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Thema: "Verschrottungsprämie"
Da ein Besucher der Stammtisches gestern in Rostock, der Meinung war die Verschrottungsprämie wird bis 31.12.2010 gezahlt, und es reicht das man sein Auto abmeldet (deshalb auch verschrottungsprämie^^) möchte ich hier kurz aufklären:
Neuwagenkäufer erhalten die 2500 Euro Prämie für ihren Gebrauchtwagen über den Autohändler oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Dazu muss man ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten und einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Abgasnorm kaufen. Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs sowie die Zulassung des Neuwagens müssen mit Dokumenten beim BAFA nachgewiesen werden. Alternativ kann der Händler alle Behördengänge erledigen und die Prämie beim Verkauf verrechnen. Stichtag für die Regelung, die bis Jahresende gilt, ist der 14. Januar 2009.
Quelle: http://www.volksstimme.de/vsm...3tp0&em_cnt=1303182
Quelle: http://www.volksstimme.de/vsm...3tp0&em_cnt=1303182
es ging ja auch nicht um dich! und nur in verbindung mit neuwagenkauf ist so auch nicht ganz richtig! @ blumenvase
die betreffende person weiß schon wer gemeint ist! hasseröder export^^
die betreffende person weiß schon wer gemeint ist! hasseröder export^^
die wollen uns nur in einen 'Biostaat' zwängen... irgendwann essen wir alle dinkelbrot weil die körperlichen ausdünstungen von weizenbrot unserer umwelt schaden werden...
Nicht zu vergessen -> Der bisherige Wagen muss mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen gewesen sein.
Pressemitteilung
16.1.2009
Umweltprämie: Zehn Punkte, die man jetzt wissen muss
Hotline beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2009 eine Umweltprämie von 2500 Euro beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird. Folgende Eckpunkte stehen jetzt fest:
1. Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge. (heißt, wenn alle, dann Schluß!)
Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen.
2. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
3. Begünstigtenkreis: Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.
4. Altwagen: mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.
6. Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war. - somit sind EU-Wagen und klassische Jahreswagen von SIXT & Co. ausgeschlossen
7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.
16.1.2009
Umweltprämie: Zehn Punkte, die man jetzt wissen muss
Hotline beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2009 eine Umweltprämie von 2500 Euro beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird. Folgende Eckpunkte stehen jetzt fest:
1. Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge. (heißt, wenn alle, dann Schluß!)
Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen.
2. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
3. Begünstigtenkreis: Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.
4. Altwagen: mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.
6. Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war. - somit sind EU-Wagen und klassische Jahreswagen von SIXT & Co. ausgeschlossen
7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.
8. Dokumente:
*
Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs
* Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller
9. Verfahren:
Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen.
Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
10. Missbrauchsvorkehrungen:
Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort eine Telefon-Hotline geschaltet. Dort werden unter 06196/908470 weitere Fragen beantwortet.
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Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs
* Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller
9. Verfahren:
Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen.
Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
10. Missbrauchsvorkehrungen:
Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort eine Telefon-Hotline geschaltet. Dort werden unter 06196/908470 weitere Fragen beantwortet.
Mögliche Hintergründe: (eigene Meinung)
Die enormen Lagerbestände der Hersteller und Händler sollen abgebaut werden - somit wird beiden Gruppen Liquidität verschafft, damit nicht noch mehr Banken "faule" Finanzierungen in der KfZ Branche ausbuchen müssen.
Indirekt ist es ein Hilfsmittel zur Bankenstützung in der Finanzkrise...
Aber es ist okay !!!
Die enormen Lagerbestände der Hersteller und Händler sollen abgebaut werden - somit wird beiden Gruppen Liquidität verschafft, damit nicht noch mehr Banken "faule" Finanzierungen in der KfZ Branche ausbuchen müssen.
Indirekt ist es ein Hilfsmittel zur Bankenstützung in der Finanzkrise...
Aber es ist okay !!!
Die Richtlinien und Anträge sind auf der Seite des BAFA seit heute online.
Wer Fragen hat bzw. die Prämie nutzen möchte - PM an mich
Wer Fragen hat bzw. die Prämie nutzen möchte - PM an mich
hier, extra für dich. ich möchte dich gerne an meiner Abendunterhaltung teilhaben lassen...
http://de.youtube.com/watch?v=Yw22FOms58g

http://de.youtube.com/watch?v=Yw22FOms58g




