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Thema: "Thema Handy"


Ich24
16.09.2008 16:39
Gast
Das klingt einleuchtend... Und wie sieht es aus, wenn anstatt des Handys nun der Kaufpreis erstattet wird?

Per Spektive
16.09.2008 16:48
reg. Mitglied
Ist bei einem Handyvertrag schwer machbar, dann müsste der unsubventionierte Kaufpreis abzüglich eventueller Minderungen wegen Nutzung ausbezahlt werden. Gab es aber auch schon...

Per Spektive
16.09.2008 17:10
reg. Mitglied
Und da es AFAIK seit 2002 keine "Wandlung" mehr als solches gibt, sondern vielmehr alles im Rücktrittsrecht verankert ist, wäre es auch eine Kulanzentscheidung des Händlers, da es bei Mobiltelefonen immer einen anderen Weg gibt, die Pflichten des Vertrages zu erfüllen. Zumal das Rücktrittsrecht eher subjektiv zu betrachten ist.
Im Normalfall gibt es nach der dritten Reparatur ein neues Handy, auf Wunsch euch ain anderes Modell, und je nach Händler ist die Zuzahlung aus Kulanzgründen sehr gering... Aber das sind eben Kulanz- bzw. fallabhängige Entscheidungen, die aussergerichtlich getroffen worden sind.

Per Spektive
16.09.2008 17:10
reg. Mitglied
Das ein oder andere Komma darf behalten werden

OOhromausiOo
16.09.2008 17:43
Gast
ich bekomm ein neues , beim nähsten mal darf ich mir ein neues modell aussuchen


danke für eure kommentarre

Per Spektive
16.09.2008 17:45
reg. Mitglied
Bihte bihte

OOhromausiOo
16.09.2008 17:48
Gast
^^

Armand
16.09.2008 17:48
Gast
bitte bitte, hab gern geholfen.
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