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Thema: "Thema Handy"
@Ich24
Er kann sein recht auf Gewährleitung in Anspruch nehmen. Da es verschiedenste Gerichtsurteile gibt, welche besagen das der kauf eines subventionierten Mobiltelefons in Verbindung mit einem Mobilfunk-Servicevertrag kein Koppelgeschäft ist, kann er den Kauf und somit den Vertrag nicht "wandeln".
Erfahrungsgemäss kann der Threadersteller bei Vodafone das Handy zur Reparatur abgeben, und beim dritten mal einen Gerätetausch in Anspruch nehmen. Höherwertigere Telefone müssen mit einem eventuellen Differenzbetrag (Zuzahlung) ausgeglichen werden.
Die Thematik Garantie und Gewährleistung will ich hier und jetzt nicht näher ausführen...
Er kann sein recht auf Gewährleitung in Anspruch nehmen. Da es verschiedenste Gerichtsurteile gibt, welche besagen das der kauf eines subventionierten Mobiltelefons in Verbindung mit einem Mobilfunk-Servicevertrag kein Koppelgeschäft ist, kann er den Kauf und somit den Vertrag nicht "wandeln".
Erfahrungsgemäss kann der Threadersteller bei Vodafone das Handy zur Reparatur abgeben, und beim dritten mal einen Gerätetausch in Anspruch nehmen. Höherwertigere Telefone müssen mit einem eventuellen Differenzbetrag (Zuzahlung) ausgeglichen werden.
Die Thematik Garantie und Gewährleistung will ich hier und jetzt nicht näher ausführen...
Aber ist ein Gerätetausch in diesem Fall nicht als Wandlung anzusehen? Schließlich wird der Kaufvertrag für das erste Gerät, aufgrund von Mängeln rückgängig gemacht und ein neuer, für das neue Gerät, abgeschlossen.
@ hagakure - Über Rostock lacht die Sonne, über Schwerin die ganz Welt.
@ hagakure - Über Rostock lacht die Sonne, über Schwerin die ganz Welt.
der käufer hat anspruch auf eine ware mittlerer art und güte, sofern es sich um einen gattungskauf handelt. insoweit ist die lieferung mangelfreier ware und nur um die handelt es sich hier, keine wandlung, da diese die rückgängigmachung des kaufvertrages beeinhaltet. lies einfach mal das bgb, denn wie heißt es so schön: ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung. der rechtsberatungskiosk ist hiermit geschlossen.
Stellt sich direkt die nächste Frage - was ist ein Gattungskauf?
Nebenbei bemerkt ist das Handy doch nicht mangelfrei, wenn es defekt ist.
Nebenbei bemerkt ist das Handy doch nicht mangelfrei, wenn es defekt ist.
so gut wie ist es wieder heil gegangen von allein komische weise, ich werds aber trotzdem zur reparatur bringen , egal ob ich jeden vodafon shop nerven muss damit , ich hab das handy 2 monate und es spinnt nur rum , mal sehen was die in doberan sagen
Gattungskauf
der Kauf von Waren, die der Gattung (Art) nach bestimmt werden und austauschbar sind wie Zeitschriften, Bekleidung, Heizöl, Lebensmittel (z.B. 2kg spanische Orangen der Handelsklasse I). Im Kaufvertrag werden diese Gattungswaren durch Angaben wie Farben, Muster, Qualität, Preis, Menge näher bestimmt. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine mittlere Qualität der Ware zu liefern, wenn nichts Anderes vereinbart ist. Der Gegenbegriff ist der Spezieskauf, z.B. der bestimmte Pkw der Frau Meier, den diese verkaufen will.
der Kauf von Waren, die der Gattung (Art) nach bestimmt werden und austauschbar sind wie Zeitschriften, Bekleidung, Heizöl, Lebensmittel (z.B. 2kg spanische Orangen der Handelsklasse I). Im Kaufvertrag werden diese Gattungswaren durch Angaben wie Farben, Muster, Qualität, Preis, Menge näher bestimmt. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine mittlere Qualität der Ware zu liefern, wenn nichts Anderes vereinbart ist. Der Gegenbegriff ist der Spezieskauf, z.B. der bestimmte Pkw der Frau Meier, den diese verkaufen will.
die tasten funzen wieder aber wenn ich sms schreibe erscheint ein menü wie" mein telefon " wo man klingeltöne und so gucken kann , es spielt moment total rum
Schließlich wird der Kaufvertrag für das erste Gerät, aufgrund von Mängeln rückgängig gemacht
Der Kaufvertrag als solches wird nich rückgängig gemacht, sondern nur die Pflicht des Verkäufers erfüllt, indem er eine mangelfreie Sache liefert, bzw. den Mangel den die Sache hat beseitigt wird. Dies kann durch reparatur, austausch oder lieferung eines gleich- bzw. höherwertigen Artikels geschehen.
Es gibt noch Regeln, wann und wie oft getauscht bzw. repariert werden darf. Diese sind aber abhängig von Wert und Art der Sache... Bei einem Mobiltelefon darf im Regelfall der Händler zweimal reparieren, danach wird das Telefon gegen ein gleichwertiges (nicht zwangsläufig ein neues) getauscht.
Eine Wandlung ist also was komplett anderes...
Der Kaufvertrag als solches wird nich rückgängig gemacht, sondern nur die Pflicht des Verkäufers erfüllt, indem er eine mangelfreie Sache liefert, bzw. den Mangel den die Sache hat beseitigt wird. Dies kann durch reparatur, austausch oder lieferung eines gleich- bzw. höherwertigen Artikels geschehen.
Es gibt noch Regeln, wann und wie oft getauscht bzw. repariert werden darf. Diese sind aber abhängig von Wert und Art der Sache... Bei einem Mobiltelefon darf im Regelfall der Händler zweimal reparieren, danach wird das Telefon gegen ein gleichwertiges (nicht zwangsläufig ein neues) getauscht.
Eine Wandlung ist also was komplett anderes...
kostet^^ hab flate
sms schreiben mag ich lieber als zu telefonnieren , außerdem will ich schon ein vernünftiges handy haben was fukioniert, weil umsonst fürn schrott handy bezahl ich keine grundgebühren usw
sms schreiben mag ich lieber als zu telefonnieren , außerdem will ich schon ein vernünftiges handy haben was fukioniert, weil umsonst fürn schrott handy bezahl ich keine grundgebühren usw




