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Thema: "Verkehrskontrolle!!"


Leticron
09.08.2007 21:53
reg. Mitglied
moin leute, hab da mal ne frage vielleicht weiß jemand mehr als ich, folgender sachverhalt: wurde heute morgen von der polizei angehalten..allgemeine verkehrskontrolle, der beamte bemägelte zurecht das ich nicht angeschnallt war und wollte von mir 30 euro in bar haben, da die beamten dort auch gelasert haben und ich ganz genau weiß das ich zuschnell war, der beamte der mich kontrolliert hat, hatte mir gegenüber nicht ein wort erwähnt ob und wieviel ich zuschnell war nu bin ich etwas irritiert ob da noch mehr kommt wegen zuschnell fahren.

könnt ihr was dazu sagen?

Regireig
09.08.2007 21:56
Gast
Die haben nicht gelasert, die haben da mit einem Fernglas geschaut ob die LEute angeschnallt sind, nix weiter....machen die öfter

Leticron
09.08.2007 21:57
reg. Mitglied
nein auf dem parkplatz stand schon ein transporter den sie mit 44 zuviel raus geholt hatten

Regireig
09.08.2007 22:01
Gast
dann hattest du glück....eins geht nur, wenn sie dir da nix gesagt haben?!

Leticron
09.08.2007 22:09
reg. Mitglied
reg bist du dir da ganz sicher??? ..wie gesagt der beamte wollte sofort 30 eus in bar die ich nicht bei mir hatte.

Regireig
09.08.2007 22:14
Gast
JA! Du hättest dann so nen kleinen Zettel als Quittung bekommen....vielleicht war das ja auch ertragreicher als z.B. 15 Euro was deine überhohte Geschwindigkeit gebracht hätte...bei dem mit 44 zuviel is natürlich klar, dass der einiges mehr DESWEGEN löhnen kann

Leticron
09.08.2007 22:19
reg. Mitglied
bin mir aber ziemlich sicher das ich über 30 zuviel war.. was nun, ja nen zettel hab ich bekommen auf diesem ist aber kein hinweis dadrauf gegen was ich verstoßen habe lediglich das ich in 2- 3 wochen post bekomme.

Regireig
09.08.2007 22:20
Gast
Nein, die müssen dich soch belehren! Mach dir da mal keine Sorgen, wenn die nichmaln was von Geschwindigkeitsübertretung erzählt haben....

Leticron
09.08.2007 22:25
reg. Mitglied
und genau das haben die nicht gemacht, konnte auch nach 2 min weiter fahren wobei der transporter mit 44 zuviel immer noch dort stand.

Regireig
09.08.2007 22:26
Gast
Also...für mich wäre das eindeutig!... das geht nur um die Sache mit dem Gurt!

Leticron
09.08.2007 22:31
reg. Mitglied
dann bleibt mir nur 2-3 wochen warten bis was kommt.

Regireig
09.08.2007 22:40
Gast
evtl. hat hier ja noch einer ne etwas stichhaltigere Argumentation als ich...

Mike880
10.08.2007 0:19
Gast
es wird nur eins bestraft und daann in der regel das was dem staat am meisten kohle einbringt!

Die_mona82
10.08.2007 0:20
reg. Mitglied
wat die mike, schon zu hause??? oO

Milchreis
10.08.2007 0:30
Gast
Kommt nix ... sicher!

Rost O.
10.08.2007 2:55
reg. Mitglied
Und mit 2-3 Wochen ist da meistens nix. Eher 5-6 Wochen.

Ayatollah O.
10.08.2007 8:41
reg. Mitglied
ZITAT: Eins geht nur.....Schwachsinn, diese regelung gibt es schon seit letztem ahr nicht mehr.

Du bekommst nix, da die uniformierten Bewegungsmelder dazu verpflichtet sind, dir den Wert auf dem Messgerät anzuzeigen, die betätigen dort nämlich einen Knopf und der Wert wqird gespeichert und angezeigt. Dann bekommst du nen Wisch mit und darfst irgendwann bezahlen. In deinem Fall wird der eine Bewegunsmelder durch sein Fernglas auf dich geschaut haben und der andere Bewegungsmelder hat halt n anderes Fahrzeug gelasert. AFAIK


10.08.2007 9:10
Gast
stimmt Disso zu!
War bei meinem Freund auch so!
Einen Tag bekam er ein Bildchen wegen nicht angeschnallt sein und wir dachten schon -Glück gehabt-!
Aber einen oder 2 Tage später kam nochmal Post mit Bild für zu schnell fahren!
Es soll aber mal so gewesen sein, daß nur eine Sache "bestraft" wird!

Aber ich verstehe Deine Aufregung nicht!
Erst mit ca 30km/h zu schnell fahren, dabei nicht angeschnallt sein und jetzt zittern...
"Selber eigene schuld"!
*sorry aber ist nunmal so*


10.08.2007 9:14
Gast
man muss zwischen straftat und ordnungswidrigkeit unterscheiden...

Ayatollah O.
10.08.2007 9:16
reg. Mitglied
Zitat: Es soll aber mal so gewesen sein, daß nur eine Sache "bestraft" wird!

jepp, war auch mal so. Mittlerweile kannst du auch für mehrere Vergehen belangt werden. Damals haben sie sich immer das teurere Vergehen ausgesucht (ist auch logisch, Marktwirtschaft halt)