gast
@ Nicklass: Nein, es ist natürlich keine Behinderung, aber rein rechtlich eben doch. Grad der behinderung für meinen Typ sind 40-50%.
Es geht hierbei nur um pro und contra.

Schpittweehuul
25.04.2007 13:17
Gast
was ich noch vergass: Damit ihr Euch das vorstellen könnt, was nun genau Diabetes bedeutet... Also meine Bauchspeicheldrüse produziert KEIN Insulin mehr, dat muss ich mir je nach Bedarf per Spritze zuführen. Zur Zeit bedeutet das für mich täglich 7 (Sieben) Spritzen ins Bäuchlein...

HoneyBee
25.04.2007 13:33
reg. Mitglied
welches versorgungsamt stellt dir denn dafür einen aus bitteschön


25.04.2007 13:35
Gast
ich kenne menschen die krebs hatten und drum kämpfen mussten ne behindertenausweis für 50% zu bekommen...

HoneyBee
25.04.2007 13:36
reg. Mitglied
wollt ich damit ja sagen


25.04.2007 13:36
Gast
SIEBEN???????????????

alter schwede.....

wird das für den rest deines lebens so bleiben oder reduziert sich das auch wieder?

Schpittweehuul
25.04.2007 13:37
Gast
@ honeybee: Ich hab mir die Gesetze nicht ausgedacht.

HoneyBee
25.04.2007 13:39
reg. Mitglied
ich kenne die gesetzte auch zur genüge danke, hab da selber genug ärger mitgehabt aber seit wann gilt diabetes als Behinderung

Schpittweehuul
25.04.2007 13:41
Gast
@ Nicklass: Nee, da ändert sich nix, außer irgendein ganz schlauer erfindet ne Alternative zur Spritze...

Die 7 kommt zustande, weil ich halt immer, wenn ich was esse, was Kohlenhydrate enthält (Obst, Brot, Saft, Kartoffeln, Eis, Schokolade, Kuchen also eigentlich alles außer Eier, Fisch, Käse) mir ne Spritze setzen muss um mir dat Insulin reinzuhauen, was beim gesunden Menschen einfach so im Körper produziert wird. Tue ich das nicht, kann das Essen nicht in die Zelle (also der Zucker) was wiederum bedeutet, dass ich voll abmagere und dass durch den hohen zuckeranteil im Blut meine Organe nicht mehr so lang mitmachen würden...
Zu den Essenspritzen gibts noch Morgens und Abends eine mit Langzeitinsulin... Naja, und 5 Mahlzeiten am Tag sind wohl normal, wa?

Schpittweehuul
25.04.2007 13:44
Gast
@ HoneyBee: Es geht hier nicht um Diabetes Typ2 (Die Volkskrankheit, die die alten und die Übergewichtigen immer häufiger haben) sondern um Typ1, das solltest Du nicht verwechseln.
Typ 2 kriegen eher selten nen Ausweis und wenn dann nur so mit 10 %.


25.04.2007 13:47
Gast
diabetes gilt als behinderung, aber ob man damit 50 GdB bekommt, bezweifel ich ja... und im öffentlichen Dienst ist es egal, ob du behindert bist oder nicht. Mit der Quote stimmt... Es werden sogar Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt.

Skip !.
25.04.2007 13:52
Gast
Du mußt eine Behinderung meines Wissens nach nicht angeben, ähnlich Schwangerschaft, aber das sollte bei Dir ausgeschlossen sein

Prob für den Arbeitgeber ist, daß er Dir nur nicht so einfach betriebsbedingt kündigen kann. Das schreckt viele in der freien Wirtschaft ab, jemanden mit Ticket einzustellen.

Habe selber einer MA fristlos gekündigt (berechtigt), die hat auf ihr Asthma einen Schein gehabt und ist vorm Arbeitsgericht NB tatsächlich durchgekommen.

Also - check mal genau, ob es angegeben werden muß.

Schpittweehuul
25.04.2007 14:07
Gast
@ Skip: Ohne Ausweis muss ich es nicht angeben, kann dann aber auch keine Rechte geltend machen.
Mit Ausweis muss ich es angeben.

@ Tanzi: Ich wusste selbst gar nix über GdB und so. Hab mich aber ein bissel schlau gemacht. Die Ärztin z.B. meinte, dass 40% bei meinem typ normal sein. 50% gibts bei zusätzlichen Schwierigkeiten wie schwankender Blutzuckerspiegel, häufige Hypos (Unterzuckerungen) etc.

Zu Sache an sich nochmal wegen Behinderung ja oder nein. Bei Diabetekern die mit Insulin arbeiten müssen besteht jederzeit die Gefahr einer Unterzuckerung, d.h. man hat mehr gespritzt als man braucht. (weil man das nie 100%ig wissen kann, wieviel man nun braucht und wie körperlich aktiv man in den 2 Stunden der Insulinwirkung sein wird usw.) Und wenn man dann eine Unterzuckerung bekommt, dann knipst das Gehirn innerhalb ganz kurzer Zeit die Lampen aus, man fällt in Ohnmacht und dann kann nur noch der Notarzt was reißen... Passiert vielen Diabeketern mit Typ 1 sehr häufig. Ich hab das bisher aber sehr gut im Griff. Die Chance besteht aber trotzdem.

Knuddeltiggaaa
25.04.2007 14:09
Gast
aber Leistungsbedingt kann er immernoch Kündigen und wenn Betriebsbedingt mit Leistungsbedingt einher geht wirds richtig einfach... hab einen derartigen "Prozess" grad live im Bekanntenkreis...

@Skip
Fristlos?? da hat se denn aber mit dem Richter geschlafen oder wie... Fristlos geht eigentlich eh nur in Schwerwiegenden Fällen... und da gibt die beste Behinderung keine Punkte...


25.04.2007 14:15
Gast
ordentliche kündigungen vor gericht durchzubringen, ist für arbeitgeber nahezu unmöglich geworden.

@schpittweehuul: was den ausweis anbelangt: das musst du schon für dich selbst entscheiden. dies kann dir hier keiner abnehmen.

quoten müssen im öffentlichen dienst eingehalten werden bzw. auf die einhaltung derselben wird geachtet. aber der öffentliche dienst stellt so gut wie keinen mehr ein. den gedanken würde ich beerdigen. bleibt nur die freie wirtschaft.

und was die angabe einer behinderung betrifft: dies ist so pauschal erst einmal nicht zu beantworten. suche mal unter dem stichwort "fragerecht des arbeitgebers" im internet oder im creifelds oder im palandt im § 123 bgb

Skip !.
25.04.2007 14:17
Gast
@knuddel Wie auch immer, sie ist damit durchgekommen. Wenn sie Alkohol getrunken hätte, wäre sie weggewesen, aber telefonieren und dabei Verletzung der Aufsichtspflicht im schweren Fall reicht nicht, um eine fristlose durchzubekommen.

Egal, sie ist raus. Es war halt leider nur sehr teuer.